Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
69 kB
Datum
21.09.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 333/2011
Az.: 6619-3186
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 09.08.2011
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
- 20 -
Termin
21.09.2011
BM / Dezernent
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Sanierung der Matthias-Grell-Straße in Erftstadt-Kierdorf; Notwendigkeit der
Kompletterneuerung der Fahrbahn und hierdurch eintretende
Straßenbaubeitragspflicht für die Anlieger
Finanzielle Auswirkungen:
Berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen auf der Ausgabe- und Einnahmeseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss wird darüber informiert und nimmt zur Kenntnis, dass sich der tatsächliche
Sanierungsbedarf an der Matthias-Grell-Straße im Rahmen der Ausführung der Arbeiten als
wesentlich umfangreicher erwiesen hat, als dies vor Beginn der Straßenbaumaßnahme
angenommen wurde. Nachdem ursprünglich nur eine reine Deckensanierung angedacht war, hat
sich im Verlauf der Arbeiten herausgestellt, dass auch die Tragschicht in wesentlichem Ausmaß
verschlissen und eine ausreichende Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet war. Somit musste
neben der Deckschicht auch die Tragschicht erneuert werden.
Der wesentlich erhöhte Sanierungsbedarf führt dazu, dass die Maßnahme nicht mehr als
beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahme bewertet werden kann, sondern dass es sich um eine für
die Anlieger straßenbaubeitragspflichtige Kompletterneuerung handelt.
Da es sich um eine Anliegerstraße handelt, sind die Anlieger im betroffenen Straßenabschnitt - in
Anwendung der Vorgaben der Straßenbaubeitragssatzung – zu 70 % an den Sanierungskosten
der Fahrbahn zu beteiligen.
Der tatsächliche technische Aufwand und hieraus resultierend auch die eintretende Beitragspflicht
für die Anwohner waren vor Baubeginn nicht absehbar. Die von der Beitragspflicht betroffenen
Anwohner sollen umgehend über den Sachverhalt und die eintretende Beitragspflicht informiert
werden, damit sie sich frühzeitig auf die für das Jahr 2012 vorgesehene Beitragsheranziehung
einstellen können.
Begründung:
Die Stadtwerke Erftstadt haben im Rahmen der „Wasserleitungssanierung 2010“ im Teilbereich
der Matthias-Grell-Straße zwischen Broichweg und Friedrich-Ebert-Straße die Wasserleitung
erneuert. Im Zuge dieser Baumaßnahme beabsichtigte der Eigenbetrieb Straßen, die marode
Deckschicht der Straße im Sanierungsbereich zu erneuern.
Hierzu wurde die Baufirma beauftragt, nach Verlegung der Wasserleitung die oberste Deckschicht
der Straße in einer Stärke von ca. 6 cm abzufräsen. Während des Fräsvorganges ist an vielen
Stellen die Fräsmaschine von der bituminösen Tragschicht in die darunter liegende Kiesschicht
eingebrochen Bei der Begutachtung vor Ort stellte sich heraus, dass nicht nur, wie zunächst
angenommen, die Deckschicht schadhaft ist, sondern auch die Tragschicht stark ausgemergelt
und verwittert war. Eine ausreichende Tragfähigkeit war nicht mehr gewährleistet. Aufgrund der
vorgefundenen Verhältnisse konnte aus technischer Sicht keine andere Entscheidung getroffen
werden, als die Trag- und Deckschicht in einer Gesamtstärke von 16 cm zu erneuern.
Die vor beschriebene Kompletterneuerung löst in Anwendung der einschlägigen rechtlichen
Vorgaben der Gemeindeordnung, des Kommunalabgabengesetzes sowie der betroffenen
Ortssatzung Anliegerbeitragspflichten aus. Die vom betroffenen Straßenabschnitt erschlossenen
Grundstücke sind zu Straßenbaubeiträgen heran zu ziehen.
Aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse und des örtlichen Gesamteindrucks bildet die MatthiasGrell-Straße im vor bezeichneten Abschnitt eine einzelne, selbständige Verkehrsanlage. Insofern
sind nur die Anlieger im betroffenen Straßenabschnitt zu Beiträgen heranzuziehen, nicht jedoch
die weiteren Anwohner der Matthias-Grell-Straße ab dem Gabelungs- und Einmündungsbereich
Verlängerung Matthias-Grell-Straße, Zu den Erlen, Broichweg. Der bezeichnete Gabelungs- und
Einmündungsbereich vermittelt eine deutliche Trennung des Sanierungsbereiches von den
anderen Straßen, so dass der Sanierungsbereich für sich eine einzelne und selbständige
Verkehrsanlage darstellt. Daran ändert auch die namentlich gleiche Straßenbezeichnung des
nord-östlichen Verlängerungsteils der Matthias-Grell-Straße ab dem dargestellten Gabelungs- und
Einmündungsbereich nichts.
(Dr. Rips)
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