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Beschlussvorlage (Verfahren zur Abwicklung der Pensionsrückstellungen gem § 22 Abs. 3 EigVO NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 353/2011 Az.: 81 06-10 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.08.2011 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 29.09.2011 zur Kenntnis Rat 04.10.2011 zur Kenntnis Betrifft: 08.09.2011 Datum Freigabe -100- BM / Dezernent Bemerkungen Verfahren zur Abwicklung der Pensionsrückstellungen gem § 22 Abs. 3 EigVO NRW Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Ausführungen der Verwaltung zum Verfahren zur Abwicklung der Pensionsrückstellungen gem. § 22 Abs. 3 EigVO NRW werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 22 (3) EigVO NRW sind die Pensionsrückstellungen ab dem Wirtschaftsjahr 2012 zu passivieren. Demnach entfällt das Wahlrecht einer Anhangsangabe für Eigenbetriebe. Durch die Passivierung der Rückstellungen kommt es zu einem zusätzlichen Aufwand von ca. 1.273 TEUR, welcher höchstwahrscheinlich in allen Betriebszweigen zu einem Jahresfehlbetrag führen wird. Die Aufwendungen innerhalb der einzelnen Betriebszweige teilen sich wie folgt auf: Betriebszweig aktive Beamte TEUR bereits ausgeschiedene Beamte TEUR Gesamtsumme Wasser Abwasser Hallenbad Freibad Heizkrafwerk Städtische Dienste 112 96 20 20 7 71 560 305 30 13 13 26 672 401 50 33 20 97 Summe 326 947 1273 (Stand 31.12.2010) Somit kann voraussichtlich aus dem Betriebszweig Wasser, mangels Erwirtschaftung eines Mindesthandelsbilanzgewinns, keine Konzessionsabgabe gezahlt werden. Ferner stehen aufgrund des Jahresfehlbetrages keine Mittel für den Verlustausgleich des Hallenbades zur Verfügung. Im Betriebszweig Abwasser führt der Jahresfehlbetrages dazu, dass keine Mittel für die Tilgung des Verlustvortrages der Vorjahre vorhanden sind. Der Zuschussbedarf für die Betriebszweige Freibad und Hallenbad wird durch die Verlustsituation ebenfalls erhöht. Die Rückstellung wird zum 31.12.2012 bei den Stadtwerken Erftstadt gebucht. (Dr. Rips) -2-