Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
19.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.04.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 931
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
19.04.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
16. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 72 "Gut Vogelsang"
hier. Vorverfahren
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 931
Sachverhalt:
Der Strukturförderungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.07 das Einvernehmen zu einer
Bauvoranfrage für Umbau- und Ausbaumaßnahmen am Gut Vogelsang u.a. unter der
Voraussetzung erteilt, dass die planungsrechtliche Grundlage geklärt wird.
Mittlerweile haben Gespräche mit der Bezirksregierung und dem Kreis stattgefunden.
Grundsätzlich besteht die Bereitschaft der Aufsichtsbehörden, entsprechende Nutzungen bzw.
Umbau- und Ausbaumaßnahmen zu ermöglichen, um so auf Dauer den Erhalt des Standortes zu
sichern.
Für diese Maßnahmen muß die planungsrechtliche Grundlage durch die Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden.
Da der Ausschuss dem Bauvorhaben grundsätzlich zugestimmt hat, werden im weiteren die
Vorverfahren hierzu auf der Grundlage der zur Bauvoranfrage eingereichten Unterlagen
durchgeführt.
Das Ergebnis der Verfahren wird dem Ausschuss anschließend zur weiteren Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird die Vorverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur
Aufstellung des Bebauungsplanes durchführen.