Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
19.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.01.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 853
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
01.02.2007
Strukturförderungsausschuss
15.03.2007
Strukturförderungsausschuss
19.04.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4979 - Bad
Münstereifel, Am Herrenbusch 1
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukfA
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 853
Sachverhalt:
Das v. g. Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 a“Obere Windhecke –
Bereich „John-Wiles-Straße“.
Bereits im Rahmen des Bauantrages bzgl. des Wohngebäudes, der mit Datum vom 20.09.05
genehmigt wurde, hat der Strukturförderungsausschuss über das Bauvorhaben bzw. erforderliche
Befreiungen von den Festsetzungen entschieden.
Nun ist für das oben genannnte Grundstück ein weitere Bauantrag eingereicht worden. Geplant
bzw. schon errichtet ist eine Stützmauer in Form von Gabionen (Steinkörbe) zur
Geländebefestigung mit entsprechender Geländeanschüttungen. Im Bereich der steilen Böschung
entlang der hinteren Grundstücksgrenze und in Abgrenzung zur Straße wurde eine am höchsten
Punkt ca. 3,00 m hohe Stützmauer aus 3 aufeinandergesetzten Gabionen zu je 1 m errichtet.
Diese wird im Verlauf des stark ansteigenden Straßenniveaus angepasst und ist am flachen
vorderen Grundstücksbereich nur noch etwa 0,5 m hoch. Um wenigstens einen kleinen Freiraum
hinter dem bereits errichteten Wohnhaus in Form eines Gartens anlegen zu können, wurde die
vorhandene Böschung zu der errichteten Stützmauer hin steil angeschüttet und komplett mit
Gehölzen und Rankpflanzen versehen. Eine künftige komplette Begrünung der Stützmauer ist so
vorgesehen.
Der o. g. Bebauungsplan schließt in seinen textlichen Festsetzungen unter anderem im Bereich
des betreffenden Grundstückes die Errichtung von Stützmauern aus. Da hier eine Abweichung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorliegt, könnte hierüber nur im Rahmen einer
Befreiung positiv entschieden werden.
Gem. § 31 BauGB ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig,
wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit
die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung
des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die
Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen
vereinbar ist.
Durch die Errichtung der Stützmauer verlagert sich das vorher rückwärtig gelegene natürliche
Gelände nun steiler zur Straße hin. Hierdurch fällt das Gelände nun nicht mehr kurz hinter der
Bebauung steil ab, sondern schafft so eine ebene Fläche zum Wohngebäude hin. Dies bietet die
Möglichkeit sie gärtnerisch zu nutzen. Die ursprüngliche Höhe des natürlichen Geländes wird
durch die errichtete Stützmauer und die Anschüttungen nicht überschritten. Sie wird zur Straße hin
vorverlagert und erhält eine steilere Ansicht. Die Anschüttungen sind bereits vollständig bepflanzt,
die beabsichgte Begrünung der Stützmauer ist gut erkennbar.
Um hier abschließend zu einer Entscheidung zu kommen ob einer Befreiung gem. § 31 BauGB
zugestimmt werden kann, wird vorgeschlagen, im Rahmen eines Ortstermines sich ein Bild von
der Maßnahme und deren Wirkung zu machen.
Beschlussvorschlag: