Daten
Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
10.11.14, 18:39
Aktualisiert
10.11.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 10.11.2014
Beschluss
aus der Niederschrift der 2. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim
am 21.10.2014
TOP 11
Vorlage Nr.:
308/2014
Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat,
der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung (Anlage 1) mit folgenden wesentlichen Änderungen:
1.) die nach dem neuen Bestattungsgesetz geänderten Fristen in Bezug auf die Bestattungszeit in § 7 Abs. 5
2.) die Erweiterung der Arten der Grabstätten gem. § 13 Abs. 2 um die Grabstätten Kolumbarien, Urnenstelenanlagen,
Urnengemeinschaftsanlagen, Rasen- und Halbrasengräber, Bestattungsgärten, Baumgräber, Gräber für Sternenkinder und Grabstätten mit denkmalgeschützten Grabmalen.
Die Verwaltung wird beauftragt, außer für die Gräber für Sternenkinder und Grabstätten mit denkmalgeschützten
Grabmalen, ein Konzept für die neuen Grabstätten im Verlauf des Jahres 2015 für das Jahr 2016 zu erarbeiten und
die Gebühren zu ermitteln.
3.) die Bereitstellung von Friedhöfen für muslimische Religionsgruppen abzulehnen.
4.) die Bereitstellung von Aschestreufeldern abzulehnen.
5.) die Errichtung eines Tierfriedhofs auf einer separaten Fläche außerhalb der Friedhofsflächen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Errichtung eines Tierfriedhofs im Verlauf des Jahres 2015 für das
Jahr 2016 zu erarbeiten und die Gebühren zu ermitteln.
6.) pflegefreie Urnenwahlgrabstätten gem. § 16 Abs. 7 werden nicht nur als Einfachgräber vergeben, sondern als Einfach- und Doppelgrabstätte.
.
7.) die kostenlose Bereitstellung von Ehrengräbern gem. § 17 (Abs.2) der Friedhofs- und Bestattungssatzung nicht auf
30 Jahre zu beschränken, sondern so lange der Friedhof besteht und für diesen Zeitraum auch die Pflege der Ehrengräber durch die Stadt zu übernehmen.
8.) die Grabstätten mit denkmalgeschützten Grabmalen werden konkretisiert und als § 18 der Friedhofs- und Bestattungssatzung neu eingefügt. Dadurch verschieben sich alle nachfolgenden Paragrafen nach hinten.
9.) Grabmale aus Glas werden zugelassen (§ 20 Abs. 4)
10.) auf dem Friedhof Brauweiler werden folgende (rotmarkierte) Flächen entwidmet und aus der Friedhofsanlage herausgenommen
a.) Parkplatz Nordwest
b.) Wirtschaftshof Nordwest
c.) Reservefläche / Wiese Nordwest
d.) Großflächige freie Gräberfelder im Westteil
e.) Gräberfeld Süd
siehe Anlage 2 Plananhang Nr. 2
11.) auf dem Friedhof Geyen NEU werden folgende (gelbmarkierte) Grabflächen geschlossen und anschließend
entwidmet
a.) Der ganze südwestliche Bereich
b.) Der Parkplatz und das Kieslager
siehe Anlage 2 Plananhang Nr. 5
12.) für die Friedhöfe Sinthern alt und Sinthern neu wird folgendes beschlossen:
a.) Der alte Friedhof bleibt bestehen und der neue Friedhof läuft aus
alternativ
b.) Der neue Friedhof bleibt bestehen und der alte läuft aus.
siehe Anlage 2 Plananhang Nr. 8; 9, 12 und 13
13.) auf dem Friedhof Stommeln werden folgende (gelbmarkierten) Grabflächen geschlossen und anschließend
entwidmet.
a.) Gräberfeld W, Süden.
b.) Alle Grabfelder nördlich der Trauerhalle.
siehe Anlage 2 Plananhang Nr. 16
14.) auf dem Friedhof Blumenstraße Pulheim werden folgende (gelbmarkierten) Grabflächen geschlossen und anschlie
ßend entwidmet
Gräberfelder Nordwest und Nordost.
siehe Anlage 2 Plananhang Nr. 19
15.) auf dem Friedhof Schürgespfad Pulheim werden folgende (gelbmarkierten) Grabflächen geschlossen
und anschließend entwidmet.
Alle Gräberfelder im nordöstlichen Teil.
siehe Anlage 2 Plananhang Nr. 22
16.) der alte Friedhof in Sinnersdorf wird geschlossen (keine Neubestattungen mehr) und später entwidmet.
alternativ
auf dem alten Friedhof in Sinnersdorf werden keine neuen Nutzungsrechte für bestehende Gräber mehr vergeben
und Verlängerungen nur auf Zweitbeisetzungen beschränkt. Der Friedhof soll zu einem Friedhof mit pflegefreien
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.10.2014
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Gräbern umgestaltet werden. Die Gräberfelder im (gelbmarkierten) Friedhofsbereich werden geschlossen und später
entwidmet.
siehe Anlage 2 Plananhang 25
16a.) auf dem neuen Friedhof in Sinnersdorf werden folgende Grabflächen geschlossen und später entwidmet:
Gräberfeld im Westbereich (gelbmarkiert).
Die Rasenfläche im Süden (rotmarkiert).
siehe Anlage 2 Plananhang 28 und 29
Beratungsergebnis:
Ohne Abstimmung
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