Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
19.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.02.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 877
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
15.03.2007
Strukturförderungsausschuss
19.04.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Effelsberg, Flur 2, Flurstück Nr. 112 Scheuerheck, Heideweg
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 877
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gem.
Effelsberg, Flur 2, Flurstück Nr. 112 vor.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB und der Innenbereichsatzung für den Ortsteil Scheuerheck
im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.
Mit der Bauvoranfrage soll eine grundsätzliche Wohnbebauung des Grundstückes geklärt werden.
Bei dem vorhandenen Weg handelt es sich um einen Grasnarbenweg, der teilweise mit Schotter
befestigt wurde. Sowohl die Abwasserbeseitigung als auch die Wasserversorgung können nur
durch verlängerte Hausanschlussleitungen sichergestellt werden, wobei die Kosten hierfür vom
Antragsteller übernommen werden müssen. Hierfür wäre der Abschluss eines
Erschließungsvertrages erforderlich.
Grundsätzlich bestehen seitens der Stadt Bad Münstereifel gegen eine Bebauung in diesem
Bereich unter Einhaltung der vorliegenden Bautiefe keine Bedenken. Allerdings dürfte aufgrund
der planungsrechtlichen Vorgaben (landwirtschaftliche Nutzfläche, Außenbereich) eine
Bauvoranfrage für diesen Bereich keine Aussicht auf Erfolg haben.
Es ist nun zu überlegen, ob durch die Einleitung planungsrechtlicher Schritte für diesen Bereich die
Grundlage für eine mögliche Genehmigung geschaffen werden kann. Hierbei ist zu überlegen, für
welche Grundstücke in diesem Bereich eine Änderung angestrebt wird.
Es stellt sich nun die Frage, ob eine Weiterentwicklung in diesem Bereich aus städtischer Sicht
gewünscht wird.
Um Beratung wird gebeten.
Beschlussvorschlag: