Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
22 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.06.2007
- Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2007
Nr. der Ratsdrucksache: 906 Z-2
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
19.06.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und
Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Büttner
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 906 Z-2
Sachverhalt:
Im Anschluss an die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses waren noch Veränderungen
vorzunehmen. Dazu wurde die Veränderungsliste Nr. 1 fortgeschrieben. In der nun als Anlage 1
beigefügten Veränderungsliste Nr. 2 sind die Fortschreibungen in fett und kursiv gesetzter Schrift
zu erkennen.
Darüber hinaus wurden folgende Punkte erörtert:
Dringlichkeitsliste, Kategorie 1:
• Die Verwaltung hatte ausgeführt, dass hinsichtlich der Strukturverbesserung im Bereich der
freiwilligen Feuerwehr erste Gespräche mit der Wehrführung stattgefunden haben. Die Vorlage
eines Grobkonzeptes wurde für den Bau- und Feuerwehrausschuss im Oktober 2007
angekündigt. Ebenso wird in diesem Ausschuss eine Vorlage zur Vergabe für die Drehleiter
eingebracht. Vor diesem Hintergrund wurde sich einstimmig darauf verständigt, die Drehleiter
in der Dringlichkeitsliste für das Jahr 2007 zu belassen.
• Von dem für den ZOB eifelbad angesetzten Betrag werden 66.000 € gesperrt, deren Freigabe
nach Vorlage der Vorplanung im Fachausschuss erfolgen soll. 20.000 € sind frei und werden
für die Erstellung der Vorplanung verwendet.
• Der aufgeführte Ansatz für die Straßenbeleuchtung Neuer Weg, Berresheim wird gesperrt. Die
Freigabe soll nach Beratung im Fachausschuss erfolgen.
• Die aufgeführten Maßnahmen Friedhof Mutscheid Feld 2-4 (Planung), Erweiterung/Neubau
Friedhof Kalkar, Erweiterung Urnenmauer Friedhof Bad Münstereifel und Erweiterung Friedhof
Nöthen werden gesperrt. Eine Freigabe ist erst nach Vorlage des Friedhofsgesamtkonzeptes
im Fachauschuss möglich.
• Es sind für den Parkplatz Friedhof Mahlberg 25.000 € veranschlagt. Der Parkplatz am Friedhof
Mahlberg ist unabhängig vom Friedhofskonzept zu sehen, da der Friedhof nicht in Frage
gestellt wird. Hier läuft z.T. Oberflächenwasser schädlich ab, so dass Abhilfe geboten ist. Für
die Oberflächenentwässerung sind rd. 5.000 € geplant und die restlichen 20.000 € sind für die
Herstellung des Eingangsbereiches vorgesehen.
Dringlichkeitsliste, Kategorie 2
• Die Maßnahme Überdachung Quadrum wird gestrichen. Im Rahmen der Beratungen zum
Schulentwicklungsplan wird im Fachausschuss überlegt, wie die räumliche Situation im St.
Michael-Gymnasium verbessert werden kann. Entsprechende Haushaltsmittel sind dann für
den Haushalt 2008 vorzusehen.
Weitere Haushaltssperren
• Beim Produkt 090 511 001 (Räumliche Planung und Entwicklung) wird das Sachkonto
5279120 (Planungskosten) gesperrt und bei dem Sachkonto 5429080 (Bauleitpläne) werden
10.000 € gesperrt. Eine Aufhebung der jeweiligen Sperre mittels Dringlichkeitsentscheidung ist
nicht zulässig.
• Beim Produkt 100 521 001 (Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren) wird das Sachkonto
5429020 (Sachverständigen/Gerichtskosten) gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre mittels
Dringlichkeitsentscheidung ist nicht zulässig.
• Beim Produkt 100 523 001 (Denkmalschutz und -pflege) wird das Sachkonto 5429020
(Sachverständigen/Gerichtskosten) gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre mittels
Dringlichkeitsentscheidung ist nicht zulässig.
• Beim Produkt 150 571 001 (Wirtschaftsförderung) wird das Sachkonto 5279210 (ILEKProgramm) gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre mittels Dringlichkeitsentscheidung ist nicht
zulässig.
In Bezug auf die Bauleitpläne aus Vorjahren ist anzumerken, dass für das Gewerbegebiet Arloff
bisher kein konkreter Investor im Gespräch war. Insofern konnten Kosten nicht auf einen solchen
übertragen werden. Gleichwohl ist auf Grund von gefassten Beschlüssen der bisherige Aufwand
für den Bebauungsplan abzurechnen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 906 Z-2
Unter Berücksichtigung der Veränderungsliste, wird das Defizit im Ergebnisplan für das Jahr 2007
bei 4.069.367,00 € liegen. Die Defizite der Folgejahre und deren Auswirkungen auf den
Haushaltsausgleich können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Planjahr
2007
2008
2009
2010
Fehlbedarf
Ausgleichsrücklage
gem.HHPlan 2007
Anfangsstand
5.684.006,00 €
Anfangsstand
42.680.000,00 €
Verringerung
in %
- 4.069.367,00 €
- 1.614.639,00 €
aufgebraucht
aufgebraucht
0,00 €
- 3.412.553,00 €
- 4.731.378,00 €
- 4.390.799,00 €
0
-8,00
-12,05
-12,71
4.069.367,00 €
5.027.192,00 €
4.731.378,00 €
4.390.799,00 €
allgemeinen Rücklage
Da die Verringerung der allgemeinen Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren
jeweils um mehr als 5 % erfolgt, ist die Konsequenz aus der obigen Tabelle, dass bereits ab dem
Jahr 2007 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist. Da in der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW nicht erreicht wird, wird das
Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigungsfähig sein. Somit bleibt die Stadt Bad
Münstereifel weiterhin im sog. Nothaushalt.
Die an die Veränderungen angepasste Haushaltssatzung ist als Anlage 2 beigefügt. Ferner ist eine
aktuelle Fassung von Gesamtergebnisplan (Anlage 3) und Gesamtfinanzplan (Anlage 4) jeweils in
der Langfassung beigefügt.
Die als Anlage 5 beigefügten fortgeschriebenen Dringlichkeitslisten sind aus den Teilfinanzplänen
für das Haushaltsjahr 2007 abgeleitet. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen
sind
ohne
Kreditaufnahme
durch
die
gewährten
bzw.
avisierten
Pauschalen
(Investitionspauschale, Schulpauschale, Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGBBeiträge
und
KAG-Beiträge
sowie
allgemeine
Einzahlungen
(z.B.
Grundstücksveräußerungserlöse) gegenfinanziert.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde die Ratsvorlage - unter Berücksichtigung der in der Sitzung
noch eingebrachten Änderungen - einstimmig bei zwei Enthaltungen zur Beschlussfassung dem
Rat empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der am 24.04.2007 eingebrachte Haushaltsplanentwurf (einschl. Haushaltssicherungskonzept –
HSK -) ist gemäß beiliegender Veränderungsliste Nr. 2 (Anlage 1) fortgeschrieben worden.
Die dementsprechend fortgeschriebene Haushaltssatzung für das Jahr 2007 (Anlage 2) wird in der
beigefügten Fassung beschlossen.
Das Defizit des Haushaltsjahres 2007 und die Fortschreibung der Finanzplanung und des HSK
führen aus heutiger Sicht nicht zur vorgeschriebenen kommunalaufsichtsbehördlichen
Genehmigungsfähigkeit.
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel stellt in dieser Lage erneut fest, dass die zur Erfüllung der
städtischen Aufgaben erforderlichen Finanzmittel auch für das Haushaltsjahr 2007 in keinem Fall
ausreichen werden und ein Haushaltsausgleich im Sinne von §§ 75 und 76 GO NRW nicht möglich
ist.
Die zukünftigen Ertragserwartungen und die Aufwandsprognosen zur Erfüllung der städtischen
Aufgaben lassen, trotz der Sparanstrengungen der vorausgegangenen Haushaltsjahre, die
Darstellung eines strukturell wieder ausgeglichenen Haushaltsplanes in dem gesetzlichen
Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 2010 nicht erwarten.
Seite 4 von Ratsdrucksache 906 Z-2
Die Finanzwirtschaft der Stadt Bad Münstereifel ist somit auch weiterhin den Vorschriften über das
sog. Nothaushaltsrecht (§ 82 GO NRW und Erlass des Innenministers NRW vom 4. Juni 2003)
unterworfen.
Auf die in der rechtskräftigen Hebesatzsatzung vom 19.12.2006 für das Haushaltsjahr 2007
festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A - 265 v.H., Grundsteuer B – 391 v.H.
und Gewerbesteuer – 413 v.H.) wird hingewiesen.
Die als Anlage 5 beigefügten fortgeschriebenen Dringlichkeitslisten, die aus den vorliegenden
Teilfinanzplänen für das Haushaltsjahr 2007 abgeleitet sind, werden zur aufsichtsbehördlichen
Vorlage beschlossen. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen sind ohne
Kreditaufnahme durch die gewährten bzw. avisierten Pauschalen (Investitionspauschale,
Schulpauschale, Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGB-Beiträge und KAG-Beiträge
sowie allgemeine Einzahlungen (z.B. Grundstücksveräußerungserlöse) gegenfinanziert.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Dringlichkeitslisten der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung
vorzulegen.