Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 352/2011
Az.: 81 06-10
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.08.2011
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
29.09.2011
vorberatend
Rat
04.10.2011
beschließend
Betrifft:
05.09.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische Dienste- für das
Geschäftsjahr 2012 wird
auf der Erfolgsplanseite,
mit einem Gesamtertrag in Höhe von
und mit einem Gesamtaufwand
893.000,00 €
987.700,00 €
sowie auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von
122.700,00 €
festgesetzt.
2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
200.000,00 €
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische
Dienste- für das Geschäftsjahr 2011 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt:
Basis für die Planzahlen 2012 sind der Jahresabschluss 2010 sowie die bislang im Jahr 2011
erwirtschafteten Umsätze bzw. ermittelten Aufwendungen.
Es wird darauf verwiesen, dass derzeit ein Klageverfahren gegen den Erftverband läuft, mit dem
sich die Stadtwerke einer Übertragungsverfügung gem. § 54 LWG widersetzen. Die
wirtschaftlichen Auswirkungen sowohl für die Abwasserbeseitigung als auch für die Umsätze der
Städtischen Dienste sind sowohl in der Risikobetrachtung der jeweiligen Unternehmen als auch in
der Entwicklungsprognose eingeflossen. Für den Fall, dass die Stadtwerke den Prozess verlieren,
ist seitens der Betriebsleitung zumindest die Revision gegen das Urteil angedacht. Infolge des
Wegfalls des Auftrags zur Inspektion von RÜB und Pumpwerken der Abwasserbeseitigung, würde
ein maßgeblicher Umsatzzweig der Städtischen Dienste wegbrechen, welcher sogar die
„Sinnhaftigkeit“ des Fortbestandes des Eigenbetriebes in Frage stellen würde. Allerdings bestünde
die Möglichkeit, die bisherigen Aufgaben im Sinne der Abwasserbeseitigung entsprechend zu
erweitern. Möglich wäre z.B. die Übernahme von Leistungen aus der Sanierung von Schächten
etc.
Bei den Personalkosten wurde der zur Bildung der Pensionsrückstellung erforderliche Betrag von
97.000 Euro veranschlagt. Dies hat zur Konsequenz, dass die Städtischen Dienste einen etwa
gleich hohen Jahresfehlbetrag erwirtschaften werden. Dieser Fehlbetrag wirkt sich in einem
zweiten Schritt auf die Vermögenslage des Unternehmens aus und ist nur durch die Rücklage zu
kompensieren. Da die Städtischen Dienste Schuldenfrei sind, ist ein Ausgleich in der Darstellung
nur durch die Kassenentnahme darstellbar.
(Dr. Rips)
-2-