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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 1301 Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) – Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauG eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe PA vom 17.09.2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
29.01.15, 18:38
Aktualisiert
29.01.15, 18:38
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 1301
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) – Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß
§ 13 BauGB
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauG eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 17.09.2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 29.01.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 6. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 16.12.2014 Vorlage Nr.: TOP 53 499/2014 Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 1301 Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) – Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauG eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe PA vom 17.09.2014 Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Pulheim verzichtet gemäß Ziffer 3.3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen (Umweltausschuss und Planungsausschuss). 2. Die während der Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 3. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 1301 als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung