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Kommune
Erftstadt
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30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:
- 61 -
V
7/
Amt:
An den
der Stadt Erftstadt
- 61 -
Datum: 30.08.2001
zur Beschlussfassung
Zur Sll7ung_EtG..
•
- 61 -
BeschIAusf.:
Ausschuß für Planung
Betrifft:
4~Jt,
Gesundheitsgarten
Sachstandsbericht
"I$.Il4.tJ1",
Frauenthai;
Finanzielle
Auswirkungen:
X
Keine
~Jl'\i ....
Unterschrift des BUdgetverantw.?:ren
Erftstadt, den 30.08.2001
<;
Beschlussentwurf:
•
Der beigefügte
Sachstandsbericht
wird zur Kenntnis
genommen
.
Begründung:
Gemäß Beschluss des Ausschusses für Planung am 05.06.2001 wird hiermit der beigefügte
Sachstandsbericht zur Kenntnis gegeben .
<,
~
Anlage
P,\SZ\VORLAGEN\V6100011.242
Anlage zur V 7/
.
Anlcce
,
.11
zu
,. V1//;flf,
Gesundheitsgarten
Sachstandsbericht
Frauenthai;
81a!!
--'1-
Der Ausschuss für Planung hat in seiner Sitzung am 05.06.2001 die Planung für den
Gesundheitsgarten und seine Einbindung in das integrierte Handlungskonzept für die
Grünverbindung zwischen Liblar und Lechenich grundsätzlich begrüßt.
In der o.a. Sitzung wurde darüber hinaus die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage
eines Prüf- und Aufgabenkatalogs bis zur nächsten Sitzung über den Fortgang der Planungen zu berichten:
1.
•
Die Stiftung Frauenthai (Marienhospital) bestätigt nach entsprechender Rückfrage ihre
schriftliche Stellungnahme vom 01.09.2000.
Das Marienhospital wird sich danach nicht an der Finanzierung und Unterhaltung des
Gesundheitsgartens beteiligen (keine Trägerschaft, keine Pflege- und Unterhaltungskosten); das Marienhospital wird demzufolge auch keinen Förderantrag stellen.
Aus grundsätzlichen Erwägungen sieht sich das Marienhospital nicht in der Lage, die
bisher geplante Gesundheitsgartenfläche an die Stadt Erftstadt zu übertragen (evtl.
erforderliche Betriebserweiterung/Rückbaurecht
etc.).
Über eine Veräußerung der alternativ geeigneten Wiesenfläche zwischen dem Altenund Pflegezentrum und der Bliesheimer Straße an die Stadt Erftstadt wird nach schriftlicher Bestätigung vom 22.08.2001 in der Verwaltungsratssitzung
am 29.10.2001
entschieden bzw. beraten.
•
2.
Als alternative Standorte für die Errichtung eines Gesundheitsgartens sind die in der
Anlage gekennzeichneten Flächen im Umfeld des Krankenhauses auf ihre Eignung
hin untersucht worden.
Der Standort A ist im städt. Eigentum; für diese Fläche liegen bereits Entwürfe zur
Realisierung der "Stadtgartenplanung" als öffentliche Grünfläche vor.
Sowohl aufgrund der schlechten räumlichen Zuordnung - das Krankenhaus liegt in ca.
200 m Entfernung - als auch aufgrund der dazwischen liegenden, stark frequentierten
Bliesheimer Straße/L 163 ist dieser Standort nur bedingt geeignet bzw. erfordert
zumindest entsprechende Querungshilfen.
Der Standort B ist als landwirtschaftlich genutzte Fläche im Privateigentum. Für die
Anlage eines Gesundheitsgartens ist dieser Bereich aufgrund seiner unmittelbaren
räumlichen Nähe zum Krankenhausgebäude geeignet.
Nach Prüfung der bauplanungsrechtlichen Situation bedingt die Planung eines Gesundheitsgartens an diesem Standortjedoch die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens
(Änd. landwirtsch. Fläche in öffentliche Grünfläche). Der Eigentümer ist grundsätzlich
bereit, die entsprechende für die Anlage eines Gesundheitsgartens benötigte Fläche
an die Stadt Erftstadt zu veräußern.
P:\SZIVORLAGENIV6100021.242
-2 -
Der Standort C ist im Eigentum des Marienhospitals (s. Pkt. 1).
Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Der Landschaftsplan 5 setzt hierfür "Landschaftsschutzgebiet" bzw. "geschützter Landschaftsbestandteil" fest. Darüber hinaus sind in Teilbereichen Ausgleichsmaßnahmen
(Alten- und
Pflegezentrum) durchgeführt worden, sodass eine Gesundheitsgartenplanung
auf
diesen Flächen nur in enger Abstimmung mit dem Träger der Landschaftsplanung
(Erftkreis) durchgeführt werden kann; entsprechende Gespräche haben diesbezüglich
bereits mit dem Erftkreis stattgefunden. Eine erste Prüfung dieses Standortes bei der
Unteren Landschaftsbehörde hat inzwischen ergeben, dass eine Aufwertung dieses
Bereiches mit der Planung eines Gesundheitsgartens durchaus vorstellbar ist.
Der Standort C wird als geeignet bewertet.
3.
Nach entsprechender Rücksprache bei der Bezirksregierung Köln kommt eine Förderung des Gesundheitsgartens mit Städtebauförderungsmitteln nurfür eine städtische
Planung auf städtischem Grundstück in Frage; ausnahmsweise kann auch eine vertraglich fixierte 20-jährige Verfügungsgewalt der Stadt an Fremdgrundstücken förderunschädlich sein.
4.
Der Erftkreis hat bei einer Besprechung am 25.07.2001 sein Interesse an der Gesundheitsgartenplanung bestätigt (siehe Schreiben des Landrates vom 24.08.2001). Aus
Sicht des Erftkreises werden damit Ansätze für eine Integration der Gesundheitsgartenplanung in die Landschaftsplanung gesehen.
Zurzeit wird beim Erftkreis geprüft, ob Zuschüsse bzw. Mittel der Landschaftsplanung
in die Planung eingebunden werden können .
•
•
P:ISZIVORLAGEN\V6100021.242
•
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E"pl'al1~envon: B2271 83 2326
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DEZERNAT
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83-2326
in I>tJJ)O.lAd t
An!age 1
Blatt
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Stiftung Marien-Hospital
Fraucnthal
7. H Herrn Dechant Hosen
Schloßsrr . 4
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5U374 Erftstadt
•
1.62a
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Planung Gt:':-Sllm.lhdtsgt:l1en im Guingürtelkouzept
Liblar/Lechenich
Krankenhaustniger·
des Marien-Hospitals
Frauenthai
Sehr geehrter
24.03.200
I
in Zusammenarbeit mit dem
Herr Dechant Hösen,
wie Sie wissen, wird seit längerer Zeit seitens einer Projektgruppe
die Planung eines GesundheusDiese Planung geschieht grundsätzlich mit Ihrem Einverständnis.
Schwierigkeiten
tauchen jetzt auf. nachdem Sic langfTistig eine Bebauung dieses
Geländes nicht mehr ausschließen möchten.
gartens auf Ihrem Gelande verfolgt.
•
Die Stadt Erftstadt hat sich ebenfalls des Projektes angenommen
auch seitens der Stadt die Planung voranzutreiben.
und es zeichnet sich der Wille ab.
Allen Beteiligten ist klar. dass eine solche Planung nur in unmittelbarer
räumlicher Nahe zum
Krankenhaus
Sinn macht. Dies kann natürlich nur in Übereinstimmung
mit dem Krankenhausträger geschehen,
Zwischenzeitlich habe ich als Landrat des Frftkreises Einsicht in die Pläne genommen. Sie binden
sich hervorragend in die landschaftlichen
Planungen des Erftkreises ein. Insofern besteht seitens
des Erftkreisesein großes Interesse daran, sowohl die Planung des Grungünels Liblar/l.echenich
wie auch die Planung des Krartkenhausgartens
zu verfolgen und ggf zu unterstützen.
lim eine Übereinkunft herbeizuführen,
halte ich ein gemeinsames
Gespräch für sinnvoll, an
welchem auch das Planungsamt der Stadt Erflstadt und Vertreter der Projektgruppe teilnehmen
sollten.
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Inhaltlich müsste bei dieser Gelegenheit die rvfijglic.hkcit erörtert werden, die !'lanu!lg in einer
dass sie einerseits sinnvoll weiterverfolgt weiden kann und andererseits auch
die Interessen des Krankenhausträgers gewahrt bleiben. Hierzu liegen bereits Planungsvarianten
Weise umzustellen,
vor, VOll denen ich glaube, dass sie geeignet
bringen.
sind die gegenseit igen Interessen
in Einklang zu
Gerne bi., ich bereit, Sic zu diesem Gespräch in meinem Hause einzuladen. Mit der Koordination
der Tennille habe ich meinen Gesundheitsdezerncntcn,
Herrn Tirre beauftragt, der sich in dieserart
mit limen in Verbindung setzen wird.
Mit freundliehen Grüßen
Werner Stump
•
•
Landrat
:~.: ~
Anlage 3 zur V 7/1526
Gesundheitsgarten
Sachstandsbericht
Frauenthai;
Anlege ~
I
zu
Vl/1n 6 ~
ß:a:t
-
A-
Aufgrund der Beschlusslage im Ausschuss für Planung am 05.09.2001 wird mitgeteilt, dass
der Verwaltungsrat der Stiftung Marien-Hospital in E.-Frauenthal mit Schreiben vom
31.10.2001 (siehe Anlage) seine Bereitschaft erklärt hat, die in der V 7/1526, Anlage 1,
Blatt 2, beschriebene Fläche "Pferdekoppel" an die Stadt Erflstadt langfristig für die Anlage
des Gesundheitsgartens zu verpachten.
Die inzwischen mit dem Erftkreis und dem Planungsbüro Smeets u. Damaschek geführten
vertiefenden Gespräche haben zu dem Ergebnis geführt, dass diese Fläche grundsätzlich
für den geplanten Gesundheitsgarten geeignet ist.
•
Als nächster Schritt sollte die bereits von der Bezirksregierung Köln, Dez. Städtebauförderung, avisierte ausnahmsweise Förderunschädlichkeit - bei gepachteter Fläche - untermauert werden; in diesem Zusammenhang sind insgesamt mögliche Förderwege bzw.
Zuschüsse aufzuzeigen, wobei zunächst eine detaillierte Kostenzusammenstellung bei
geänderter Planung an diesem Standort erfolgen sollte .
...
~
Anlaae
•
P:ISZIVORLAGENIV6100031.317
,
MARIEN-HOSPITAL
VERWALTUNG
-
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Marien-Hospital
Postlach 2465
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[l'~ i· lJ
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I 2001
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I
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'E- ali:
I
50374 Erftstadt-Frauenthal
se: 50358 Erftstadt . B 24 65
)
40·
Telefax (02235) 2556
.manen-hospltat-erüstadt.de
i
4!marien-hospital-erftstadl.de
Konten:
Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Erftstadt
Nr. 0194000547
(BlZ 37050299)
L
vom
rI P.oslf~cha
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I S'j
50374 Erftstadt-Liblar
Ihr Schreiben
i <)"
... \
tHa~sadresse:
50358 Erftstoot
Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Herrn Ernst-Dieter Boesche
Rathaus im Einkaufszentrum
(t I
Ihr Zoichen
.J
Postbank Köln
Nr. 20736-502
Unser Zeichen
Tag
R/S
(030) 2 23 23 26 31.10.2001
i Anlage"3
II V-l/ ;/
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
auf
Grund
des
mit Ihrem
(BlZ 37010050)
Herrn Wirtz
geführten
Gespräches,
6]
Blatt - 2-
betreffenaaie
Mitwirkung der Stiftung an der geplanten Errichtung eines Gesundheitsgartens,
ich Ihnen förmlich den Beschluss des Verwaltungsrates
S-J
zu
teile
wie folgt mit:
Wir sind bereit, die sogenannte .Pferdekoppel", also das Grundstück zwischen dem
Alten- und Pflegezentrum
und der Neuanbindung der Bliesheimer Straße, in einem
langfristigen Vertrag (mindestens 20, höchstens 30 Jahre) gegen einen symbolischen
Pachtzins von 1,- DM pro Jahr zur Verfügung zu stellen.
•
Dieses Grundstück könnte zur Anlage des Gesundheitsgartens
Voraussetzungen
1. Vertragspartner
verwendet werden.
für ein solches Rechtsgeschäft sind:
der Stiftung ist und bleibt ausschließlich die Stadt.
2. Für die Anlage des Gesundheitsgartens
Stadt die Verpflichtung.
und die spätere Pflege übernimmt die
Die Stiftung Frauenthai kann zu keinem Zeitpunkt in eine
kostenmäßige Beteiligung eingebunden werden.
3. Die Stadt verpflichtet sich gegenüber der Stiftung, den Gesundheitsgarten
Laufzeit in einem ordnungsgemäßen
4. Die Stadt stellt die Stiftung
in der
gepflegten Zustand zu erhalten.
von allen sich aus der Verkehrssicherungspflicht
ergebenden Lasten frei.
Träger: Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal, vertreten durch den Vorstand: Pastor Wilhelm Hösen, E. D. Bösche, Franz-Georg Rips
2
Auf dieser Grundlage könnte der Entwurf eines Pachtvertrages formuliert werden, der
• dann noch im Detail vor Unterschriftsleistung
durch uns zu prüfen wäre.
Wir hoffen, dass wir mit diesem Ansatz dem Anliegen der Stadt entgegengekommen
sind.
n steht der Unterzeichner gern zur Verfügung.
Anlage S
I
V;!Ar-2(
Blaft
r
Franz!Geor~ Rips
•
•
Vorstandsrr!itglied
J
zu