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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" hier: Vorstellung Vorentwurf, Durchführung der Vorverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
hier: Vorstellung Vorentwurf, Durchführung der Vorverfahren) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
hier: Vorstellung Vorentwurf, Durchführung der Vorverfahren)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.08.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1018 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.08.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" hier: Vorstellung Vorentwurf, Durchführung der Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1018 1. Sachverhalt: Der rechtsräftige Bebauungsplan Nr. 53 Gewerbegebiet Wald weist einen Teilbereich als Gewerbegebiet bzw. abgestuftes Gewerbegebiet aus. In diesen Bereichen sind Wohnungen ausnahmsweise zulässig für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, soweit sie dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes zeigt sich neben dem Bedarf an gewerblichen Bauflächen auch ein Bedarf an gemischten Bauflächen. In gemischten Bauflächen sind neben der gewerblichen Nutzung auch Wohnnutzungen im allgemeinen zulässig. Was, wie den vorstehenden Ausführungen zu entnehmen ist, in einem Gewerbegebiet und auch in einem abgestugen Gewerbegebiet nicht möglich ist. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, auf einer Teilfläche von rd. 1500 qm eine gemischte Baufläche auszuweisen. Diese soll im südlichen an das vorhandene Wohngebiet angrenzen. In diesem Übergangsbereich zwischen Wohnen und Gewerbe ist die beabsichtige Mischgebietsausweisung verträglich,da es um eine Ecksituation handelt, wo beidseitig Wohnen angrenzt. Des weiteren ist vorgesehen eine max. II geschossige Bebauung, GRZ 0,6, GRZ 1,0, offene Bauweise. Darüberhinaus soll durch das Änderungsverfahren für den Gewerbetrieb Antoniusstraße 1 eine öffentliche Anbindung an den Wendehammer am Hohweg ausgewiesen werden. Die Vorentwurfsunterlagen sind beigefügt. Im weiteren sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Die planungsrechtliche Grundlage für die Ausweisung eines Mischgebietes kann nur durch die Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Entfällt, da die Planungskosten vom Antragsteller getragen werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch weitere Baumöglichkeiten wird es evtl. jungen Familien mit Kindern ermöglicht, sich im Stadtgebiet anzusiedeln. Dies hätte für die Stadt Bad Münstereifel unter dem sich abzeichnenden demographischen Wandel positive Auswirkungen. 7. Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen wird die Verwaltung die Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchführen.