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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UA vom 10.09.2014 und PA vom 17.09.2014, Vorlagen Nr.: 298/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
29.01.15, 18:38
Aktualisiert
29.01.15, 18:38
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 10.09.2014 und PA vom 17.09.2014, Vorlagen Nr.: 298/2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 29.01.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 6. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 16.12.2014 Vorlage Nr.: TOP 52 498/2014 Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UA vom 10.09.2014 und PA vom 17.09.2014, Vorlagen Nr.: 298/2014 Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt: 1. Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: 50 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen