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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung Bereich: Industriestraße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB einge- gangenen Stellungnahmen - Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs.3 BauGB - Siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 6,)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
25.08.14, 13:37
Aktualisiert
25.08.14, 13:37
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung
Bereich: Industriestraße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB einge-
  gangenen Stellungnahmen
- Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
  Belange gemäß § 4a Abs.3 BauGB
- Siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 6,)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 25.08.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 09.04.2014 Vorlage Nr.: TOP 2 120/2014 Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung Bereich: Industriestraße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs.3 BauGB - Siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 6, Beschluss: Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den nach der Offenlage geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 Pulheim 3. Änderung erneut auszulegen und erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (§ 4a Abs.3 Satz 1 und 3 BauGB). Dabei sollen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4a Abs.3 Satz 2 BauGB). Beratungsergebnis: Einstimmig dafür