Daten
Kommune
Pulheim
Größe
105 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
29.01.15, 18:38
Aktualisiert
29.01.15, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 29.01.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 6. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 16.12.2014
Vorlage Nr.:
TOP 44
407/2014
Ehrenordnung der Stadt Pulheim für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Sports
hier: Ergänzung
Beschluss:
Der Rat beschließt, die nachfolgende Neufassung der Ehrenordnung der Stadt Pulheim für besondere Leistungen auf
dem Gebiete des Sports:
Ehrenordnung
der Stadt Pulheim
für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Sports
1.
Die Stadt Pulheim ehrt jährlich Personen für herausragende sportliche Leistungen im Rahmen des Empfangs
für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler.
2.
Geehrt werden insbesondere:
a)
Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die im laufenden Jahr
- die Deutsche Meisterschaft,
- die Europameisterschaft
- die Weltmeisterschaft
(einschließlich Platzierung Platz 3) oder
(einschließlich Platzierung Platz 3)
errungen oder
- an Olympischen Spielen teilgenommen haben.
b)
Trägerinnen und Träger des Deutschen Sportabzeichens, die zum 25., 40., 50. und 60. Mal erfolgreich die Bedingungen zum Erwerb des Deutschen Sportabzeichens erfüllt haben.
c)
Sportliche Leistungen, die dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit bekannt werden
und die er besonders ehren will.
3.
Der Kreis der zu Ehrenden wird jährlich durch die Verwaltung unter Berücksichtigung der in 2. genannten Kriterien festgelegt.
4.
Die Ehrung erfolgt durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin.
5.
Vorschlagsberechtigt sind der Stadtsportverband, die städtischen Sportvereine, Mitglieder des Ausschusses für
Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und die Verwaltung.
6.
Der Sportausschussbeschluss vom 27.11.1984 bezüglich der unmittelbaren Ehrung von Sportlerinnen und
Sportlern, die eine Deutsche Meisterschaft bzw. einen höherwertigen Titel gewonnen haben, bleibt von dieser
Ehrenordnung unberührt.
7.
Diese Ehrenordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss der Sitzung des Rates vom 16.12.2014
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