Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.06.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1003
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfragen bzgl. des Grundstückes Gem. Mahlberg, Flur 6, Flurstück Nr. 53 - Mahlberg,
Römerstraße
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1003
Sachverhalt:
Es liegen 2 Bauvoranfragen für je 2 Einfamilienwohnhäuser für das Grundstück Nr. 53, Flur 6 in
der Gemarkung Mahlberg vor.
Das Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan in einer Wohnbauflächen und ist gem. § 34
BauGB im vorderen Grundstücksbereich, bis zur vorhandenen Bebauung hin, dem Innenbereich
und im hinteren Grundstückbereich, an die bereits bestehende Bebauung anschließend gem. § 35
BauGB dem Außenbereich zuzuordnen.
Geplant sind nun im Rahmen der Bauvoranfragen die Unterteilung des Grundstückes in 4 neue
Parzellen und darauf die Errichtung von je 1 Einfamilienwohnhaus in eingeschossiger Bauweise.
Voraussetzung für die Bebauung ist vorrangig die Sicherstellung der Erschließung, die sich für das
oben genannte Grundstück wie folgt darstellt:
In der Römerstraße gibt es weder eine öffentlich Wasserleitung noch eine öffentliche Kanalisation.
Bezüglich der Wasserversorgung werden die bereits vorhandenen Wohngebäude über verlängerte
Wasserhausanschlüsse versorgt. Diese Form der Wasserversorgung ist ein Provisorium, das auf
Einzelfälle beschränkt werden sollte. Durch die geplanten Maßnahmen, die die Zahl der
Wohnhäuser verdoppeln würde, wird die Verlegung einer neuen Wasserleitung in die Stichstraße
erforderlich.
Im Bereich der Römerstraße ist kein Kanal vorhanden. Die Planungen hierzu sind eingeleitet, aber
noch nicht abgeschlossen. Erkennbar ist jedoch bereits jetzt schon, dass aufgrund des fehlenden
natürlichen Gefälles zum bestehenden Kanalnetz in Mahlberg der Einsatz von Pumpstationenen
erforderlich werden wird. Standorte und Anschlussmöglichkeiten sind zur Zeit noch nicht konkret
bekannt. Möglicherweise müssen Privatgrundstücke in die Planung mit einbezogen und die Frage
zur zentralen oder dezentralen Pumpstation geklärt werden. Eine zentrale Pumpstation wird von
der Kommune gebaut, betrieben und finanziert. Diese Alternative ist jedoch für die Kommune
erfahrungsgemäß ein kostenintensiver Betriebspunkt, den die Stadtwerke nach Möglichkeit
vermeiden. Die Errichtung von dezentralen Pumpen erfolgt auf den Anliegergrundstücken selbst
auf Kosten der Grundstückseigentümer. Durch die geplante Baumaßnahme würden sich allerdings
die zu entwässernden Grundstücke verdoppeln und somit die Forderung der Anlieger nach einer
zentralen Pumpstation auf Kosten der Stadt sicher verstärkt.
Neben der endgültigen Festlegung der techn. Einrichtungen für die Abwasserbeseitigung des
Schmutzwasser ist ebenfalls die Frage nach der Niederschlagswasserbeseitigung ungeklärt. Diese
kann abschließend nur durch weitgehende und kostenintensive Prüfungen und Untersuchungen
geklärt werden.
Die wegemäßige Erschließung ist ebenfalls problematisch. Die Einfahrtssituation in die Landstraße
L 113 ist äußerst unübersichtlich. Zur Klärung dieses Problems und der möglicherweise mit einer
neuen Wohnbauung auftretenden Notwendigkeit, die Straße in diesem Bereich aus- bzw.
umzubauen, fand Anfang August ein Termin mit dem Landesbetrieb Straßenbau statt. Dieser
bestätigte, dass eine Zufahrt zum Grundstück äußerst gefährlich ist und sich der ohnehin
bestehende Handlungsbedarf in Sachen Straßenaus- bzw. umbau bei einer zusätzlichen
Bebauung noch weiter erhöht. Die Kosten solcher Maßnahmen treffen die Stadt.
2. Rechtliche Würdigung
Seitens der Stadt Bad Münstereifel ist es nicht wünschenswert, die Erschließungsproblematik für
ein Grundstück zu klären. Vielmehr ist eine Überplanung des gesamten Bereiches anzustreben.
Dies wurde dem Architekten des Vorhabens in einem Gespäch so mitgeteilt. Dieser wollte sich,
nach Rücksprache mit dem Bauherrn nochmals mit der Stadt in Verbindung setzen. Dies ist
bislang nicht geschehen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1003
Die entsprechenden Untersuchungen zur Wasser- und Abwassersituation sind bereits durch die
Fachabteilung eingeleitet worden, werden aber wohl noch mindestens bis Ende diesen Jahres
andauern. Wenn Ergebnisse vorliegen ist erneut zu beraten. Aufgrund der derzeit fehlenden
Erschließung bestehen zum jetzigen Zeitpunkt erhebliche Bedenken gegen eine weitere Bebauung
des Grundstückes. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann somit nicht erteilt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird nicht erteilt.