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Beschlusstext (Eingabe nach § 24 GO NW Goldammerweg - Anlieger zum Kindergarten Gustav-Heinemann-Straße Entfernen von Bäumen und Sträuchern)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
13.08.14, 18:36
Aktualisiert
13.08.14, 18:36
Beschlusstext (Eingabe nach § 24 GO NW
Goldammerweg - Anlieger zum Kindergarten Gustav-Heinemann-Straße
Entfernen von Bäumen und Sträuchern)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 13.08.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 24. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 12.02.2014 Vorlage Nr.: TOP 8 65/2014 Eingabe nach § 24 GO NW Goldammerweg - Anlieger zum Kindergarten Gustav-Heinemann-Straße Entfernen von Bäumen und Sträuchern Empfehlung: Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, dem Antrag der Anlieger des Goldammerweges teilweise zu entsprechen. Die beiden Birken und die Haseln an der Grenze zu den Grundstücken Goldammerweg 1 und 3 sollen entfernt werden, um den allergischen Beschwerden der Anlieger Rechnung zu tragen. Die durch die Baumsatzung geschützte Roteiche und die Lärche sollen dagegen erhalten werden, da durch diese Bäume wie in den Erläuterungen dargestellt keine unzumutbaren Beeinträchtigungen hervorgerufen werden. Wie bereits in der Vergangenheit geschehen können alle paar Jahre Kronenpflegschnitte erfolgen. Beratungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen