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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
22 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.06.2007 - Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2007 Nr. der Ratsdrucksache: 906 Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 19.06.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 906 Z-2 Sachverhalt: Im Anschluss an die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses waren noch Veränderungen vorzunehmen. Dazu wurde die Veränderungsliste Nr. 1 fortgeschrieben. In der nun als Anlage 1 beigefügten Veränderungsliste Nr. 2 sind die Fortschreibungen in fett und kursiv gesetzter Schrift zu erkennen. Darüber hinaus wurden folgende Punkte erörtert: Dringlichkeitsliste, Kategorie 1: • Die Verwaltung hatte ausgeführt, dass hinsichtlich der Strukturverbesserung im Bereich der freiwilligen Feuerwehr erste Gespräche mit der Wehrführung stattgefunden haben. Die Vorlage eines Grobkonzeptes wurde für den Bau- und Feuerwehrausschuss im Oktober 2007 angekündigt. Ebenso wird in diesem Ausschuss eine Vorlage zur Vergabe für die Drehleiter eingebracht. Vor diesem Hintergrund wurde sich einstimmig darauf verständigt, die Drehleiter in der Dringlichkeitsliste für das Jahr 2007 zu belassen. • Von dem für den ZOB eifelbad angesetzten Betrag werden 66.000 € gesperrt, deren Freigabe nach Vorlage der Vorplanung im Fachausschuss erfolgen soll. 20.000 € sind frei und werden für die Erstellung der Vorplanung verwendet. • Der aufgeführte Ansatz für die Straßenbeleuchtung Neuer Weg, Berresheim wird gesperrt. Die Freigabe soll nach Beratung im Fachausschuss erfolgen. • Die aufgeführten Maßnahmen Friedhof Mutscheid Feld 2-4 (Planung), Erweiterung/Neubau Friedhof Kalkar, Erweiterung Urnenmauer Friedhof Bad Münstereifel und Erweiterung Friedhof Nöthen werden gesperrt. Eine Freigabe ist erst nach Vorlage des Friedhofsgesamtkonzeptes im Fachauschuss möglich. • Es sind für den Parkplatz Friedhof Mahlberg 25.000 € veranschlagt. Der Parkplatz am Friedhof Mahlberg ist unabhängig vom Friedhofskonzept zu sehen, da der Friedhof nicht in Frage gestellt wird. Hier läuft z.T. Oberflächenwasser schädlich ab, so dass Abhilfe geboten ist. Für die Oberflächenentwässerung sind rd. 5.000 € geplant und die restlichen 20.000 € sind für die Herstellung des Eingangsbereiches vorgesehen. Dringlichkeitsliste, Kategorie 2 • Die Maßnahme Überdachung Quadrum wird gestrichen. Im Rahmen der Beratungen zum Schulentwicklungsplan wird im Fachausschuss überlegt, wie die räumliche Situation im St. Michael-Gymnasium verbessert werden kann. Entsprechende Haushaltsmittel sind dann für den Haushalt 2008 vorzusehen. Weitere Haushaltssperren • Beim Produkt 090 511 001 (Räumliche Planung und Entwicklung) wird das Sachkonto 5279120 (Planungskosten) gesperrt und bei dem Sachkonto 5429080 (Bauleitpläne) werden 10.000 € gesperrt. Eine Aufhebung der jeweiligen Sperre mittels Dringlichkeitsentscheidung ist nicht zulässig. • Beim Produkt 100 521 001 (Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren) wird das Sachkonto 5429020 (Sachverständigen/Gerichtskosten) gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre mittels Dringlichkeitsentscheidung ist nicht zulässig. • Beim Produkt 100 523 001 (Denkmalschutz und -pflege) wird das Sachkonto 5429020 (Sachverständigen/Gerichtskosten) gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre mittels Dringlichkeitsentscheidung ist nicht zulässig. • Beim Produkt 150 571 001 (Wirtschaftsförderung) wird das Sachkonto 5279210 (ILEKProgramm) gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre mittels Dringlichkeitsentscheidung ist nicht zulässig. In Bezug auf die Bauleitpläne aus Vorjahren ist anzumerken, dass für das Gewerbegebiet Arloff bisher kein konkreter Investor im Gespräch war. Insofern konnten Kosten nicht auf einen solchen übertragen werden. Gleichwohl ist auf Grund von gefassten Beschlüssen der bisherige Aufwand für den Bebauungsplan abzurechnen. Seite 3 von Ratsdrucksache 906 Z-2 Unter Berücksichtigung der Veränderungsliste, wird das Defizit im Ergebnisplan für das Jahr 2007 bei 4.069.367,00 € liegen. Die Defizite der Folgejahre und deren Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Planjahr 2007 2008 2009 2010 Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem.HHPlan 2007 Anfangsstand 5.684.006,00 € Anfangsstand 42.680.000,00 € Verringerung in % - 4.069.367,00 € - 1.614.639,00 € aufgebraucht aufgebraucht 0,00 € - 3.412.553,00 € - 4.731.378,00 € - 4.390.799,00 € 0 -8,00 -12,05 -12,71 4.069.367,00 € 5.027.192,00 € 4.731.378,00 € 4.390.799,00 € allgemeinen Rücklage Da die Verringerung der allgemeinen Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren jeweils um mehr als 5 % erfolgt, ist die Konsequenz aus der obigen Tabelle, dass bereits ab dem Jahr 2007 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist. Da in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW nicht erreicht wird, wird das Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigungsfähig sein. Somit bleibt die Stadt Bad Münstereifel weiterhin im sog. Nothaushalt. Die an die Veränderungen angepasste Haushaltssatzung ist als Anlage 2 beigefügt. Ferner ist eine aktuelle Fassung von Gesamtergebnisplan (Anlage 3) und Gesamtfinanzplan (Anlage 4) jeweils in der Langfassung beigefügt. Die als Anlage 5 beigefügten fortgeschriebenen Dringlichkeitslisten sind aus den Teilfinanzplänen für das Haushaltsjahr 2007 abgeleitet. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen sind ohne Kreditaufnahme durch die gewährten bzw. avisierten Pauschalen (Investitionspauschale, Schulpauschale, Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGBBeiträge und KAG-Beiträge sowie allgemeine Einzahlungen (z.B. Grundstücksveräußerungserlöse) gegenfinanziert. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde die Ratsvorlage - unter Berücksichtigung der in der Sitzung noch eingebrachten Änderungen - einstimmig bei zwei Enthaltungen zur Beschlussfassung dem Rat empfohlen. Beschlussvorschlag: Der am 24.04.2007 eingebrachte Haushaltsplanentwurf (einschl. Haushaltssicherungskonzept – HSK -) ist gemäß beiliegender Veränderungsliste Nr. 2 (Anlage 1) fortgeschrieben worden. Die dementsprechend fortgeschriebene Haushaltssatzung für das Jahr 2007 (Anlage 2) wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Das Defizit des Haushaltsjahres 2007 und die Fortschreibung der Finanzplanung und des HSK führen aus heutiger Sicht nicht zur vorgeschriebenen kommunalaufsichtsbehördlichen Genehmigungsfähigkeit. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel stellt in dieser Lage erneut fest, dass die zur Erfüllung der städtischen Aufgaben erforderlichen Finanzmittel auch für das Haushaltsjahr 2007 in keinem Fall ausreichen werden und ein Haushaltsausgleich im Sinne von §§ 75 und 76 GO NRW nicht möglich ist. Die zukünftigen Ertragserwartungen und die Aufwandsprognosen zur Erfüllung der städtischen Aufgaben lassen, trotz der Sparanstrengungen der vorausgegangenen Haushaltsjahre, die Darstellung eines strukturell wieder ausgeglichenen Haushaltsplanes in dem gesetzlichen Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 2010 nicht erwarten. Seite 4 von Ratsdrucksache 906 Z-2 Die Finanzwirtschaft der Stadt Bad Münstereifel ist somit auch weiterhin den Vorschriften über das sog. Nothaushaltsrecht (§ 82 GO NRW und Erlass des Innenministers NRW vom 4. Juni 2003) unterworfen. Auf die in der rechtskräftigen Hebesatzsatzung vom 19.12.2006 für das Haushaltsjahr 2007 festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A - 265 v.H., Grundsteuer B – 391 v.H. und Gewerbesteuer – 413 v.H.) wird hingewiesen. Die als Anlage 5 beigefügten fortgeschriebenen Dringlichkeitslisten, die aus den vorliegenden Teilfinanzplänen für das Haushaltsjahr 2007 abgeleitet sind, werden zur aufsichtsbehördlichen Vorlage beschlossen. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen sind ohne Kreditaufnahme durch die gewährten bzw. avisierten Pauschalen (Investitionspauschale, Schulpauschale, Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGB-Beiträge und KAG-Beiträge sowie allgemeine Einzahlungen (z.B. Grundstücksveräußerungserlöse) gegenfinanziert. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Dringlichkeitslisten der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.