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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage Im Schellental in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
29.01.15, 18:38
Aktualisiert
29.01.15, 18:38
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage Im Schellental in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 29.01.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 6. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 16.12.2014 Vorlage Nr.: TOP 47 402/2014 Widmung der Erschließungsanlage Im Schellental in Stommeln Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Im Schellental Gemarkung Stommeln Flur 1 Flurstücke 490, 491, 599, 600 Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße 1. ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet - Flurstücke 491, 599 und 600 – (in der Anlage 1 schraffiert dargestellt), 2. mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet - Flurstück 490 – (in der Anlage 2 gepunktet dargestellt). Beratungsergebnis: Einstimmig