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Beschlussvorlage (Gesundheitsgarten Frauenthai; Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
828 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: - 61 - V 7/ Amt: An den der Stadt Erftstadt - 61 - Datum: 30.08.2001 zur Beschlussfassung Zur Sll7ung_EtG.. • - 61 - BeschIAusf.: Ausschuß für Planung Betrifft: 4~Jt, Gesundheitsgarten Sachstandsbericht "I$.Il4.tJ1", Frauenthai; Finanzielle Auswirkungen: X Keine ~Jl'\i .... Unterschrift des BUdgetverantw.?:ren Erftstadt, den 30.08.2001 <; Beschlussentwurf: • Der beigefügte Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen . Begründung: Gemäß Beschluss des Ausschusses für Planung am 05.06.2001 wird hiermit der beigefügte Sachstandsbericht zur Kenntnis gegeben . <, ~ Anlage P,\SZ\VORLAGEN\V6100011.242 Anlage zur V 7/ . Anlcce , .11 zu ,. V1//;flf, Gesundheitsgarten Sachstandsbericht Frauenthai; 81a!! --'1- Der Ausschuss für Planung hat in seiner Sitzung am 05.06.2001 die Planung für den Gesundheitsgarten und seine Einbindung in das integrierte Handlungskonzept für die Grünverbindung zwischen Liblar und Lechenich grundsätzlich begrüßt. In der o.a. Sitzung wurde darüber hinaus die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage eines Prüf- und Aufgabenkatalogs bis zur nächsten Sitzung über den Fortgang der Planungen zu berichten: 1. • Die Stiftung Frauenthai (Marienhospital) bestätigt nach entsprechender Rückfrage ihre schriftliche Stellungnahme vom 01.09.2000. Das Marienhospital wird sich danach nicht an der Finanzierung und Unterhaltung des Gesundheitsgartens beteiligen (keine Trägerschaft, keine Pflege- und Unterhaltungskosten); das Marienhospital wird demzufolge auch keinen Förderantrag stellen. Aus grundsätzlichen Erwägungen sieht sich das Marienhospital nicht in der Lage, die bisher geplante Gesundheitsgartenfläche an die Stadt Erftstadt zu übertragen (evtl. erforderliche Betriebserweiterung/Rückbaurecht etc.). Über eine Veräußerung der alternativ geeigneten Wiesenfläche zwischen dem Altenund Pflegezentrum und der Bliesheimer Straße an die Stadt Erftstadt wird nach schriftlicher Bestätigung vom 22.08.2001 in der Verwaltungsratssitzung am 29.10.2001 entschieden bzw. beraten. • 2. Als alternative Standorte für die Errichtung eines Gesundheitsgartens sind die in der Anlage gekennzeichneten Flächen im Umfeld des Krankenhauses auf ihre Eignung hin untersucht worden. Der Standort A ist im städt. Eigentum; für diese Fläche liegen bereits Entwürfe zur Realisierung der "Stadtgartenplanung" als öffentliche Grünfläche vor. Sowohl aufgrund der schlechten räumlichen Zuordnung - das Krankenhaus liegt in ca. 200 m Entfernung - als auch aufgrund der dazwischen liegenden, stark frequentierten Bliesheimer Straße/L 163 ist dieser Standort nur bedingt geeignet bzw. erfordert zumindest entsprechende Querungshilfen. Der Standort B ist als landwirtschaftlich genutzte Fläche im Privateigentum. Für die Anlage eines Gesundheitsgartens ist dieser Bereich aufgrund seiner unmittelbaren räumlichen Nähe zum Krankenhausgebäude geeignet. Nach Prüfung der bauplanungsrechtlichen Situation bedingt die Planung eines Gesundheitsgartens an diesem Standortjedoch die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens (Änd. landwirtsch. Fläche in öffentliche Grünfläche). Der Eigentümer ist grundsätzlich bereit, die entsprechende für die Anlage eines Gesundheitsgartens benötigte Fläche an die Stadt Erftstadt zu veräußern. P:\SZIVORLAGENIV6100021.242 -2 - Der Standort C ist im Eigentum des Marienhospitals (s. Pkt. 1). Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Der Landschaftsplan 5 setzt hierfür "Landschaftsschutzgebiet" bzw. "geschützter Landschaftsbestandteil" fest. Darüber hinaus sind in Teilbereichen Ausgleichsmaßnahmen (Alten- und Pflegezentrum) durchgeführt worden, sodass eine Gesundheitsgartenplanung auf diesen Flächen nur in enger Abstimmung mit dem Träger der Landschaftsplanung (Erftkreis) durchgeführt werden kann; entsprechende Gespräche haben diesbezüglich bereits mit dem Erftkreis stattgefunden. Eine erste Prüfung dieses Standortes bei der Unteren Landschaftsbehörde hat inzwischen ergeben, dass eine Aufwertung dieses Bereiches mit der Planung eines Gesundheitsgartens durchaus vorstellbar ist. Der Standort C wird als geeignet bewertet. 3. Nach entsprechender Rücksprache bei der Bezirksregierung Köln kommt eine Förderung des Gesundheitsgartens mit Städtebauförderungsmitteln nurfür eine städtische Planung auf städtischem Grundstück in Frage; ausnahmsweise kann auch eine vertraglich fixierte 20-jährige Verfügungsgewalt der Stadt an Fremdgrundstücken förderunschädlich sein. 4. Der Erftkreis hat bei einer Besprechung am 25.07.2001 sein Interesse an der Gesundheitsgartenplanung bestätigt (siehe Schreiben des Landrates vom 24.08.2001). Aus Sicht des Erftkreises werden damit Ansätze für eine Integration der Gesundheitsgartenplanung in die Landschaftsplanung gesehen. Zurzeit wird beim Erftkreis geprüft, ob Zuschüsse bzw. Mittel der Landschaftsplanung in die Planung eingebunden werden können . • • P:ISZIVORLAGEN\V6100021.242 • • tD g I Iv ( "" <--, ~ ><..j '"' ~ a '8 ~ .N '" E"pl'al1~envon: B2271 83 2326 29-Aug-OI 13,31 DEZERNAT 02271 III OV)'o. \l.\OI \ " ~~/~H/~l 83-2326 in I>tJJ)O.lAd t An!age 1 Blatt I zv ~Yi/1fJ( Stiftung Marien-Hospital Fraucnthal 7. H Herrn Dechant Hosen Schloßsrr . 4 ~., 1~.~~ - 1~ 5U374 Erftstadt • 1.62a 30UO D"'7.. TJI Planung Gt:':-Sllm.lhdtsgt:l1en im Guingürtelkouzept Liblar/Lechenich Krankenhaustniger· des Marien-Hospitals Frauenthai Sehr geehrter 24.03.200 I in Zusammenarbeit mit dem Herr Dechant Hösen, wie Sie wissen, wird seit längerer Zeit seitens einer Projektgruppe die Planung eines GesundheusDiese Planung geschieht grundsätzlich mit Ihrem Einverständnis. Schwierigkeiten tauchen jetzt auf. nachdem Sic langfTistig eine Bebauung dieses Geländes nicht mehr ausschließen möchten. gartens auf Ihrem Gelande verfolgt. • Die Stadt Erftstadt hat sich ebenfalls des Projektes angenommen auch seitens der Stadt die Planung voranzutreiben. und es zeichnet sich der Wille ab. Allen Beteiligten ist klar. dass eine solche Planung nur in unmittelbarer räumlicher Nahe zum Krankenhaus Sinn macht. Dies kann natürlich nur in Übereinstimmung mit dem Krankenhausträger geschehen, Zwischenzeitlich habe ich als Landrat des Frftkreises Einsicht in die Pläne genommen. Sie binden sich hervorragend in die landschaftlichen Planungen des Erftkreises ein. Insofern besteht seitens des Erftkreisesein großes Interesse daran, sowohl die Planung des Grungünels Liblar/l.echenich wie auch die Planung des Krartkenhausgartens zu verfolgen und ggf zu unterstützen. lim eine Übereinkunft herbeizuführen, halte ich ein gemeinsames Gespräch für sinnvoll, an welchem auch das Planungsamt der Stadt Erflstadt und Vertreter der Projektgruppe teilnehmen sollten. J S.OI £fl"Il-'f ':-,11[1.(;') VQl\: tJG~:Ul tj"j z':vt::Jti ..' til L:.3Zb 13;J~ -2 Inhaltlich müsste bei dieser Gelegenheit die rvfijglic.hkcit erörtert werden, die !'lanu!lg in einer dass sie einerseits sinnvoll weiterverfolgt weiden kann und andererseits auch die Interessen des Krankenhausträgers gewahrt bleiben. Hierzu liegen bereits Planungsvarianten Weise umzustellen, vor, VOll denen ich glaube, dass sie geeignet bringen. sind die gegenseit igen Interessen in Einklang zu Gerne bi., ich bereit, Sic zu diesem Gespräch in meinem Hause einzuladen. Mit der Koordination der Tennille habe ich meinen Gesundheitsdezerncntcn, Herrn Tirre beauftragt, der sich in dieserart mit limen in Verbindung setzen wird. Mit freundliehen Grüßen Werner Stump • • Landrat :~.: ~ Anlage 3 zur V 7/1526 Gesundheitsgarten Sachstandsbericht Frauenthai; Anlege ~ I zu Vl/1n 6 ~ ß:a:t - A- Aufgrund der Beschlusslage im Ausschuss für Planung am 05.09.2001 wird mitgeteilt, dass der Verwaltungsrat der Stiftung Marien-Hospital in E.-Frauenthal mit Schreiben vom 31.10.2001 (siehe Anlage) seine Bereitschaft erklärt hat, die in der V 7/1526, Anlage 1, Blatt 2, beschriebene Fläche "Pferdekoppel" an die Stadt Erflstadt langfristig für die Anlage des Gesundheitsgartens zu verpachten. Die inzwischen mit dem Erftkreis und dem Planungsbüro Smeets u. Damaschek geführten vertiefenden Gespräche haben zu dem Ergebnis geführt, dass diese Fläche grundsätzlich für den geplanten Gesundheitsgarten geeignet ist. • Als nächster Schritt sollte die bereits von der Bezirksregierung Köln, Dez. Städtebauförderung, avisierte ausnahmsweise Förderunschädlichkeit - bei gepachteter Fläche - untermauert werden; in diesem Zusammenhang sind insgesamt mögliche Förderwege bzw. Zuschüsse aufzuzeigen, wobei zunächst eine detaillierte Kostenzusammenstellung bei geänderter Planung an diesem Standort erfolgen sollte . ... ~ Anlaae • P:ISZIVORLAGENIV6100031.317 , MARIEN-HOSPITAL VERWALTUNG - Ij . '\\ r Marien-Hospital Postlach 2465 . , .Irr ~ [l'~ i· lJ , I 2001 , • I I!t°(0 . ,.. r ': 'E- ali: I 50374 Erftstadt-Frauenthal se: 50358 Erftstadt . B 24 65 ) 40· Telefax (02235) 2556 .manen-hospltat-erüstadt.de i 4!marien-hospital-erftstadl.de Konten: Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Erftstadt Nr. 0194000547 (BlZ 37050299) L vom rI P.oslf~cha ,..,..... I S'j 50374 Erftstadt-Liblar Ihr Schreiben i <)" ... \ tHa~sadresse: 50358 Erftstoot Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herrn Ernst-Dieter Boesche Rathaus im Einkaufszentrum (t I Ihr Zoichen .J Postbank Köln Nr. 20736-502 Unser Zeichen Tag R/S (030) 2 23 23 26 31.10.2001 i Anlage"3 II V-l/ ;/ Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auf Grund des mit Ihrem (BlZ 37010050) Herrn Wirtz geführten Gespräches, 6] Blatt - 2- betreffenaaie Mitwirkung der Stiftung an der geplanten Errichtung eines Gesundheitsgartens, ich Ihnen förmlich den Beschluss des Verwaltungsrates S-J zu teile wie folgt mit: Wir sind bereit, die sogenannte .Pferdekoppel", also das Grundstück zwischen dem Alten- und Pflegezentrum und der Neuanbindung der Bliesheimer Straße, in einem langfristigen Vertrag (mindestens 20, höchstens 30 Jahre) gegen einen symbolischen Pachtzins von 1,- DM pro Jahr zur Verfügung zu stellen. • Dieses Grundstück könnte zur Anlage des Gesundheitsgartens Voraussetzungen 1. Vertragspartner verwendet werden. für ein solches Rechtsgeschäft sind: der Stiftung ist und bleibt ausschließlich die Stadt. 2. Für die Anlage des Gesundheitsgartens Stadt die Verpflichtung. und die spätere Pflege übernimmt die Die Stiftung Frauenthai kann zu keinem Zeitpunkt in eine kostenmäßige Beteiligung eingebunden werden. 3. Die Stadt verpflichtet sich gegenüber der Stiftung, den Gesundheitsgarten Laufzeit in einem ordnungsgemäßen 4. Die Stadt stellt die Stiftung in der gepflegten Zustand zu erhalten. von allen sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergebenden Lasten frei. Träger: Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal, vertreten durch den Vorstand: Pastor Wilhelm Hösen, E. D. Bösche, Franz-Georg Rips 2 Auf dieser Grundlage könnte der Entwurf eines Pachtvertrages formuliert werden, der • dann noch im Detail vor Unterschriftsleistung durch uns zu prüfen wäre. Wir hoffen, dass wir mit diesem Ansatz dem Anliegen der Stadt entgegengekommen sind. n steht der Unterzeichner gern zur Verfügung. Anlage S I V;!Ar-2( Blaft r Franz!Geor~ Rips • • Vorstandsrr!itglied J zu