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Mitteilungsvorlage (Information über die Genehmigung der Wirtschaftspläne durch die Kommunalaufsicht)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.03.2007 - Der Bürgermeister Az: 811 M Nr. der Ratsdrucksache: 913 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 22.03.2007 Rat 27.03.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Information über die Genehmigung der Wirtschaftspläne durch die Kommunalaufsicht __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR III II _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 913 Der Landrat des Kreises Euskirchen hat als untere staatliche Aufsichtsbehörde die vom Stadtrat am 13.02.2007 beschlossenen Wirtschaftspläne für die Betriebszweige Wasser und Abwasser mit Verfügung vom 21.02.2007 uneingeschränkt genehmigt (siehe Anlage). Damit sind die Beschränkungen der Übergangswirtschaft entfallen und zwar rd. 1 ½ Monate früher als im Vorjahr. Dieses ist insbesondere für die Umsetzung der in den Vermögensplänen veranschlagten investiven Maßnahmen erfreulich und bedeutsam.