Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
09.05.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.03.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-26-46 Bo
Nr. der Ratsdrucksache: 921
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Strukturförderungsausschuss
Termin
19.04.2007
Haupt- und Finanzausschuss
24.04.2007
Rat
09.05.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel-Ellesheim
Hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anläßlich der
Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen (
) Nein-Stimmen
(
) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 921
Sachverhalt:
Der Strukturförderungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2006 beschlossen, den Entwurf
der Satzung über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad MünstereifelEllesheim gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentliche auszulegen und die Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 BauGB zu beteiligen. Die während der öffentlichen Auslage eingegangenen Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange sind als Anlage beigefügt. Seitens der betroffenen Bürger wurden
keine Anregungen vorgebracht.
Es sind nunmehr die beigefügten Abwägungsbeschlüsse und der Satzungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
1.
Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB eingegangenen Anregungen
werden die in der Anlage aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.
Aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.
2141, berichtigt BGBl. 1998 I S. 137) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW), in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die Satzung über die
Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Aussenbereichsflächen für den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel-Ellesheim beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbschluss bekannt zu machen.