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Antrag (Antrag bzgl. Versorgung des geplanten Neubaugebietes in Liblar durch ein Blockheizkraftwerk und entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
70 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
10.06.09, 06:53
Aktualisiert
02.09.11, 06:23
Antrag (Antrag bzgl. Versorgung des geplanten Neubaugebietes in Liblar durch ein Blockheizkraftwerk und entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan ) Antrag (Antrag bzgl. Versorgung des geplanten Neubaugebietes in Liblar durch ein Blockheizkraftwerk und entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan )

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 639/2007 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 61 Datum: 28.11.2007 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin Bemerkungen 04.03.2008 Betriebsausschuss Stadtwerke 06.03.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 11.03.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 10.03.2009 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 11.03.2009 vorberatend Betrifft: Antrag bzgl. Versorgung des geplanten Neubaugebietes in Liblar durch ein Blockheizkraftwerk und entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan 2009 der Stadtwerke Erftstadt. Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.11.2007 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Bei der Entwicklung des Neubaugebiets Am Villehang bietet es sich an, bei der Planung und Bebauung der Grundstücke hohe ökologische Standards zu fördern. Ein Verpflichtung zur Beheizung eines Baugebietes über ein Blockheizkraftwerk (BHKW) kann im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB kann festgesetzt werden, dass zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen bestimmte Luft verunreinigende Stoffe nicht verwendet werden dürfen. So könnte grundsätzlich die Verwendung von Erdgas oder Öl zur Beheizung der Wohnungen ausgeschlossen werden. Die mit dem Antrag verfolgte Intention lässt sich – sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden – über einen Anschluss- und Benutzungszwang nach der Gemeindeordnung NW erreichen. Weiterhin könnte, sofern die Stadt Grundstückseigentümerin ist, die Nutzung von Fernwärme in den Grundstückskaufverträgen verpflichtend geregelt werden. Nach den Erfahrungen der Energieagentur NRW sind Nahwärmenetze nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn mindestens 50 Wohneinheiten an das Netz angeschlossen werden. Die jetzt beantragte Maßnahme müsste daher auf die gesamte Baufläche, die im Flächennutzungsplan im Bereich der Waldorfschule dargestellt ist, ausgedehnt werden. Weiterhin ist ein Nahwärmenetz dann besonders effektiv, wenn in dem betreffenden Baugebiet eine hohe städtebauliche Dichte, z.B. durch einen großen Anteil an Geschosswohnungsbau, erreicht wird. Sofern ein BHKW mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll, stehen als Brennstoff Biogas oder Raps- bzw. Palmöl zur Verfügung. Auch über einen Holzvergaser könnte eine Kraft-WärmeKopplung realisiert werden. Bei der Lage des Neubaugebietes wird im Sommer nur relativ Wärme benötigt. Das BHKW müsste daher entweder wärmegeführt betrieben werden oder aber im Sommer geht relativ viel Wärme ungenutzt verloren. Beide Varianten verteuern den Betreib eines BHKW´s. Alternativen zur Versorgung des Baugebietes mit Wärme sollten daher untersucht werden. Wirtschaftlich attraktiv könnte der Betrieb eines Holzheizwerkes sein. Auch die Nutzung von Geothermie könnte in Betracht gezogen werden. Die Wirtschaftlichkeit aller vorgeschlagenen Alternativen ist stark von der Dichte der geplanten Bebauung abhängig. Steht eine Nutzung mit Einfamilienhäusern im Vordergrund, so wäre der Bau von Niedrigenergiehäusern, welche Wärmepumpen und Solarenergie zur Wärme- und Stromerzeugung nutzen, sowohl aus ökologischen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber einem Nahwärmenetz zu bevorzugen. Es sollte daher zunächst unter städtebaulichen Gesichtspunkten entschieden werden, welche Bebauungsstruktur in dem neuen Baugebiet entwickelt werden soll. Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes wären dann Konzepte für die Versorgung dieses Gebiets mit Strom und Wärme zu entwickeln. Nach wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien wäre dann zu entscheiden, welche der verschiedenen Varianten umgesetzt werden könnte. (Dr. Rips) -2-