Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
70 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
10.06.09, 06:53
Aktualisiert
02.09.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 639/2007
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 61 Datum: 28.11.2007
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
Bemerkungen
04.03.2008
Betriebsausschuss Stadtwerke
06.03.2008
Ausschuss für Stadtentwicklung
11.03.2008
Ausschuss für Stadtentwicklung
10.03.2009
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
11.03.2009
vorberatend
Betrifft:
Antrag bzgl. Versorgung des geplanten Neubaugebietes in Liblar durch ein
Blockheizkraftwerk und entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan 2009 der Stadtwerke Erftstadt. Mittel müssen zur Verfügung gestellt
werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.11.2007
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Entwicklung des Neubaugebiets Am Villehang bietet es sich an, bei der Planung und
Bebauung der Grundstücke hohe ökologische Standards zu fördern.
Ein Verpflichtung zur Beheizung eines Baugebietes über ein Blockheizkraftwerk (BHKW) kann im
Bebauungsplan nicht festgesetzt werden. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB kann festgesetzt
werden, dass zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen bestimmte Luft verunreinigende
Stoffe nicht verwendet werden dürfen. So könnte grundsätzlich die Verwendung von Erdgas oder
Öl zur Beheizung der Wohnungen ausgeschlossen werden. Die mit dem Antrag verfolgte Intention
lässt sich – sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden – über einen Anschluss- und
Benutzungszwang nach der Gemeindeordnung NW erreichen. Weiterhin könnte, sofern die Stadt
Grundstückseigentümerin ist, die Nutzung von Fernwärme in den Grundstückskaufverträgen
verpflichtend geregelt werden.
Nach den Erfahrungen der Energieagentur NRW sind Nahwärmenetze nur dann wirtschaftlich
sinnvoll, wenn mindestens 50 Wohneinheiten an das Netz angeschlossen werden. Die jetzt
beantragte Maßnahme müsste daher auf die gesamte Baufläche, die im Flächennutzungsplan im
Bereich der Waldorfschule dargestellt ist, ausgedehnt werden. Weiterhin ist ein Nahwärmenetz
dann besonders effektiv, wenn in dem betreffenden Baugebiet eine hohe städtebauliche Dichte,
z.B. durch einen großen Anteil an Geschosswohnungsbau, erreicht wird.
Sofern ein BHKW mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll, stehen als Brennstoff Biogas
oder Raps- bzw. Palmöl zur Verfügung. Auch über einen Holzvergaser könnte eine Kraft-WärmeKopplung realisiert werden. Bei der Lage des Neubaugebietes wird im Sommer nur relativ Wärme
benötigt. Das BHKW müsste daher entweder wärmegeführt betrieben werden oder aber im
Sommer geht relativ viel Wärme ungenutzt verloren. Beide Varianten verteuern den Betreib eines
BHKW´s.
Alternativen zur Versorgung des Baugebietes mit Wärme sollten daher untersucht werden.
Wirtschaftlich attraktiv könnte der Betrieb eines Holzheizwerkes sein. Auch die Nutzung von
Geothermie könnte in Betracht gezogen werden.
Die Wirtschaftlichkeit aller vorgeschlagenen Alternativen ist stark von der Dichte der geplanten
Bebauung abhängig. Steht eine Nutzung mit Einfamilienhäusern im Vordergrund, so wäre der Bau
von Niedrigenergiehäusern, welche Wärmepumpen und Solarenergie zur Wärme- und
Stromerzeugung nutzen, sowohl aus ökologischen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen
gegenüber einem Nahwärmenetz zu bevorzugen.
Es sollte daher zunächst unter städtebaulichen Gesichtspunkten entschieden werden, welche
Bebauungsstruktur in dem neuen Baugebiet entwickelt werden soll. Auf der Grundlage des
Bebauungsplanentwurfes wären dann Konzepte für die Versorgung dieses Gebiets mit Strom und
Wärme zu entwickeln. Nach wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien wäre dann zu
entscheiden, welche der verschiedenen Varianten umgesetzt werden könnte.
(Dr. Rips)
-2-