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Beschlusstext (Ehrenordnung der Stadt Pulheim für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Sports hier: Ergänzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
107 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
13.04.15, 18:35
Aktualisiert
13.04.15, 18:35
Beschlusstext (Ehrenordnung der Stadt Pulheim für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Sports
hier: Ergänzung) Beschlusstext (Ehrenordnung der Stadt Pulheim für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Sports
hier: Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 19.11.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Pulheim am 18.11.2014 Vorlage Nr.: TOP 4 407/2014 Ehrenordnung der Stadt Pulheim für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Sports hier: Ergänzung Empfehlung: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt/der Rat beschließt, die nachfolgende Neufassung der Ehrenordnung der Stadt Pulheim für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Sports: Ehrenordnung der Stadt Pulheim für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Sports 1. Die Stadt Pulheim ehrt jährlich Personen für herausragende sportliche Leistungen im Rahmen des Empfangs für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler. 2. Geehrt werden insbesondere: a) Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die im laufenden Jahr - die Deutsche Meisterschaft, - die Europameisterschaft - die Weltmeisterschaft (einschließlich Platzierung Platz 3) oder (einschließlich Platzierung Platz 3) errungen oder - an Olympischen Spielen teilgenommen haben. b) Trägerinnen und Träger des Deutschen Sportabzeichens, die zum 25., 40., 50. und 60. Mal erfolgreich die Bedingungen zum Erwerb des Deutschen Sportabzeichens erfüllt haben. c) Sportliche Leistungen, die dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit bekannt werden und die er besonders ehren will. 3. Der Kreis der zu Ehrenden wird jährlich durch die Verwaltung unter Berücksichtigung der in 2. genannten Kriterien festgelegt. 4. Die Ehrung erfolgt durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin. 5. Vorschlagsberechtigt sind der Stadtsportverband, die städtischen Sportvereine, Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und die Verwaltung. 6. Der Sportausschussbeschluss vom 27.11.1984 bezüglich der unmittelbaren Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern, die eine Deutsche Meisterschaft bzw. einen höherwertigen Titel gewonnen haben, bleibt von dieser Ehrenordnung unberührt. 7. Diese Ehrenordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit vom 18.11.2014 Seite 2