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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
79 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 351/2011 Az.: 81 06-10 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.08.2011 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 29.09.2011 vorberatend Rat 04.10.2011 beschließend Betrifft: 06.09.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt werden für die Betriebszweige Bäder zum Geschäftsjahr 2012 wie folgt festgestellt: Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 334.800,00 € 729.600.00 € Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 409.600,00 € Für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 50.500,00 € 267.500,00 € Für die Freibäder auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 228.035,00 € 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von in Anspruch zu nehmen. 370.000 € Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und Freibäder- für das Geschäftsjahr 2012 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt: Hallenbad: Für das Hallenbad ergeben sich keine besonderen Planansätze im Erfolgsplan2012. Es wird im Wesentlichen auf die Ergebnisse des Jahrsabschlusses 2010 abgestellt. Wie auch in den übrigen Betriebszweigen ist in diesem Jahr jedoch ein Ansatz für die Pensionsrückstellung der ausgeschiedenen Beamten bei den Personalaufwendungen zu veranschlagen. Dies führt beim Hallenbad zu einer weiteren Ergebnisverschlechterung. Letztlich führt diese Rückstellung in fünf Jahren zu einem erhöhten Verlustausgleich. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und der Kostenzugehörigkeit erfolgt die Veranschlagung im Erfolgsplan der Eigenbetriebe Bäder. Im Vermögensplan wird lediglich ein Betrag von 10.000 Euro vorgesehen um nötigenfalls wirtschaftliche Ersatzbeschaffungen für Pumpen o.ä. vornehmen zu können. Freibad: Durch den Wegfall der Zuständigkeit für das Freibad Kierdorf, liegen die Ansätze sowohl im Erfolgsplan als auch im Vermögensplan deutlich unter denen der Vorjahre. Aus der Buchhaltung wurden daher die Aufwendungen für das Freibad Lechenich separiert und hieraus die entsprechenden Kostengrößen gebildet. Ein konkreter Sanierungsbedarf für das Bad besteht nach derzeitiger Einschätzung nicht. Der Rat der Stadt Erftstadt hat seinerzeit der Übertragung des Betriebes des Freibades Kierdorf an die gleichnamige Freibadinitiative unter der Prämisse zugestimmt, dass dem Eigenbetrieb „Freibäder“ keine weiteren Kosten aus dem Bad entstehen. Letztlich ist dies bislang, bis auf die Kosten aus Abschreibung und Zinsen – welche auch nach tatsächlicher Schließung des Bades ebenfalls anfallen würden-, so eingehalten worden. Der Rat hat daher in diesem Jahr der grundsätzlichen Stellung eines(r) Fachangestellten für Bäder durch den Eigenbetrieb zugestimmt. Die Verstärkung des Eigenkapitals zur Verlustabdeckung im Bereich Freibad erfolgt durch eine von der Stadt gezahlte Pauschale in Höhe von 225.020 €. Durch den Wegfall des Badebetriebes in Kierdorf wurde diese Pauschale um 90.000,- Euro gekürzt und beträgt nunmehr lediglich 135.020,- Euro. Mithin ergibt sich bereits unmittelbar eine Entlastung des kommunalen Haushalts um diesen Betrag. -2- Die Verlustabdeckung i.H.v. 229.979 € im Bereich Hallenbad ist im Haushaltsplan seit dem Jahr 1997 nicht mehr vorgesehen; sie wird aus dem Betriebszweig Wasserversorgung ausgeglichen. (Dr. Rips) -3-