Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.03.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-26-20 Schl/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 881
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
15.03.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 11 "Nöthener Berg"
hier: Entwicklungsmöglichkeiten
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 881
Sachverhalt:
Der Bereich oberhalb des Hennesweges liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11
„Nöthener Berg“
Der Bebauungsplan weist die innenliegende Fläche zwischen der Graf-Gottfried-Straße und dem
Hennesweg zum überwiegenden Teil als Fläche für die Forstwirtschaft, und im Bereich des
Flurstückes 758 als reines Wohngebiet aus.
Die Eigentümer des Grundstückes 758 sind daran interessiert, diese Wohnbaufläche zu
realisieren.
Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht vor, dieses Grundstück über eine Stichstraße, abgehend
vom Sittardweg, zu erschließen. Dieser Stichweg ist derzeit nicht ausgebaut, zur Sicherstellung
der Erschließung ist es erforderlich, einen Erschließungsvertrag abzuschließen.
Da es sich um einen Bereich handelt, der von der Geologie und von der Topographie her durchaus
Probleme aufwerfen könnte, zumindest in einigen Abschnitten, ist es sinnvoll, vor Realisierung
eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Hierbei würden Fachbüros eingeschaltet, damit verlässliche
Aussagen über die Realisierungsmöglichkeiten und die Kosten getroffen werden können.
Die Eigentümer des Flurstückes 758, welches derzeit schon als Wohnbaufläche ausgewiesen ist,
sind auf jeden Fall an einer Realisierung der Baumöglichkeiten interessiert. Die Eigentümer der
weiteren anschließenden Grundstücke, die im Bebauungsplan als forstwirtschaftliche Fläche
ausgewiesen sind, wollen zum Teil eine derartige Untersuchung mittragen, zum Teil ist man sich
jedoch nicht schlüssig.
Es erscheint sinnvoll, zunächst die Entwicklung für das Flurstück 758 dergestalt voranzutreiben,
dass vom Eigentümer eine Machbarkeitsstudie erstellt wird. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie
wird sich dann herausstellen, ob der im Bebauungsplan vorgesehene Stichweg sinnvoll ist zur
Erschließung des Bebauungsplanbereiches, und auch sinnvoll ist zur Erschließung des daran
anschließenden Gebietes. Evtl. sind aufgrund des Untersuchungsergebnisses Änderungen im
Bebauungsplan bezüglich der Wegeführung vorzunehmen. Diese ist jedoch auf jeden Fall so zu
wählen, dass die daran anschließenden Grundstücke bei einer weiteren Entwicklung des
Bereiches hierüber miterschlossen werden können. Zu berücksichtigen ist auch eine evtl.
zusätzliche Erschließung der Grundstücke am Hennesweg. Hierdurch können evtl.
Baumöglichkeiten in den oberen Grundstücksbereichen zur Verfügung gestellt werden.