Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.08.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1018
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
hier: Vorstellung Vorentwurf, Durchführung der Vorverfahren
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1018
1. Sachverhalt:
Der rechtsräftige Bebauungsplan Nr. 53 Gewerbegebiet Wald weist einen Teilbereich als
Gewerbegebiet bzw. abgestuftes Gewerbegebiet aus.
In diesen Bereichen sind Wohnungen ausnahmsweise zulässig für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
Betriebsleiter, soweit sie dem
Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet
sind.
Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes zeigt sich neben dem Bedarf an gewerblichen
Bauflächen auch ein Bedarf an gemischten Bauflächen. In gemischten Bauflächen sind neben der
gewerblichen Nutzung auch Wohnnutzungen im allgemeinen zulässig. Was, wie den vorstehenden
Ausführungen zu entnehmen ist, in einem Gewerbegebiet und auch in einem abgestugen
Gewerbegebiet nicht möglich ist.
Ziel des Änderungsverfahrens ist es, auf einer Teilfläche von rd. 1500 qm eine gemischte
Baufläche auszuweisen. Diese soll im südlichen an das vorhandene Wohngebiet angrenzen.
In diesem Übergangsbereich zwischen Wohnen und Gewerbe ist die beabsichtige
Mischgebietsausweisung verträglich,da es um eine Ecksituation handelt, wo beidseitig Wohnen
angrenzt.
Des weiteren ist vorgesehen eine max. II geschossige Bebauung, GRZ 0,6, GRZ 1,0, offene
Bauweise.
Darüberhinaus soll durch das Änderungsverfahren für den Gewerbetrieb Antoniusstraße 1 eine
öffentliche Anbindung an den Wendehammer am Hohweg ausgewiesen werden.
Die Vorentwurfsunterlagen sind beigefügt.
Im weiteren sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB
durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Die planungsrechtliche Grundlage für die Ausweisung eines Mischgebietes kann nur durch die
Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Entfällt, da die Planungskosten vom Antragsteller getragen werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch weitere Baumöglichkeiten wird es evtl. jungen Familien mit Kindern ermöglicht, sich im
Stadtgebiet anzusiedeln. Dies hätte für die Stadt Bad Münstereifel unter dem sich abzeichnenden
demographischen Wandel positive Auswirkungen.
7. Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen wird die Verwaltung die Verfahren zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
durchführen.