Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) in E.-Friesheim, Birkenstraße; Beschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
651 kB
Erstellt
31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister Az.: - 61 - V Amt: An den Datum: der Stadt Erftstadt zur Vorberatung • Betrifft: - 61 - BeschIAusf.: Rat Ausschuss ~b'tS 7/ - 61 - 13.11.2001 zur Beschlussfassung über den für Planung Satzung über die örtlichen Bauvorschriften E.-Friesheim, Birkenstraße; Beschluss Finanzielle (Gestaltungssatzung) in Auswirkungen: 181Keine Unterschrift des Budqetverantwortlicl Erftstadt, den 13.11.2001 ~ IA. Beschlussentwurf: • Die in der Anlage beigefügte Satzung über örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) für den in der Satzung beschriebenen Bereich in E.-Friesheim, Birkenstraße, wird gem. § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) i.Vrn. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV NW S. 245) als Satzung beschlossen. Begründung: Entsprechend der Beschlussfassung des Planungsausschusses vom 05.09.2001 (V 7/1312) ist eine Einwohnerversammlung am 07.11.2001 in E.-Friesheim durchgeführt worden. Das Ergebnis der Einwohnerversammlung ist in einer Niederschrift (s. Anlage) zusammengefasst. Danach entspricht die beigefügte Satzung sowohl dem mehrheitlich getragenen Wunsch der Bürger als auch den Zielvorstellungen eines einheitlichen, städtebaulich ausgewogenen Siedlungsbildes. Vorgesehen ist die Errichtung von nicht ausbaufähigen, einer Dachneigung von 30'. (~ Anlaae P:\SZ\VQRLAGEN\V6100011.317 traufenständigen Satteldächern mit Anlage zu IY7/lItiJ SATZUNG der Stadt Erftstadt Blatt über örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) Erftstadt-Friesheim, Birkenstraße • /I -/f- in Der Rat der Stadt Erftstadt hat am gem. § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) i.V.m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV NW S. 245), folgende Satzung über örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) für den Bereich in Erftstadt-Friesheim, Birkenstraße, beschlossen: §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Anlageplan gekennzeichneten in Erftstadt-Friesheim, Birkenstraße. und abgegrenzten Bereich §2 Dachneigungen • Im Satzungsbereich sind allgemein Flachdächer und Satteldächer entsprechend der im Anlageplan festgesetzten Firstrichtung zulässig. Die Dachneigung der zulässigen Satteldächer wird mit 300 festgesetzt. Drempel sind bis zu einer Höhe von 0,50 m zulässig. Fenster sind ausschließlich als liegende Dachflächenfenster zulässig; Dachgauben sind ausgeschlossen. §3 In-Kraft- Treten Diese Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung der Stadt Erftstadt über Festsetzungen hiermit öffentlich bekannt gemacht. nach § 86 BauO NW wird Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn P:ISZIVORLAGENIV61 00021.317 -2 - Pdcge /7 zu V7-/A(lrS Genehmigung fehlt; B!ott --2- a) eine vorgeschriebene b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) • der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt Erftstadt, den _ (Bösche) Bürgermeister • P:\SZ\VORLAGEN\V6100021.317 .. ITl Cl J ---+>m +-r- VJ VJ ,., ~ J _. -r-t- VJ c rn _. :::J -+ OJ +rD... -+ OJ I rn + Ul -rt ;p ;;U -I in -l -; rrt r 0 :;0 " l> I -l .I z: " w C C1 c::> • I ,..., N zr .. ?to COw J X I " rn rn :::J :z ;:0 L/l n I r-rt " r-rt L/l -; {f] rrt -l N C z hi rn L/l OJ VJ -+ J N -+ OJ VI Vl rn C :::J to Anlage 2 zu 1\ VJ/-11'r1 \1 Niederschrift Einwohnerversammlung 7.11.2001 1. Biatt-1- gemäß § 23 GO NW zur Information der Einwohner am Thema der Veranstaltung Satzung über baugestalterische Vorschriften nach § 86 BauO NW in Erftstadt-Friesheim, Birkenstrasse 2. Ort der Veranstaltung Don-Bosco-Sonderschule • Beginn: Ende: 3. in Erftstadt-Friesheim, Franz-Stryck-Straße 1 19.30 Uhr 20.40 Uhr Veranstalter Stadt Erftstadt, vertreten durch Bürgermeister Bösche Stadtoberbaurat Wirtz TA Sommer als Schriftführerin 4. Veranstaltungsteilnehmer ca. 32 Bürger sowie Vertreter der Ratsfraktionen 5. • VeranstaltunQsablauf Bürgermeister Bösche begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Versammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck dieser Veranstaltung . Anlass für die Einwohnerversammlung ist der vorgetragene Wunsch von Bürgern der Birkenstrasse in Erftstadt-Friesheim, auf ihre ca. 35 Jahre alten zweigeschossigen Flachdachgebäude aus Sanierungsgründen ein geneigtes Dach zu errichten. Anschließend unterrichtet Herr Wirtz die Einwohner über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen der Gestaltungssatzung. Herr Wirtz erläutert den vorgeschlagenen Satzungsentwurf, wobei er insbesondere auf die Auswirkungen von geneigten Dächern auf die Belichtungsund Besonnungsverhältnisse der Nachbargrundstücke eingeht. Vorgeschlagen wird in der vorgestellten Entwurfsplanung die Errichtung von traufständigen Satteldächern mit einer Dachneigung von 30', welche im bauordnungsrechtlichen Sinne nicht zu Wohnraumzwecken geeignet sind. Eine Bauverpflichtung wird mit der Gestaltungssatzung nicht ausgelöst. Nach den Erläuterungen haben die Bürger Gelegenheit, sich zu äußern. 6. Einzeldiskussion auf der Basis von Frage und Antwort 6.1. Es wird eine höhere Dachneigung als die vorgeschlagenen 3D·, zwischen 38· und 45· angeregt, um Wohnraum schaffen zu können. Die Errichtung von Satteldächern mit einer höheren Dachneigung wird auch aus Gründen einer optimalen solaren Energienutzung angeregt. Zur Zeit kann nur über eine Änderung der Flachdachfestsetzung in geneigte Dächer mit einem Satteldach bis 30· Dachneigung diskutiert werden. Für eine höhere Dachneigung muss ein neuer Bürgerantrag gestellt werden, der bisherige Antrag geht von Dachneigung zwischen 20· und 30· aus . In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine höhere Dachneigung als 30· sowohl aus städtebaulicher als auch aus nachbarschützenden Gründen von der Verwaltung nicht befürwortet wird. • 6.2. Es wird um Auskunft gebeten, ob Drempel und Dachgauben errichtet werden dürfen. Drempel und Dachgauben sind in der bisherigen Entwurfsplanung nicht ausgeschlossen; ein konstruktiver Drempel wird technisch notwendig sein, wobei die Errichtung von Dachgauben grundsätzlich eine Erhöhung der Dachneigung bedingt. 6.3. • Es wird nach der Möglichkeit gefragt, wenn eine Dachneigung von 45· nicht zulässig ist, ob automatisch eine Dachneigung von 3D· genehmigt wird. Diese Möglichkeit ist rechtlich ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang werden die Möglichkeiten eines Normkontrollverfahrens eingehend erläutert. 6.4. Von einigen Anwesenden wird um konkrete Äußerungen gebeten, ob von den betroffenen Bürgern eine höhere Dachneigung gewünscht wird; dies auch vor dem Hintergrund, dass damit eine zeitliche Verzögerung des Gesamtverfahrens befürchtet wird. Mehrheitlich sprechen sich die anwesenden Bürger für den Vorschlag der Verwaltung (3D· Dachneigung) aus. 6.5. Die Anwohner östlich der Birkenstrasse bitten auch um eine Prüfung seitens der Stadtverwaltung, ob auch dort eine Aufstockung mit geneigten Dächern möglich ist. Es wird auf die Möglichkeit eines Bürgerantrages hingewiesen. ';'t;/~:~~ ! B!ait -2-'---------- Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Bürgermeister Bösche den Anwesenden für Ihre Diskussionsbeiträge und schließt die Veranstaltung. Anschließend haben alle, Interessenten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen Vertretern der Verwaltung weitere und individuelle Auskünfte zu erhalten. \~~ • • (Sommer) Protokollführerin mit den