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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Hohn, Flur 3, Flurstück Nr. 209 - Hohn, Alte Schulgasse)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
19.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Hohn, Flur 3, Flurstück Nr. 209 - Hohn, Alte Schulgasse) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Hohn, Flur 3, Flurstück Nr. 209 - Hohn, Alte Schulgasse)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.02.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 876 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 15.03.2007 Strukturförderungsausschuss 19.04.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Hohn, Flur 3, Flurstück Nr. 209 - Hohn, Alte Schulgasse __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 876 Sachverhalt: Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage für das Grundstück Gem. Hohn, Flur 3, Flurstück Nr. 209 vor. Das Grundstück liegt gem. FNP in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Die Bauvoranfrage beinhaltet zwei alternative Gebäudestandorte: 1. Rückwärtige Bebauung (Bebauung in zweiter Baureihe) mit Zufahrt von der Karpfenstraße aus 2. Bebauung des Grundstückes zur Straße „Alte Schulgasse“ hin gelegen Folgende Sachverhalte liegen vor: Zu Alternative 1: Die Erschließung ist in diesem Vorschlag sichergestellt. Aus planerischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben jedoch erhebliche Bedenken. Einer Bebauung in 2. Baureihe kann in dieser Form nicht zugestimmt werden. Diese könnte nur realisiert werden, wenn der Flächennuztungsplan entsprechend geändert und ein Bebauungsplan mit einem Erschließungskonzept aufgestellt wird. Aus planerischer Sicht bestehen aufgrund der Lage erhebliche Bedenken, sodass ein Einvernehmen für diese Alternative gem. § 36 BauGB nicht erteilt werden kann. Zu Alternative 2: Hier ist ein Wohngebäude mit Doppelgarage mit Erschließung von der Straße „Alte Schulgasse“ her geplant. Zur Sicherung der Erschließung müsste ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden. Grundsätzlich besteht seitens der Stadt Bad Münstereifel gegen eine Bebauung in diesem Bereich, angepasst an die bestehende Bautiefe, keine Bedenken. Aufgrund der planungsrechtlichen Vorgaben (Außenbereich, landwirtschaftliche Nutzfläche) dürfte eine Bauvoranfrage für diesen Bereich jedoch auch keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Entwicklung einer weiteren Wohnbaufläche im Bereich der Alten Schulgasse war im Jahr 2003 Gegenstand der Beratungen in der Planungskommission. Da der FNP in Hohn noch Wohnbauflächen, die entwickelt werden können, ausweist und die Bezirksregierung einer Entwicklung mit Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild und den fehlenden Bedarf nicht zugestimmt hat, wurde hiervon abgesehen. Im Zusammenhang mit den vorliegenden Bauvoranfragen, auch der Bauvoranfrage unter RD Nr. 874,ist nun zu überlegen, ob durch die Einleitung planungsrechtlicher Schritte zumindest für die beiden vorliegenden Bauvoranfragen die Grundlage für eine mögliche Genehmigung geschaffen wird. Hierbei stellt sich nun die Frage, ob eine Weiterentwicklung in diesem Bereich aus städtischer Sicht gewünscht wird. Um Beratung wird gebeten. Beschlussvorschlag: