Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.04.2007
- Der Bürgermeister Az: 12-10-05 Mi
Nr. der Ratsdrucksache: 934
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
24.04.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ausweitung der Öffnungszeiten des Standesamtes;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 12.03.07 und der FDP-Fraktion vom 15.03.07
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Mies
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 934
Sachverhalt:
Die Diensträume des Standesamtes im Sinne von § 8 Personenstandsgesetz i.V.m. § 186 der
Dienstanweisung für Standesbeamte und ihre Aufsichtsbehörden sollen aus allgemeinen und
organisatorisch/wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich auf die im Rathaus vorhandenen
geeigneten Räumlichkeiten und im Ausnahmefall auf das Heimatmuseum begrenzt bleiben.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot von Hochzeitsarrangements unter
Einbeziehung der örtlichen Gastronomie zu prüfen und dem Haupt- und Finanzausschuss
baldmöglichst das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.
3.
Die Ausweitung des Standesamtsservices für Trauungen auf Samstage wird im Rahmen der
Aufgabenkritik mit der Thematik der Einrichtung eines Bürgerbüros geprüft und endgültig
festgelegt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Interimszeit bis zur Vorlage der Ergebnisse der
Aufgabenkritik,
kurzfristig
die
organisatorischen
und
personalrechtlichen
Rahmenbedingungen für eine großzügige Handhabung der Vereinbarung von
Eheschließungsterminen Sorge zu tragen. Dabei soll auch ein Samstag im Monat
berücksichtigt werden.
Mit den als Anlagen beigefügten Anträgen wird angeregt, dass das Angebot bei standesamtlichen
Trauungen erweitert werden soll und Trauungen auch an Samstagen und ggf. auch in anderen
Gebäuden durchgeführt werden sollen.
1. Räumliche Rahmenbedingungen:
Gemäß § 8 Personenstandsgesetz müssen Eheschließungen in einer der Bedeutung der Ehe
würdigen Form vorgenommen werden. Dieses Erfordernis ist grundsätzlich am Amtssitz in den
Diensträumen des Standesamtes erfüllt, weil hier auch ein reibungsloser und effizienter
Geschäftsablauf gewährleistet werden kann. Diensträume sind grundsätzlich die Räume, in denen
der Standesbeamte regelmäßig seine Geschäfte führt. Von dieser Grundsatzregelung sind nach §
186 der vom Bundesinnenministerium als allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Personenstandsgesetz erlassenen Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre
Aufsichtsbehörden unter Umständen gewisse Ausnahmen innerhalb des Standesamtsbezirks
möglich. So kann z.B. eine Ehe auch am Krankenbett geschlossen werden. Aber auch andere im
Sinne des Gesetzes geeignete Örtlichkeiten innerhalb des Standesamtsbezirks können
dementsprechend gewidmet werden, wenn der Standesbeamte über das Hausrecht des Raumes
für die Eheschließung während der Amtshandlung verfügt.
Nicht alle Lokalitäten und Gestaltungsformen, die dem Zeitgeist folgend in der näheren oder
ferneren Umgebung praktiziert werden, entsprechen jedoch aus Sicht der Verwaltung den
Erfordernissen von § 8 Personenstandsgesetz und § 186 der Dienstanweisung. In diesem Sinne
sind Eheschließungen z.B. unter freiem Himmel, in Sportanlagen oder in allgemeinen Gaststätten
oder anderweitigen Geschäftsräumen nicht ohne eine besondere Problematik.
Losgelöst von diesem personenstandsrechtlichen Aspekt und bestätigt durch den Zuspruch
gerade auswärtiger Brautpaare, verfügt das Standesamt der Stadt Bad Münstereifel mit dem
historischen Ratssaal über eines der schönsten Trauzimmer im weiteren Umkreis.
Sofern besondere Gegebenheiten oder Anlässe dies erfordern, stehen neben dem historischen
Ratssaal z.B. auch der Rats- und Bürgersaal oder das Kaminzimmer im Rathaus als Trauzimmer
zur Verfügung. Außerdem wurde im Einzelfall auch schon auf die Räumlichkeiten des
Heimatmuseums zurück gegriffen.
Insoweit ist das Angebot, das in anderen Städten und Gemeinden derzeit vielfach erst geschaffen
wird, in Bad Münstereifel bereits seit langer Zeit vorhanden. Aus den genannten Erwägungen und
aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität sollte dieser Kreis auch nicht erweitert werden. Jede
Amtshandlung außerhalb der Diensträume der Stadtverwaltung erfordert zwangsläufig einen
Seite 3 von Ratsdrucksache 934
organisatorischen, personellen und finanziellen Mehraufwand, der allein über eine angemessene
Gebührengestaltung nicht ausgeglichen werden kann. Ferner ist aus haushaltswirtschaftlichen
Erwägungen, wie auch auf allen anderen Gebieten, das Gebot strikter Kostenneutralität zu
beachten.
2. Angebot von Hochzeitsarrangements:
Der Hinweis auf das Angebot von Hochzeitsarrangements wird von der Verwaltung aufgegriffen.
Dieses Angebot kann aber nur unter Einbeziehung der örtlichen Gastronomie realisiert werden.
Unter Berücksichtigung der Verpflichtung der Stadt zur wettbewerbsmäßigen Zurückhaltung und
Neutralität aber auch unter organisatorischen Aspekten, die sich ggf. auch zum Vorteil der
Stadtverwaltung gestalten lassen, wird dieser Hinweis geprüft und das Ergebnis dem Haupt- und
Finanzausschuss baldmöglichst zur Kenntnis gegeben.
3. Ausweitung des Angebotes für Trauungen auf Samstage:
Trauungen an Samstagen werden auch bisher im Bedarfsfalle zu besonderen Terminen
(besondere Datenkonstellationen) angeboten und durchgeführt. Dies ist auch für den 07.07.2007
vorgesehen, da aktuell drei Anmeldungen hierfür vorliegen.
Ein generelles Samstagsangebot ist nach Auffassung der Verwaltung nicht bedarfsgerecht, dies
trifft auch auf einen zwei-Wochen-Rhythmus zu.
Da das hiesige Standesamt in hohem Maße von auswärtigen Brautpaaren in Anspruch genommen
wird, besteht die Befürchtung, dass ein Samstagsangebot besonders zu einer Inanspruchnahme
und Ausweitung der Nachfrage durch Auswärtige führen wird. Hier ist dann wiederum der unter
Ziffer 1 beschriebene Wirtschaftlichkeitsaspekt in Verbindung mit den Fragestellungen der
Gebührengestaltung und der Kostenneutralität angesprochen.
Nach den bisherigen Erfahrungen des Standesamtes würde die Ausweitung des Angebotes auf
Samstage gegenwärtig in jedem Falle auf eine bedarfsabhängige monatliche Gelegenheit
ausreichen.
Unabhängig von den vorliegenden Anträgen wird ein flexibleres Angebot von
Verwaltungsdienstleistungen und damit natürlich auch des Standesamtsservices in der Verwaltung
bereits seit längerer Zeit erwogen. Vor dem Hintergrund der durchzuführenden Aufgabenkritik soll
dieses Thema im Rahmen der Einrichtung eines Bürgerbüros und der damit verbundenen Frage
der Erweiterung des Dienstleistungsangebotes der Verwaltung auch auf ein oder zwei Samstage
im Monat geprüft werden. In diesem Zusammenhang lassen sich auch organisatorische
Reglungen und Beteiligungsrechte der Personalvertretung sowie finanzwirtschaftliche Aspekte
generalisieren und einfacher abwickeln.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Diensträume des Standesamtes im Sinne von § 8 Personenstandsgesetz i.V.m. § 186
der Dienstanweisung für Standesbeamte und ihre Aufsichtsbehörden sollen aus allgemeinen
und organisatorisch/wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich auf die im Rathaus vorhandenen
geeigneten Räumlichkeiten und im Ausnahmefall auf das Heimatmuseum begrenzt bleiben.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot von Hochzeitsarrangements unter
Einbeziehung der örtlichen Gastronomie zu prüfen und dem Haupt- und Finanzausschuss
baldmöglichst das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.
3.
Die Ausweitung des Standesamtsservices für Trauungen auf Samstage wird im Rahmen der
Aufgabenkritik mit der Thematik der Einrichtung eines Bürgerbüros geprüft und endgültig
festgelegt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Interimszeit bis zur Vorlage der Ergebnisse der
Aufgabenkritik,
kurzfristig
die
organisatorischen
und
personalrechtlichen
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Rahmenbedingungen für eine großzügige Handhabung der Vereinbarung von
Eheschließungsterminen Sorge zu tragen. Dabei soll auch ein Samstag im Monat
berücksichtigt werden.