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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Im Dammfeld" in Sinthern)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
17.07.14, 18:42
Aktualisiert
17.07.14, 18:42
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Im Dammfeld" in Sinthern)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 17.07.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 17.06.2014 Vorlage Nr.: TOP 15 84/2014 Widmung der Erschließungsanlage "Im Dammfeld" in Sinthern Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim verfügt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr: Im Dammfeld Flur 21 Flur 23 Flurstücke 1191, 1205 Flurstücke 140, 150, 263, 174, 176, 175 (teilweise) In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die vorgenannte Straße wird im genannten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: Beschluss: Beratungsergebnis: Einstimmig, 4 Enthaltungen