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Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4979 - Bad Münstereifel, Am Herrenbusch 1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
19.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4979 - Bad Münstereifel, Am Herrenbusch 1) Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4979 - Bad Münstereifel, Am Herrenbusch 1)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.01.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 853 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 01.02.2007 Strukturförderungsausschuss 15.03.2007 Strukturförderungsausschuss 19.04.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4979 - Bad Münstereifel, Am Herrenbusch 1 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukfA @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 853 Sachverhalt: Das v. g. Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 a“Obere Windhecke – Bereich „John-Wiles-Straße“. Bereits im Rahmen des Bauantrages bzgl. des Wohngebäudes, der mit Datum vom 20.09.05 genehmigt wurde, hat der Strukturförderungsausschuss über das Bauvorhaben bzw. erforderliche Befreiungen von den Festsetzungen entschieden. Nun ist für das oben genannnte Grundstück ein weitere Bauantrag eingereicht worden. Geplant bzw. schon errichtet ist eine Stützmauer in Form von Gabionen (Steinkörbe) zur Geländebefestigung mit entsprechender Geländeanschüttungen. Im Bereich der steilen Böschung entlang der hinteren Grundstücksgrenze und in Abgrenzung zur Straße wurde eine am höchsten Punkt ca. 3,00 m hohe Stützmauer aus 3 aufeinandergesetzten Gabionen zu je 1 m errichtet. Diese wird im Verlauf des stark ansteigenden Straßenniveaus angepasst und ist am flachen vorderen Grundstücksbereich nur noch etwa 0,5 m hoch. Um wenigstens einen kleinen Freiraum hinter dem bereits errichteten Wohnhaus in Form eines Gartens anlegen zu können, wurde die vorhandene Böschung zu der errichteten Stützmauer hin steil angeschüttet und komplett mit Gehölzen und Rankpflanzen versehen. Eine künftige komplette Begrünung der Stützmauer ist so vorgesehen. Der o. g. Bebauungsplan schließt in seinen textlichen Festsetzungen unter anderem im Bereich des betreffenden Grundstückes die Errichtung von Stützmauern aus. Da hier eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorliegt, könnte hierüber nur im Rahmen einer Befreiung positiv entschieden werden. Gem. § 31 BauGB ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Durch die Errichtung der Stützmauer verlagert sich das vorher rückwärtig gelegene natürliche Gelände nun steiler zur Straße hin. Hierdurch fällt das Gelände nun nicht mehr kurz hinter der Bebauung steil ab, sondern schafft so eine ebene Fläche zum Wohngebäude hin. Dies bietet die Möglichkeit sie gärtnerisch zu nutzen. Die ursprüngliche Höhe des natürlichen Geländes wird durch die errichtete Stützmauer und die Anschüttungen nicht überschritten. Sie wird zur Straße hin vorverlagert und erhält eine steilere Ansicht. Die Anschüttungen sind bereits vollständig bepflanzt, die beabsichgte Begrünung der Stützmauer ist gut erkennbar. Um hier abschließend zu einer Entscheidung zu kommen ob einer Befreiung gem. § 31 BauGB zugestimmt werden kann, wird vorgeschlagen, im Rahmen eines Ortstermines sich ein Bild von der Maßnahme und deren Wirkung zu machen. Beschlussvorschlag: