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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße - Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches - Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.09.15, 15:20
Aktualisiert
02.09.15, 15:20
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße
- Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches
- Auslegungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße
- Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches
- Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 02.09.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 17.06.2015 Vorlage Nr.: TOP 5 179/2015 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße - Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches - Auslegungsbeschluss Empfehlung: 1. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss zu beschließen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim um die bestehenden Verkehrsflächen der Geyener Straße (Abschnitt zwischen bestehendem Kreisverkehr und geplanten Kreisverkehr Am Bendacker) und der Pariser Straße (Abschnitt zwischen bestehendem Kreisverkehr und bestehender Kita) zu ergänzen. Beratungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen Die Fraktion des Bürgervereins hat nicht an der Abstimmung teilgenommen Empfehlung: 3. Beschluss siehe Planungsausschuss Beratungsergebnis: Kein Beschluss des Umweltausschusses erforderlich. Empfehlung: 3. Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen Die Fraktion des Bürgervereins hat nicht an der Abstimmung teilgenommen. Empfehlung: 4. Beschluss siehe Planungsausschuss Beratungsergebnis: Kein Beschluss des Umweltausschusses erforderlich. Beschluss der Sitzung des Umweltausschusses vom 17.06.2015 Seite 2