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Beschlussvorlage (Bauvoranfragen bzgl. des Grundstückes Gem. Mahlberg, Flur 6, Flurstück Nr. 53 - Mahlberg, Römerstraße)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauvoranfragen bzgl. des Grundstückes Gem. Mahlberg, Flur 6, Flurstück Nr. 53 - Mahlberg, Römerstraße) Beschlussvorlage (Bauvoranfragen bzgl. des Grundstückes Gem. Mahlberg, Flur 6, Flurstück Nr. 53 - Mahlberg, Römerstraße) Beschlussvorlage (Bauvoranfragen bzgl. des Grundstückes Gem. Mahlberg, Flur 6, Flurstück Nr. 53 - Mahlberg, Römerstraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.06.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1003 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.08.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfragen bzgl. des Grundstückes Gem. Mahlberg, Flur 6, Flurstück Nr. 53 - Mahlberg, Römerstraße __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1003 Sachverhalt: Es liegen 2 Bauvoranfragen für je 2 Einfamilienwohnhäuser für das Grundstück Nr. 53, Flur 6 in der Gemarkung Mahlberg vor. Das Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan in einer Wohnbauflächen und ist gem. § 34 BauGB im vorderen Grundstücksbereich, bis zur vorhandenen Bebauung hin, dem Innenbereich und im hinteren Grundstückbereich, an die bereits bestehende Bebauung anschließend gem. § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen. Geplant sind nun im Rahmen der Bauvoranfragen die Unterteilung des Grundstückes in 4 neue Parzellen und darauf die Errichtung von je 1 Einfamilienwohnhaus in eingeschossiger Bauweise. Voraussetzung für die Bebauung ist vorrangig die Sicherstellung der Erschließung, die sich für das oben genannte Grundstück wie folgt darstellt: In der Römerstraße gibt es weder eine öffentlich Wasserleitung noch eine öffentliche Kanalisation. Bezüglich der Wasserversorgung werden die bereits vorhandenen Wohngebäude über verlängerte Wasserhausanschlüsse versorgt. Diese Form der Wasserversorgung ist ein Provisorium, das auf Einzelfälle beschränkt werden sollte. Durch die geplanten Maßnahmen, die die Zahl der Wohnhäuser verdoppeln würde, wird die Verlegung einer neuen Wasserleitung in die Stichstraße erforderlich. Im Bereich der Römerstraße ist kein Kanal vorhanden. Die Planungen hierzu sind eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Erkennbar ist jedoch bereits jetzt schon, dass aufgrund des fehlenden natürlichen Gefälles zum bestehenden Kanalnetz in Mahlberg der Einsatz von Pumpstationenen erforderlich werden wird. Standorte und Anschlussmöglichkeiten sind zur Zeit noch nicht konkret bekannt. Möglicherweise müssen Privatgrundstücke in die Planung mit einbezogen und die Frage zur zentralen oder dezentralen Pumpstation geklärt werden. Eine zentrale Pumpstation wird von der Kommune gebaut, betrieben und finanziert. Diese Alternative ist jedoch für die Kommune erfahrungsgemäß ein kostenintensiver Betriebspunkt, den die Stadtwerke nach Möglichkeit vermeiden. Die Errichtung von dezentralen Pumpen erfolgt auf den Anliegergrundstücken selbst auf Kosten der Grundstückseigentümer. Durch die geplante Baumaßnahme würden sich allerdings die zu entwässernden Grundstücke verdoppeln und somit die Forderung der Anlieger nach einer zentralen Pumpstation auf Kosten der Stadt sicher verstärkt. Neben der endgültigen Festlegung der techn. Einrichtungen für die Abwasserbeseitigung des Schmutzwasser ist ebenfalls die Frage nach der Niederschlagswasserbeseitigung ungeklärt. Diese kann abschließend nur durch weitgehende und kostenintensive Prüfungen und Untersuchungen geklärt werden. Die wegemäßige Erschließung ist ebenfalls problematisch. Die Einfahrtssituation in die Landstraße L 113 ist äußerst unübersichtlich. Zur Klärung dieses Problems und der möglicherweise mit einer neuen Wohnbauung auftretenden Notwendigkeit, die Straße in diesem Bereich aus- bzw. umzubauen, fand Anfang August ein Termin mit dem Landesbetrieb Straßenbau statt. Dieser bestätigte, dass eine Zufahrt zum Grundstück äußerst gefährlich ist und sich der ohnehin bestehende Handlungsbedarf in Sachen Straßenaus- bzw. umbau bei einer zusätzlichen Bebauung noch weiter erhöht. Die Kosten solcher Maßnahmen treffen die Stadt. 2. Rechtliche Würdigung Seitens der Stadt Bad Münstereifel ist es nicht wünschenswert, die Erschließungsproblematik für ein Grundstück zu klären. Vielmehr ist eine Überplanung des gesamten Bereiches anzustreben. Dies wurde dem Architekten des Vorhabens in einem Gespäch so mitgeteilt. Dieser wollte sich, nach Rücksprache mit dem Bauherrn nochmals mit der Stadt in Verbindung setzen. Dies ist bislang nicht geschehen. Seite 3 von Ratsdrucksache 1003 Die entsprechenden Untersuchungen zur Wasser- und Abwassersituation sind bereits durch die Fachabteilung eingeleitet worden, werden aber wohl noch mindestens bis Ende diesen Jahres andauern. Wenn Ergebnisse vorliegen ist erneut zu beraten. Aufgrund der derzeit fehlenden Erschließung bestehen zum jetzigen Zeitpunkt erhebliche Bedenken gegen eine weitere Bebauung des Grundstückes. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann somit nicht erteilt werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird nicht erteilt.