Daten
Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
17.07.14, 18:42
Aktualisiert
17.07.14, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 17.07.2014
Beschluss
aus der Niederschrift der 1. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 17.06.2014
Vorlage Nr.:
TOP 15
84/2014
Widmung der Erschließungsanlage "Im Dammfeld" in Sinthern
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim verfügt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr:
Im Dammfeld
Flur 21
Flur 23
Flurstücke 1191, 1205
Flurstücke 140, 150, 263, 174, 176, 175 (teilweise)
In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die vorgenannte Straße wird im genannten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 4 Enthaltungen