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Beschlussvorlage (Ausweitung der Öffnungszeiten des Standesamtes; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 12.03.07 und der FDP-Fraktion vom 15.03.07 )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Ausweitung der Öffnungszeiten des Standesamtes;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 12.03.07 und der FDP-Fraktion vom 15.03.07 ) Beschlussvorlage (Ausweitung der Öffnungszeiten des Standesamtes;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.04.2007 - Der Bürgermeister Az: 12-10-05 Mi Nr. der Ratsdrucksache: 934 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 24.04.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ausweitung der Öffnungszeiten des Standesamtes; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 12.03.07 und der FDP-Fraktion vom 15.03.07 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Mies __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 934 Sachverhalt: Die Diensträume des Standesamtes im Sinne von § 8 Personenstandsgesetz i.V.m. § 186 der Dienstanweisung für Standesbeamte und ihre Aufsichtsbehörden sollen aus allgemeinen und organisatorisch/wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich auf die im Rathaus vorhandenen geeigneten Räumlichkeiten und im Ausnahmefall auf das Heimatmuseum begrenzt bleiben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot von Hochzeitsarrangements unter Einbeziehung der örtlichen Gastronomie zu prüfen und dem Haupt- und Finanzausschuss baldmöglichst das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. 3. Die Ausweitung des Standesamtsservices für Trauungen auf Samstage wird im Rahmen der Aufgabenkritik mit der Thematik der Einrichtung eines Bürgerbüros geprüft und endgültig festgelegt. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Interimszeit bis zur Vorlage der Ergebnisse der Aufgabenkritik, kurzfristig die organisatorischen und personalrechtlichen Rahmenbedingungen für eine großzügige Handhabung der Vereinbarung von Eheschließungsterminen Sorge zu tragen. Dabei soll auch ein Samstag im Monat berücksichtigt werden. Mit den als Anlagen beigefügten Anträgen wird angeregt, dass das Angebot bei standesamtlichen Trauungen erweitert werden soll und Trauungen auch an Samstagen und ggf. auch in anderen Gebäuden durchgeführt werden sollen. 1. Räumliche Rahmenbedingungen: Gemäß § 8 Personenstandsgesetz müssen Eheschließungen in einer der Bedeutung der Ehe würdigen Form vorgenommen werden. Dieses Erfordernis ist grundsätzlich am Amtssitz in den Diensträumen des Standesamtes erfüllt, weil hier auch ein reibungsloser und effizienter Geschäftsablauf gewährleistet werden kann. Diensträume sind grundsätzlich die Räume, in denen der Standesbeamte regelmäßig seine Geschäfte führt. Von dieser Grundsatzregelung sind nach § 186 der vom Bundesinnenministerium als allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz erlassenen Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden unter Umständen gewisse Ausnahmen innerhalb des Standesamtsbezirks möglich. So kann z.B. eine Ehe auch am Krankenbett geschlossen werden. Aber auch andere im Sinne des Gesetzes geeignete Örtlichkeiten innerhalb des Standesamtsbezirks können dementsprechend gewidmet werden, wenn der Standesbeamte über das Hausrecht des Raumes für die Eheschließung während der Amtshandlung verfügt. Nicht alle Lokalitäten und Gestaltungsformen, die dem Zeitgeist folgend in der näheren oder ferneren Umgebung praktiziert werden, entsprechen jedoch aus Sicht der Verwaltung den Erfordernissen von § 8 Personenstandsgesetz und § 186 der Dienstanweisung. In diesem Sinne sind Eheschließungen z.B. unter freiem Himmel, in Sportanlagen oder in allgemeinen Gaststätten oder anderweitigen Geschäftsräumen nicht ohne eine besondere Problematik. Losgelöst von diesem personenstandsrechtlichen Aspekt und bestätigt durch den Zuspruch gerade auswärtiger Brautpaare, verfügt das Standesamt der Stadt Bad Münstereifel mit dem historischen Ratssaal über eines der schönsten Trauzimmer im weiteren Umkreis. Sofern besondere Gegebenheiten oder Anlässe dies erfordern, stehen neben dem historischen Ratssaal z.B. auch der Rats- und Bürgersaal oder das Kaminzimmer im Rathaus als Trauzimmer zur Verfügung. Außerdem wurde im Einzelfall auch schon auf die Räumlichkeiten des Heimatmuseums zurück gegriffen. Insoweit ist das Angebot, das in anderen Städten und Gemeinden derzeit vielfach erst geschaffen wird, in Bad Münstereifel bereits seit langer Zeit vorhanden. Aus den genannten Erwägungen und aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität sollte dieser Kreis auch nicht erweitert werden. Jede Amtshandlung außerhalb der Diensträume der Stadtverwaltung erfordert zwangsläufig einen Seite 3 von Ratsdrucksache 934 organisatorischen, personellen und finanziellen Mehraufwand, der allein über eine angemessene Gebührengestaltung nicht ausgeglichen werden kann. Ferner ist aus haushaltswirtschaftlichen Erwägungen, wie auch auf allen anderen Gebieten, das Gebot strikter Kostenneutralität zu beachten. 2. Angebot von Hochzeitsarrangements: Der Hinweis auf das Angebot von Hochzeitsarrangements wird von der Verwaltung aufgegriffen. Dieses Angebot kann aber nur unter Einbeziehung der örtlichen Gastronomie realisiert werden. Unter Berücksichtigung der Verpflichtung der Stadt zur wettbewerbsmäßigen Zurückhaltung und Neutralität aber auch unter organisatorischen Aspekten, die sich ggf. auch zum Vorteil der Stadtverwaltung gestalten lassen, wird dieser Hinweis geprüft und das Ergebnis dem Haupt- und Finanzausschuss baldmöglichst zur Kenntnis gegeben. 3. Ausweitung des Angebotes für Trauungen auf Samstage: Trauungen an Samstagen werden auch bisher im Bedarfsfalle zu besonderen Terminen (besondere Datenkonstellationen) angeboten und durchgeführt. Dies ist auch für den 07.07.2007 vorgesehen, da aktuell drei Anmeldungen hierfür vorliegen. Ein generelles Samstagsangebot ist nach Auffassung der Verwaltung nicht bedarfsgerecht, dies trifft auch auf einen zwei-Wochen-Rhythmus zu. Da das hiesige Standesamt in hohem Maße von auswärtigen Brautpaaren in Anspruch genommen wird, besteht die Befürchtung, dass ein Samstagsangebot besonders zu einer Inanspruchnahme und Ausweitung der Nachfrage durch Auswärtige führen wird. Hier ist dann wiederum der unter Ziffer 1 beschriebene Wirtschaftlichkeitsaspekt in Verbindung mit den Fragestellungen der Gebührengestaltung und der Kostenneutralität angesprochen. Nach den bisherigen Erfahrungen des Standesamtes würde die Ausweitung des Angebotes auf Samstage gegenwärtig in jedem Falle auf eine bedarfsabhängige monatliche Gelegenheit ausreichen. Unabhängig von den vorliegenden Anträgen wird ein flexibleres Angebot von Verwaltungsdienstleistungen und damit natürlich auch des Standesamtsservices in der Verwaltung bereits seit längerer Zeit erwogen. Vor dem Hintergrund der durchzuführenden Aufgabenkritik soll dieses Thema im Rahmen der Einrichtung eines Bürgerbüros und der damit verbundenen Frage der Erweiterung des Dienstleistungsangebotes der Verwaltung auch auf ein oder zwei Samstage im Monat geprüft werden. In diesem Zusammenhang lassen sich auch organisatorische Reglungen und Beteiligungsrechte der Personalvertretung sowie finanzwirtschaftliche Aspekte generalisieren und einfacher abwickeln. Beschlussvorschlag: 1. Die Diensträume des Standesamtes im Sinne von § 8 Personenstandsgesetz i.V.m. § 186 der Dienstanweisung für Standesbeamte und ihre Aufsichtsbehörden sollen aus allgemeinen und organisatorisch/wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich auf die im Rathaus vorhandenen geeigneten Räumlichkeiten und im Ausnahmefall auf das Heimatmuseum begrenzt bleiben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot von Hochzeitsarrangements unter Einbeziehung der örtlichen Gastronomie zu prüfen und dem Haupt- und Finanzausschuss baldmöglichst das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. 3. Die Ausweitung des Standesamtsservices für Trauungen auf Samstage wird im Rahmen der Aufgabenkritik mit der Thematik der Einrichtung eines Bürgerbüros geprüft und endgültig festgelegt. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Interimszeit bis zur Vorlage der Ergebnisse der Aufgabenkritik, kurzfristig die organisatorischen und personalrechtlichen Seite 4 von Ratsdrucksache 934 Rahmenbedingungen für eine großzügige Handhabung der Vereinbarung von Eheschließungsterminen Sorge zu tragen. Dabei soll auch ein Samstag im Monat berücksichtigt werden.