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Zusatzerläuterung (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen; Wirtschaftspläne 2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel hier: 3. Veränderungsliste)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Zusatzerläuterung (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen;
Wirtschaftspläne 2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel
hier: 3. Veränderungsliste) Zusatzerläuterung (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen;
Wirtschaftspläne 2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel
hier: 3. Veränderungsliste) Zusatzerläuterung (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen;
Wirtschaftspläne 2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel
hier: 3. Veränderungsliste)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.03.2009 - Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2009 Nr. der Zusatzerläuterung: 1498 Z-5 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Rat 10.03.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen; Wirtschaftspläne 2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel hier: 3. Veränderungsliste __________________________________________________________________________ Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den am: __________________________________________________________________________ Neuer Beschlussvorschlag aufgrund ( ) eines Beschlusses des ( ) eines Eilbeschlusses ( ) ( ) neuer Erkenntnis der Verwaltung ( ) einer Dringlichkeitsentscheidung oder __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ( ( ( ) einstimmig ) einstimmig ) einstimmig ) einstimmig ( ( ( ( ) Ja-Stimmen ) Ja-Stimmen ) Ja-Stimmen ) Ja-Stimmen ( ( ( ( ) Nein-Stimmen ) Nein-Stimmen ) Nein-Stimmen ) Nein-Stimmen ( ( ( ( ) Enthaltungen ) Enthaltungen ) Enthaltungen ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1498 Z-5 1. Sachverhalt: In der Anlage 1 zur RD 1484 Z-4 (Veränderungsliste Nr. 3) sind noch zwei redaktionelle Änderungen zu berücksichtigen: Auf Seite 9 ist die Zeile zu Seite 276 – Räumliche Planung, städtebauliche Verträge – um die Reduzierung der sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 14.691 € zu ergänzen. Auf Seite 13 ist durch einen Formelfehler der Betrag von 82.545 € aus der Spalte „Weniger Aufwand“ bei der Berechnung der Gesamtsummen nicht berücksichtigt worden. Dies wurde korrigiert, so dass sich das ausgewiesene Defizit für das Haushaltsjahr 2009 auf 30.093 € reduziert. Die beiden Änderungen sind als Anlage 1 zu dieser RD beigefügt. Basierend auf den Änderungen der 3. Veränderungsliste wurde die Haushaltssatzung aktualisiert und ist als Anlage 2 beigefügt. Ebenso sind der Gesamtergebnisplan (Anlage 3) und der Gesamtfinanzplan (Anlage 4) jeweils in aktualisierter Form beigefügt. Die Betrachtung der Defizite in den Jahren 2009 bis 2012 führt zu dem Ergebnis, dass die Ausgleichsrücklage in diesem Zeitraum komplett aufgezehrt wird und die jeweiligen Defizite zu einer Reduzierung der allgemeinen Rücklage führen. Damit geht Vermögenssubstanz verloren. Nach Abschluss der örtlichen und überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2007 sowie deren Beratung und Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss beträgt die allgemeinen Rücklage 94.195.829,56 €. In den Jahren 2007 und 2008 konnte der Haushaltsausgleich durch den Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage hergestellt werden. Die allgemeine Rücklage war in diesen Jahren nicht in Anspruch zu nehmen. Planjahr Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem. Anfangsstand Anfangsstand allgemeine Rücklage Verringerung Stand allgemeine Rücklage 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % jew. z. 31.12. -1.054.427,44 € -2.704.427,44 € -2.222.092,03 € aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht 0,00 € 0,00 € -3.283.013,97 € -4.354.738,00 € -3.894.079,00 € -3.673.393,00 € 0 0,00 -3,49 -4,79 -4,50 -4,44 vorläufiger JA 2007 und Entwicklung 2008 2007 2008 2009 2010 2011 2012 -1.054.427,44 € -2.704.427,44 € -5.505.106,00 € -4.354.738,00 € -3.894.079,00 € -3.673.393,00 € 94.195.829,56 € 90.912.815,59 € 86.558.077,59 € 82.663.998,59 € 78.990.605,59 € An der Verringerung der allgemeinen Rücklage orientiert sich die Frage, ob die Stadt Bad Münstereifel auch ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss. Dies ist gem. § 76 GO NRW u. a. dann der Fall, wenn bei der Aufstellung des Haushalts in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den Wert der allgemeinen Rücklage gegenüber dem Wert in der Schlussbilanz des Vorjahres jeweils um mehr als 5 % zu verringern. Anhand der vorstehenden Tabelle ist ersichtlich, dass basierend auf den Defiziten in den Finanzplanungsjahren der Schwellenwert von 5 % unterschritten wird. Damit ist kein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. 2. Rechtliche Würdigung Da wie vorstehend erläutert, bei der Aufstellung der Haushaltssatzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf dies gem. § 75 Abs. 4 GO NRW der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages der Stadt eine andere Entscheidung trifft. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 1498 Z-5 Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist nicht erforderlich, weil die Voraussetzungen des § 76 GO NRW – insbesondere in Bezug auf die Schwellenwerte – unterschritten werden. Auf die Selbstbindungsbeschlüsse des Rates vom 22.04.2008 wird hingewiesen (vgl. RD 11 75 Z-5). 3. Finanzielle Auswirkungen Der Haushalt der Stadt Bad Münstereifel ist strukturell unausgeglichen. Dies hat zur Folge, dass die jährlichen Haushaltsdefizite zu einer Aufzehrung der Allgemeinen Rücklage und damit zum Abbau des Eigenkapitals führen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen erfordern eine weitergehende Optimierung der Arbeitsabläufe, eine klare Definition von Standards und eine Reduzierung auf Kernaufgaben der Verwaltung. Eine restriktive Personalpolitik steht teilweise im Widerspruch zu den immer höher werdenden Anforderungen, die an das Personal gestellt werden. Hinzu kommt, dass durch den demographischen Wandel die Gewinnung von leistungsstarkem Nachwuchs schwieriger wird. Hier gilt es, den Spagat zwischen Einsparzwängen und der Zukunftsgestaltung der Stadtverwaltung zu meistern. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Ein strukturelles Defizit ist auf die dauerhafte Überlastung des Haushalts mit nicht finanzierten Aufgaben zurückzuführen. Ein strukturelles Defizit wird selbst bei guter Konjunktur nicht abgebaut. Damit wird deutlich, dass zu Lasten der folgenden Generationen ein Vermögensverzehr stattfindet und den folgenden Generationen letztlich ein Schuldenberg übergeben wird. Vor diesem Hintergrund ist eine weitere strikte Ausgabepolitik gerechtfertigt, die jedoch zukunftsgerichtete Entwicklungen nicht verhindern darf. 7. Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Haushaltsbuches in der Fassung der 3. Veränderungsliste beschlossen.