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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 "Nöthener Berg" hier: Entwicklungsmöglichkeiten)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 "Nöthener Berg"
hier: Entwicklungsmöglichkeiten) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 "Nöthener Berg"
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 01.03.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-26-20 Schl/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 881 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 15.03.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 11 "Nöthener Berg" hier: Entwicklungsmöglichkeiten __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 881 Sachverhalt: Der Bereich oberhalb des Hennesweges liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Nöthener Berg“ Der Bebauungsplan weist die innenliegende Fläche zwischen der Graf-Gottfried-Straße und dem Hennesweg zum überwiegenden Teil als Fläche für die Forstwirtschaft, und im Bereich des Flurstückes 758 als reines Wohngebiet aus. Die Eigentümer des Grundstückes 758 sind daran interessiert, diese Wohnbaufläche zu realisieren. Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht vor, dieses Grundstück über eine Stichstraße, abgehend vom Sittardweg, zu erschließen. Dieser Stichweg ist derzeit nicht ausgebaut, zur Sicherstellung der Erschließung ist es erforderlich, einen Erschließungsvertrag abzuschließen. Da es sich um einen Bereich handelt, der von der Geologie und von der Topographie her durchaus Probleme aufwerfen könnte, zumindest in einigen Abschnitten, ist es sinnvoll, vor Realisierung eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Hierbei würden Fachbüros eingeschaltet, damit verlässliche Aussagen über die Realisierungsmöglichkeiten und die Kosten getroffen werden können. Die Eigentümer des Flurstückes 758, welches derzeit schon als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, sind auf jeden Fall an einer Realisierung der Baumöglichkeiten interessiert. Die Eigentümer der weiteren anschließenden Grundstücke, die im Bebauungsplan als forstwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sind, wollen zum Teil eine derartige Untersuchung mittragen, zum Teil ist man sich jedoch nicht schlüssig. Es erscheint sinnvoll, zunächst die Entwicklung für das Flurstück 758 dergestalt voranzutreiben, dass vom Eigentümer eine Machbarkeitsstudie erstellt wird. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie wird sich dann herausstellen, ob der im Bebauungsplan vorgesehene Stichweg sinnvoll ist zur Erschließung des Bebauungsplanbereiches, und auch sinnvoll ist zur Erschließung des daran anschließenden Gebietes. Evtl. sind aufgrund des Untersuchungsergebnisses Änderungen im Bebauungsplan bezüglich der Wegeführung vorzunehmen. Diese ist jedoch auf jeden Fall so zu wählen, dass die daran anschließenden Grundstücke bei einer weiteren Entwicklung des Bereiches hierüber miterschlossen werden können. Zu berücksichtigen ist auch eine evtl. zusätzliche Erschließung der Grundstücke am Hennesweg. Hierdurch können evtl. Baumöglichkeiten in den oberen Grundstücksbereichen zur Verfügung gestellt werden.