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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 119 Brauweiler Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße Aufstellung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss (Teil A und B) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
25.08.14, 13:37
Aktualisiert
25.08.14, 13:37
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 119 Brauweiler
Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss (Teil A und B)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 25.08.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 09.04.2014 Vorlage Nr.: TOP 4 114/2014 Bebauungsplan Nr. 119 Brauweiler Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße Aufstellung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss (Teil A und B) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Beschluss: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 119 Brauweiler (Teil A und B) (Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) aufzustellen. Ziel der Planung ist die Überarbeitung der überbaubaren Grundstücksflächen unter Berücksichtigung einzelner Nachverdichtungspotenziale, die Anpassung der festgesetzten Straßenverkehrsflächen sowie die Überarbeitung und teilweise Änderung der festgesetzten Gebietstypen nach der Baunutzungsverordnung. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) erfüllt sind. 3. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 119 Brauweiler". 4. Die Verwaltung wird beauftragt die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür