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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan hier: Anträgungsanträge für die Ortslage Kalkar)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
10.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan
hier: Anträgungsanträge für die Ortslage Kalkar) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan
hier: Anträgungsanträge für die Ortslage Kalkar) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan
hier: Anträgungsanträge für die Ortslage Kalkar)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.01.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1190 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 07.02.2008 Strukturförderungsausschuss 10.04.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Flächennutzungsplan hier: Anträgungsanträge für die Ortslage Kalkar __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1190 1. Sachverhalt: Es liegen Anträge zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar vor. In der beigefügten Planunterlage sind die Grundstücke gekennzeichnet, für die eine Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche bzw. Grünfläche in Wohnbaufläche beantragt wurde. Vorabberatungen haben in der Planungskommission stattgefunden. Im Rahmen dieser Beratungen ist vereinbart worden, dass zunächst bezgl. der Frage der Umgehungsstraße eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau erfolgen soll. Darüberhinaus wurde angeregt, ein Gesamtkonzept für die Ortslage zu entwickeln und hierbei einen Lückenschluss in Richtung Arloff/Kirspenich mit zu betrachten. Zudem sollte eine Ortsbesichtigung vorgenommen werden. Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau haben stattgefunden. Ergebnis ist, dass eine Ortsumgehung Kalkar in naher Zukunft nicht zu realisieren ist. Vor diesem Hintergrund ist nun zu überlegen, wie sich der Ort langfristig baulich entwickeln soll. Es wird deshalb vorgeschlagen, zunächst eine Ortsbesichtigung vorzunehmen. Bei der fachlichen Beurteilung sollen die nachfolgend aufgeführten einzelnen Aspekte Berücksichtigung finden: Die Ortslage Kalkar liegt im Bereich der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Arloff des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal. Die Ortslage Kalkar selbst liegt in der Grundwasserschutzzone IIIb, sie grenzt an die Grundwassersschutzzone II. Der Bereich der Wasserschutzzonen ist in dem beigefügten Plan gekennzeichnet. Aufgrund der Gebietsfestsetzungen bestehen folgende Auflagen: a) Schutzzone IIIb In der Schutzzone IIIb ist die Darstellung weiterer Bauflächen (im Flächennutzungsplan) und die Ausdehnung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile genehmigungspflichtig. b) Schutzzone II In der Schutzzone II ist die Ausweisung von weiteren Baugebieten verboten. Evtl. bestände die Möglichkeit, hinsichtlich baulicher Entwicklungen in der Wasserschutzzone II gutachterliche Untersuchungen durchzuführen. Die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet Arloff haben jedoch aufgezeigt, welche Schwierigkeiten hierbei auftreten können, und welche enormen finanziellen Aufwendungen erforderlich sind, ohne dass absehbar ist, ob sie zu dem angestrebten Erfolg führen. Vor dem Hintergrund dieser bekannten Schwierigkeiten sollten die Flächen, die in der Schutzzone II sind, bei der Betrachtung von weiteren Entwicklungsmöglichkeiten in Kalkar nicht herangezogen werden. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um die südlich der Landstraße gelgenenen Flächen. In diesem Bereich wurden für die mit den laufenden Nummern 1 bis 5 gekennzeichneten Grundstücke Änderungenanträge eingereicht. Eine Umwandlung in Wohnbauflächen sollte hier nicht angestrebt werden, die Antragsteller sind entsprechend zu unterrichten. 1. kurzfristige Entwicklungsmöglichkeiten Die Fläche 8 liegt, wie die Ortslage Kalkar in der Grundwasserzone IIIb, d.h. die Ausweisung einer Wohnbaufläche ist genehmigungspflichtig. Im Bereich der Flächen 6 und 7 sind zum Teil schon Flächen, die in der Schutzzone II liegen in Anspruch genommen worden. Hier wurde ein Bauvorhaben realisiert. Insofern sollte mit den Behörden abgestimmt werden, ob noch eine weitere Entwicklung stattfinden kann. Aus städtebaulicher Sicht können bauliche Entwicklungen hier als Abrundung der Ortslage angesehen werden. Es erscheint vertretbar, hier kurzfristig entsprechend planungsrechtliche Schritte (Erweiterung der Satzung nach § 34 Baugesetzbuch) einzuleiten, um eine Bebauung zu ermöglichen. Seite 3 von Ratsdrucksache 1190 Bei der Fläche 8 handelt es sich bei einer Bebauung in einer Bautiefe um die Schließung einer Baulücke, die sich durch die heranrückende Wohnbebauung ergeben hat.Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von rd. 2000qm. Um es in seiner Gesamtfläche zu entwickeln ist ein Bebauungsplan aufzustellen, sowie ein Erschließungsvertrag abzuschließen. 2. Mittelfristige Entwicklungsmöglichkeiten Die Flächen 9 und 10 liegen ebenfalls in der Grundwasserzone IIIb, d.h. eine bauliche Entwicklung bedarf einer Genehmigung. Die beiden Flächen grenzen an Neubaugebiet, die in den letzten Jahren realisiert wurden. Unter städtebaulichen Aspekten ist eine Entwicklung auch von Teilflächen durchaus denkbar um den mittelfristigen Wohnflächenbedarf zu decken. Die Entwässerung für die Flächen dürfte nach erstern Überlegungen keine Probleme bereiten. Die Fläche 9 ist rd. 18.000 qm groß. Die Fläche 10 rd. 10.000qm. 3. Langfristige Entwicklungsmöglichkeiten Die langfristigen Überlegungen sollten in Richtung Arloff gehen, wobei es sich aufgrund der Wasserschutzzone II nur um die Flächen nördlich der Landstraße handeln kann. Hier wirft die Entwässerung Probleme auf, die einer detaillierten Untersuchung bedürfen. Es erscheint sinnvoll zunächst festzulegen, wo hier eine sinnvolle Erweiterung möglich ist und diesen Bereich insbesondere zur Frage der Entwässerung detailiert zu untersuchen. 2. Rechtliche Würdigung entfällte 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Es wird vorgeschlagen zunächst eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.