Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
09.05.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.03.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Bo/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 928
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Beratungsfolge
Strukturförderungsausschuss
Termin
19.04.2007
Haupt- und Finanzausschuss
24.04.2007
Rat
09.05.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert-Radberg"
hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 928
Sachverhalt:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „Rodert-Radberg“ hat in der Zeit
vom 05.03. bis 05.04.2007 gem. § 3 Abs. 2 BauGB offengelegen. Gleichzeitig wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt.
Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnis beigefügt.
Es sind nunmehr hierzu die Abwägungsbeschlüsse und der Satzungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
1.
Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „Rodert-Radberg“
eingegangenen
Stellungnahmen
werden
die
in
der
Anlage
aufgeführten
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBL I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 69 „Rodert-Radberg“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und
Begründung als Satzung beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.