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Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.05.2015 "Gestaltungsvorschriften für Wohngebäude im Rahmen der Stadtentwicklung")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.09.15, 15:20
Aktualisiert
02.09.15, 15:20
Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.05.2015
"Gestaltungsvorschriften für Wohngebäude im Rahmen der Stadtentwicklung")

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 02.09.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 17.06.2015 Vorlage Nr.: TOP 6 230/2015 Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.05.2015 "Gestaltungsvorschriften für Wohngebäude im Rahmen der Stadtentwicklung" Empfehlung: Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Der Antrag der FDP-Fraktion vom 07.05.2015 zum Erlass einer allgemeinen Gestaltungssatzung für Bauvorhaben im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung wird abgelehnt. Gestaltungskriterien werden im Rahmen der Bauleitplanung festgelegt. 2. Für den Bereich BP 113 Pulheim wird keine Gestaltungssatzung erlassen. Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: Der Verkauf der Baugrundstücke an Bauträger und Investoren erfolgt nach dem Beschluss zu dem in Vorlage Nr. 223/2015 dargestellten Verfahren. Die Bauträger und Investoren werden durch die Kaufverträge auf die mit den eingereichten Entwürfen dargestellte Gestaltung und Energieeffizienz verpflichtet. Beratungsergebnis: Kein Beschluss des Umweltausschusses erforderlich.