Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
10.11.14, 18:39
Aktualisiert
10.11.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 10.11.2014
Beschluss
aus der Niederschrift der 2. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim
am 21.10.2014
Vorlage Nr.:
TOP 9
314/2014
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2015
Empfehlung:
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
2.
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2015.
Der Rat beschließt für das Jahr 2015 die nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit 14-täglicher Leerung beträgt:
für ein 40 l Gefäß
68,18 €
für ein 60 l Gefäß
93,09 €
für ein 80 l Gefäß
119,07 €
für ein 120 l Gefäß
169,95 €
für ein 240 l Gefäß
324,74 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit wöchentlicher Leerung beträgt:
für ein 770 l Gefäß
2.019,97 €
für ein 1.100 l Gefäß
2.877,78 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße mit 44-maliger Leerung pro Jahr beträgt:
für ein 120 l Gefäß
34,22 €
für ein 240 l Gefäß
68,44 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße mit 13-maliger Leerung pro Jahr beträgt:
für ein 120 l Gefäß
5,01 €
für ein 240 l Gefäß
7,36 €
für ein 1.100 l Gefäß
26,76 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Abfallsäcke beträgt:
für einen 65 l Sack
4,09 €
Der Eigenkompostiererabschlag beträgt:
für ein Grundstück
-17,21 €
Die Benutzungsgebühr für eine zusätzliche Grünschnittabfuhr
beträgt ab der 3. Abfuhr
10,00 €
Die Benutzungsgebühr für eine zusätzliche Sperrmüllabfuhr
beträgt ab der 3. Abfuhr
23,00 €
Die Gebührensätze für die Samstagsannahme bleiben unverändert.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.10.2014
Seite 2