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Beschlusstext (Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung (Vorlage 190/2009, 224/2010, 198/2011, 148/2012, 196/2013 und 122/2014))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
27.02.15, 18:41
Aktualisiert
27.02.15, 18:41
Beschlusstext (Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung (Vorlage 190/2009, 224/2010, 198/2011, 148/2012, 196/2013 und 122/2014))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 27.02.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Pulheim am 20.11.2014 Vorlage Nr.: TOP 4 397/2014 Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung (Vorlage 190/2009, 224/2010, 198/2011, 148/2012, 196/2013 und 122/2014) Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig einen neuen Kindertagesstätten-Entwicklungsplan erstellen zu lassen und ihn vor den Sommerferien 2015 im Ausschuss vorzustellen. Hierbei sollen alle Tagesstätten, also neben den städtischen auch die kirchlichen und die der freien Träger, berücksichtigt und auch die Kindertagespflege einbezogen werden. Der Plan soll mittelfristig (3 Jahre) und langfristig (bis 2020) die notwendigen Zahlen für die Entwicklung des Bedarfs liefern. Aufgeteilt nach Ortsteilen und Altersgruppen soll hierbei vor allem auch die demographische Entwicklung in den Bestandsgebieten berücksichtigt werden. Die Bedarfsplanung für die geplanten und im Entstehen befindlichen Baugebiete Pulheim-Süd soll explizit ausgewiesen werden. Der Bedarfsplan soll ebenfalls die Thematik der Spielgruppen und den Einfluss der Inklusion darstellen. Im Bedarfsplan soll zudem dargestellt werden, bis zu welchem Zeitpunkt die durch das Landesjugendamt genehmigten Überlegungen maximal genutzt werden können, und ob und welche Engpässe aus diesen Überlegungen in den Folgejahren entstehen. 2. HFA und Rat werden gebeten, die für das Jahr 2015 und Folgejahre zu erwartenden Investitionen und Folgekosten in der Finanzplanung grundsätzlich zu berücksichtigen. 3. HFA und Rat werden gebeten, die für die Erstellung des Kindertagesstätten-Entwicklungsplans notwendigen Gutachterkosten in Höhe von € 15.000 bereitzustellen. Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)