Daten
Kommune
Erftstadt
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31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
Az.: - 61 -
V
Amt:
An den
Datum:
der Stadt Erftstadt
zur Vorberatung
•
Betrifft:
- 61 -
BeschIAusf.:
Rat
Ausschuss
~b'tS
7/
- 61 -
13.11.2001
zur Beschlussfassung
über den
für Planung
Satzung über die örtlichen Bauvorschriften
E.-Friesheim, Birkenstraße;
Beschluss
Finanzielle
(Gestaltungssatzung)
in
Auswirkungen:
181Keine
Unterschrift des Budqetverantwortlicl
Erftstadt, den 13.11.2001
~
IA.
Beschlussentwurf:
•
Die in der Anlage beigefügte Satzung über örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) für
den in der Satzung beschriebenen Bereich in E.-Friesheim, Birkenstraße, wird gem. § 86 der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 256)
i.Vrn. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert am
28.03.2000 (GV NW S. 245) als Satzung beschlossen.
Begründung:
Entsprechend der Beschlussfassung des Planungsausschusses vom 05.09.2001 (V 7/1312)
ist eine Einwohnerversammlung am 07.11.2001 in E.-Friesheim durchgeführt worden. Das
Ergebnis der Einwohnerversammlung ist in einer Niederschrift (s. Anlage) zusammengefasst.
Danach entspricht die beigefügte Satzung sowohl dem mehrheitlich getragenen Wunsch der
Bürger als auch den Zielvorstellungen eines einheitlichen, städtebaulich ausgewogenen
Siedlungsbildes.
Vorgesehen ist die Errichtung von nicht ausbaufähigen,
einer Dachneigung von 30'.
(~
Anlaae
P:\SZ\VQRLAGEN\V6100011.317
traufenständigen
Satteldächern mit
Anlage
zu
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SATZUNG
der Stadt Erftstadt
Blatt
über örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung)
Erftstadt-Friesheim, Birkenstraße
•
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-/f-
in
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am
gem. § 86 der Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) i.V.m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV NW S.
245), folgende Satzung über örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) für den Bereich
in Erftstadt-Friesheim, Birkenstraße, beschlossen:
§1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für den im Anlageplan gekennzeichneten
in Erftstadt-Friesheim, Birkenstraße.
und abgegrenzten Bereich
§2
Dachneigungen
•
Im Satzungsbereich sind allgemein Flachdächer und Satteldächer entsprechend der im
Anlageplan festgesetzten Firstrichtung zulässig.
Die Dachneigung der zulässigen Satteldächer wird mit 300 festgesetzt. Drempel sind bis
zu einer Höhe von 0,50 m zulässig. Fenster sind ausschließlich als liegende Dachflächenfenster zulässig; Dachgauben sind ausgeschlossen.
§3
In-Kraft- Treten
Diese Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung
in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung der Stadt Erftstadt über Festsetzungen
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
nach § 86 BauO NW wird
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen
dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn
P:ISZIVORLAGENIV61
00021.317
-2 -
Pdcge
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zu
V7-/A(lrS
Genehmigung fehlt;
B!ott
--2-
a)
eine vorgeschriebene
b)
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden;
c)
der Bürgermeister
hat den Satzungsbeschluss
vorher beanstandet
oder
d)
•
der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt
Erftstadt, den
_
(Bösche)
Bürgermeister
•
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Anlage
2
zu
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Niederschrift
Einwohnerversammlung
7.11.2001
1.
Biatt-1-
gemäß § 23 GO NW zur Information der Einwohner am
Thema der Veranstaltung
Satzung über baugestalterische Vorschriften nach § 86 BauO NW in
Erftstadt-Friesheim, Birkenstrasse
2.
Ort der Veranstaltung
Don-Bosco-Sonderschule
•
Beginn:
Ende:
3.
in Erftstadt-Friesheim,
Franz-Stryck-Straße
1
19.30 Uhr
20.40 Uhr
Veranstalter
Stadt Erftstadt, vertreten durch
Bürgermeister Bösche
Stadtoberbaurat Wirtz
TA Sommer als Schriftführerin
4.
Veranstaltungsteilnehmer
ca. 32 Bürger
sowie Vertreter der Ratsfraktionen
5.
•
VeranstaltunQsablauf
Bürgermeister Bösche begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Versammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck dieser Veranstaltung .
Anlass für die Einwohnerversammlung ist der vorgetragene Wunsch von Bürgern der Birkenstrasse in Erftstadt-Friesheim, auf ihre ca. 35 Jahre alten zweigeschossigen Flachdachgebäude aus Sanierungsgründen ein geneigtes Dach
zu errichten.
Anschließend unterrichtet Herr Wirtz die Einwohner über die Grundlagen, Ziele
und Auswirkungen der Gestaltungssatzung.
Herr Wirtz erläutert den vorgeschlagenen Satzungsentwurf, wobei er insbesondere auf die Auswirkungen von geneigten Dächern auf die Belichtungsund Besonnungsverhältnisse der Nachbargrundstücke eingeht.
Vorgeschlagen wird in der vorgestellten Entwurfsplanung die Errichtung von
traufständigen Satteldächern mit einer Dachneigung von 30', welche im bauordnungsrechtlichen Sinne nicht zu Wohnraumzwecken geeignet sind. Eine
Bauverpflichtung wird mit der Gestaltungssatzung nicht ausgelöst.
Nach den Erläuterungen haben die Bürger Gelegenheit, sich zu äußern.
6.
Einzeldiskussion auf der Basis von Frage und Antwort
6.1.
Es wird eine höhere Dachneigung als die vorgeschlagenen 3D·, zwischen 38· und 45· angeregt, um Wohnraum schaffen zu können.
Die Errichtung von Satteldächern mit einer höheren Dachneigung wird
auch aus Gründen einer optimalen solaren Energienutzung angeregt.
Zur Zeit kann nur über eine Änderung der Flachdachfestsetzung in geneigte Dächer mit einem Satteldach bis 30· Dachneigung diskutiert werden.
Für eine höhere Dachneigung muss ein neuer Bürgerantrag gestellt
werden, der bisherige Antrag geht von Dachneigung zwischen 20· und
30· aus .
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine höhere
Dachneigung als 30· sowohl aus städtebaulicher als auch aus nachbarschützenden Gründen von der Verwaltung nicht befürwortet wird.
•
6.2.
Es wird um Auskunft gebeten, ob Drempel und Dachgauben errichtet
werden dürfen.
Drempel und Dachgauben sind in der bisherigen Entwurfsplanung nicht
ausgeschlossen; ein konstruktiver Drempel wird technisch notwendig
sein, wobei die Errichtung von Dachgauben grundsätzlich eine Erhöhung der Dachneigung bedingt.
6.3.
•
Es wird nach der Möglichkeit gefragt, wenn eine Dachneigung von 45·
nicht zulässig ist, ob automatisch eine Dachneigung von 3D· genehmigt
wird.
Diese Möglichkeit ist rechtlich ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang werden die Möglichkeiten eines Normkontrollverfahrens eingehend erläutert.
6.4.
Von einigen Anwesenden wird um konkrete Äußerungen gebeten, ob
von den betroffenen Bürgern eine höhere Dachneigung gewünscht
wird; dies auch vor dem Hintergrund, dass damit eine zeitliche Verzögerung des Gesamtverfahrens befürchtet wird.
Mehrheitlich sprechen sich die anwesenden Bürger für den Vorschlag
der Verwaltung (3D· Dachneigung) aus.
6.5.
Die Anwohner östlich der Birkenstrasse bitten auch um eine Prüfung
seitens der Stadtverwaltung, ob auch dort eine Aufstockung mit geneigten Dächern möglich ist.
Es wird auf die Möglichkeit eines Bürgerantrages hingewiesen.
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! B!ait
-2-'----------
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Bürgermeister Bösche den Anwesenden für Ihre Diskussionsbeiträge und schließt die Veranstaltung.
Anschließend haben alle, Interessenten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen
Vertretern der Verwaltung weitere und individuelle Auskünfte zu erhalten.
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•
•
(Sommer)
Protokollführerin
mit den