Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Nr. 29 Bad Münstereifel, Roderter Kirchweg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Nr. 29
Bad Münstereifel, Roderter Kirchweg) Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Nr. 29
Bad Münstereifel, Roderter Kirchweg)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 01.03.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 882 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 15.03.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Nr. 29 Bad Münstereifel, Roderter Kirchweg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 882 Sachverhalt: Hinsichtlich der Werbeanlagen auf dem Golf-Hotel Breuer befindet sich der Hotel-Betreiber vor dem Verwaltungsgericht Aachen in einem Klageverfahren gegen den Landrat des Kreises Euskirchen als Untere Bauaufsichtsbehörde. Der Bürgermeister der Stadt Bad Münstereifel ist in diesem Verwaltungsrechtsstreit beigeladen. Konkreter Gegenstand des Verfahrens ist die vom Kläger angebrachte und in Betrieb genommene Werbeanlage. Seitens der Stadt Bad Münstereifel wurde das Einvernehmen hierzu versagt, so dass der Kreis den Bauantrag abgelehnt hat. Gegen diese Ablehnung richtet sich das Klageverfahren. In einem Ortstermin am 20. Dezember 2006 wurde die Werbeanlage im Beisein von Vertretern des Gerichts, des Klägers, des Beklagten und der Beigeladenen in Augenschein genommen. Im Anschluss daran wurde vom Gericht folgender Vergleichsvorschlag vorgelegt: 1. 2. 3. 4. 5. Der Kläger ändert seinen Bauantrag dahin ab, dass der Werbezug „Hotel“ an dem vorgesehenen Standort, bei unverändertem Fußpunkt und gleichem Aufbau, auf ein Maß von 6 m Länge und 0,7 m Höhe reduziert wird und der Werbezug „Hotel“ ausschließlich in der Zeit vom 01. November bis 31. Mai zwischen 18.00 und 22.00 Uhr leuchten darf. Die Beigeladene erteilt zu dem so geänderten Vorhaben ihr gemeindliches Einvernehmen. Der Beklagte erteilt dem Kläger die nachgesuchte Baugenehmigung mit den Modifizierungen in Ziffer 1. dieses Vergleiches. Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligten jeweils zu einem Drittel auferlegt. Der vorstehende Verlgeichsvorschlag erlangt Wirksamkeit, wenn die Beteiligten ihn durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verwaltungsgericht annehmen. Der Vergleichsvorschlag wurde vom Gericht im Hinblick auf die nachfolgenden Punkte vorgelegt: • Wegen der Abweichung der textlichen von der graphischen Darstellung bestehen erhebliche Bedenken gegen die Wirksamkeit der Gestaltungssatzung. Bei Druchgreifen dieser Bedenken können bauordnungsrechtliche Versagungsgründe wohl nicht mehr auf einen Verstoß gegen die entsprechenden Vorschriften der Gestaltungssatzung gestützt werden. • Eine Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes auf dem an exponierter Stelle durch den Kreis Euskirchen im Einvernehmen mit der Stadt ausdrücklich zugelassenen Hotelbetrieb erscheint nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme der Berichterstatterin und der Kammer „zweifelhaft“ • Dem Kläger ist nach Zulassung des Vorhabens durch die Verwaltungsbehörden auch in gewissem Umfang eine Werbung an der Stätte der Leistung zuzugestehen. • Die Stadt hat in der Vergangenheit im Bereich II der Gestaltungssatzung Abweichungen zugelassen.“ Der Landrat des Kreises Euskirchen als Untere Bauaufsichtsbehörde und der Kläger haben dem Vergleich bereits zugestimmt. Von Seiten der Stadt erscheint es sinnvoll, den Vergleichsvorschlag noch um die nachfolgenden Punkte zu ergänzen: • Um sicherzustellen, dass die Beleuchtungsmodalitäten nicht negativ verändert werden, d.h. keine Modifizierungen bezgl. eines denkbaren Lichtwechsels (blinkende Beleuchtung) der Leuchtfarbe und –stärke vornimmt, bedarf es einer vergleichsweisen Festschreibung des derzeitigen Beleuchtungsstatus. • Es ist eine Erfüllungsfrist dahingehend festzusetzen, dass der Kläger bis spätestens 31.10.2007, einen dem Vergleich entsprechenden Bauantrag einreicht und die dann erteilte Baugenehmigung bis spätestens 31.10.2007 umgesetzt wird. Unter dieser Voraussetzung kann dem Vergleich zugestimmt werden. Beschlussvorschlag: Dem Abschluss des gerichtlichen Vergleich mit den vorstehenden Ergänzungen wird zugestimmt.