Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
79 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 351/2011
Az.: 81 06-10
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.08.2011
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
29.09.2011
vorberatend
Rat
04.10.2011
beschließend
Betrifft:
06.09.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und
Freibäder
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt werden für die Betriebszweige Bäder zum Geschäftsjahr 2012 wie folgt festgestellt:
Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite,
mit einem Ertrag in Höhe von
mit einem Aufwand in Höhe von
334.800,00 €
729.600.00 €
Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von
409.600,00 €
Für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite,
mit einem Ertrag in Höhe von
mit einem Aufwand in Höhe von
50.500,00 €
267.500,00 €
Für die Freibäder auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von
228.035,00 €
2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
in Anspruch zu nehmen.
370.000 €
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und
Freibäder- für das Geschäftsjahr 2012 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt:
Hallenbad:
Für das Hallenbad ergeben sich keine besonderen Planansätze im Erfolgsplan2012. Es wird
im Wesentlichen auf die Ergebnisse des Jahrsabschlusses 2010 abgestellt.
Wie auch in den übrigen Betriebszweigen ist in diesem Jahr jedoch ein Ansatz für die
Pensionsrückstellung der ausgeschiedenen Beamten bei den Personalaufwendungen zu
veranschlagen. Dies führt beim Hallenbad zu einer weiteren Ergebnisverschlechterung.
Letztlich führt diese Rückstellung in fünf Jahren zu einem erhöhten Verlustausgleich. Aus
Gründen der Nachvollziehbarkeit und der Kostenzugehörigkeit erfolgt die Veranschlagung im
Erfolgsplan der Eigenbetriebe Bäder.
Im Vermögensplan wird lediglich ein Betrag von 10.000 Euro vorgesehen um nötigenfalls
wirtschaftliche Ersatzbeschaffungen für Pumpen o.ä. vornehmen zu können.
Freibad:
Durch den Wegfall der Zuständigkeit für das Freibad Kierdorf, liegen die Ansätze sowohl im
Erfolgsplan als auch im Vermögensplan deutlich unter denen der Vorjahre. Aus der
Buchhaltung wurden daher die Aufwendungen für das Freibad Lechenich separiert und hieraus
die entsprechenden Kostengrößen gebildet. Ein konkreter Sanierungsbedarf für das Bad
besteht nach derzeitiger Einschätzung nicht.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat seinerzeit der Übertragung des Betriebes des Freibades
Kierdorf an die gleichnamige Freibadinitiative unter der Prämisse zugestimmt, dass dem
Eigenbetrieb „Freibäder“ keine weiteren Kosten aus dem Bad entstehen. Letztlich ist dies
bislang, bis auf die Kosten aus Abschreibung und Zinsen – welche auch nach tatsächlicher
Schließung des Bades ebenfalls anfallen würden-, so eingehalten worden. Der Rat hat daher
in diesem Jahr der grundsätzlichen Stellung eines(r) Fachangestellten für Bäder durch den
Eigenbetrieb zugestimmt.
Die Verstärkung des Eigenkapitals zur Verlustabdeckung im Bereich Freibad erfolgt durch eine
von der Stadt gezahlte Pauschale in Höhe von 225.020 €.
Durch den Wegfall des Badebetriebes in Kierdorf wurde diese Pauschale um 90.000,- Euro
gekürzt und beträgt nunmehr lediglich 135.020,- Euro. Mithin ergibt sich bereits unmittelbar
eine Entlastung des kommunalen Haushalts um diesen Betrag.
-2-
Die Verlustabdeckung i.H.v. 229.979 € im Bereich Hallenbad ist im Haushaltsplan seit dem
Jahr 1997 nicht mehr vorgesehen; sie wird aus dem Betriebszweig Wasserversorgung
ausgeglichen.
(Dr. Rips)
-3-