Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
29.01.15, 18:38
Aktualisiert
29.01.15, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 29.01.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 6. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 16.12.2014
Vorlage Nr.:
TOP 47
402/2014
Widmung der Erschließungsanlage Im Schellental in Stommeln
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Im Schellental
Gemarkung Stommeln
Flur 1
Flurstücke 490, 491, 599, 600
Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße
1.
ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit
Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet
- Flurstücke 491, 599 und 600 – (in der Anlage 1 schraffiert dargestellt),
2.
mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit
Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet
- Flurstück 490 – (in der Anlage 2 gepunktet dargestellt).
Beratungsergebnis:
Einstimmig