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Beschlusstext (FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung" Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
13.08.14, 18:36
Aktualisiert
13.08.14, 18:36
Beschlusstext (FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung"
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 13.08.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 24. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 12.02.2014 Vorlage Nr.: TOP 5 27/2014 FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung" Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Beschluss: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim stimmt der vorgelegten Rahmenplanung als Darlegungskonzept zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Teiländerung 17.9 des FNP zu. 2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung, ergänzt um eine Bürgerversammlung zur Information und Diskussion über die Planung. Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen