Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
29.01.15, 18:38
Aktualisiert
29.01.15, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 29.01.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 6. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 16.12.2014
Vorlage Nr.:
TOP 49
474/2014
Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011 zur Vorlage 32/2011, Punkt 8
Änderung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Beschluss:
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, seinen Beschluss vom 12.04.2011 bezüglich der Umwandlung der Jugendhilfefläche in Brauweiler (Bezirk 33) in eine allgemeine Grünfläche aufzuheben.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt den Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 1. Änderung (Bereich: ehemaliger
Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) zu ändern.
Ziel der Änderung ist, auf der Fläche, deren Nutzung als Spielplatz aufgegeben wurde, durch entsprechende
Änderungen der planungsrechtlichen Festsetzungen eine Wohnnutzung zu ermöglichen.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
3. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt.
4. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung". Die übrigen Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 53 Brauweiler, 1. Änderung behalten weiterhin Gültigkeit.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3
(1) und 4 (1) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S.
954) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Abgesetzt