Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
29.01.15, 18:38
Aktualisiert
29.01.15, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 29.01.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 6. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 16.12.2014
Vorlage Nr.:
TOP 53
499/2014
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 1301
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) – Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß
§ 13 BauGB
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauG eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 17.09.2014
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Pulheim verzichtet gemäß Ziffer 3.3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung in den
zuständigen Fachausschüssen (Umweltausschuss und Planungsausschuss).
2. Die während der Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Äußerungen
und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw.
nicht berücksichtigt.
3. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 1301 als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 1 Enthaltung