Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
10.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.01.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1190
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
07.02.2008
Strukturförderungsausschuss
10.04.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Flächennutzungsplan
hier: Anträgungsanträge für die Ortslage Kalkar
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1190
1. Sachverhalt:
Es liegen Anträge zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar vor. In der
beigefügten Planunterlage sind die Grundstücke gekennzeichnet, für die eine Umwandlung von
landwirtschaftlicher Nutzfläche bzw. Grünfläche in Wohnbaufläche beantragt wurde.
Vorabberatungen haben in der Planungskommission stattgefunden. Im Rahmen dieser Beratungen
ist vereinbart worden, dass zunächst bezgl. der Frage der Umgehungsstraße eine Abstimmung mit
dem Landesbetrieb Straßenbau erfolgen soll.
Darüberhinaus wurde angeregt, ein Gesamtkonzept für die Ortslage zu entwickeln und hierbei
einen Lückenschluss in Richtung Arloff/Kirspenich mit zu betrachten. Zudem sollte eine
Ortsbesichtigung vorgenommen werden.
Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau haben stattgefunden. Ergebnis ist, dass eine
Ortsumgehung Kalkar in naher Zukunft nicht zu realisieren ist.
Vor diesem Hintergrund ist nun zu überlegen, wie sich der Ort langfristig baulich entwickeln soll.
Es wird deshalb vorgeschlagen, zunächst eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.
Bei der fachlichen Beurteilung sollen die nachfolgend aufgeführten einzelnen Aspekte
Berücksichtigung finden:
Die Ortslage Kalkar liegt im Bereich der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Arloff des
Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal.
Die Ortslage Kalkar selbst liegt in der Grundwasserschutzzone IIIb, sie grenzt an die
Grundwassersschutzzone II. Der Bereich der Wasserschutzzonen ist in dem beigefügten Plan
gekennzeichnet.
Aufgrund der Gebietsfestsetzungen bestehen folgende Auflagen:
a) Schutzzone IIIb
In der Schutzzone IIIb ist die Darstellung weiterer Bauflächen (im Flächennutzungsplan) und die
Ausdehnung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile genehmigungspflichtig.
b) Schutzzone II
In der Schutzzone II ist die Ausweisung von weiteren Baugebieten verboten.
Evtl. bestände die Möglichkeit, hinsichtlich baulicher Entwicklungen in der Wasserschutzzone II
gutachterliche Untersuchungen durchzuführen.
Die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet Arloff haben jedoch aufgezeigt,
welche Schwierigkeiten hierbei auftreten können, und welche enormen finanziellen Aufwendungen
erforderlich sind, ohne dass absehbar ist, ob sie zu dem angestrebten Erfolg führen.
Vor dem Hintergrund dieser bekannten Schwierigkeiten sollten die Flächen, die in der Schutzzone
II sind, bei der Betrachtung von weiteren Entwicklungsmöglichkeiten in Kalkar nicht herangezogen
werden.
Es handelt sich hierbei im wesentlichen um die südlich der Landstraße gelgenenen Flächen.
In diesem Bereich wurden für die mit den laufenden Nummern 1 bis 5 gekennzeichneten
Grundstücke Änderungenanträge eingereicht. Eine Umwandlung in Wohnbauflächen sollte hier
nicht angestrebt werden, die Antragsteller sind entsprechend zu unterrichten.
1. kurzfristige Entwicklungsmöglichkeiten
Die Fläche 8 liegt, wie die Ortslage Kalkar in der Grundwasserzone IIIb, d.h. die Ausweisung einer
Wohnbaufläche ist genehmigungspflichtig.
Im Bereich der Flächen 6 und 7 sind zum Teil schon Flächen, die in der Schutzzone II liegen in
Anspruch genommen worden. Hier wurde ein Bauvorhaben realisiert. Insofern sollte mit den
Behörden abgestimmt werden, ob noch eine weitere Entwicklung stattfinden kann.
Aus städtebaulicher Sicht können bauliche Entwicklungen hier als Abrundung der Ortslage
angesehen werden. Es erscheint vertretbar, hier kurzfristig entsprechend planungsrechtliche
Schritte (Erweiterung der Satzung nach § 34 Baugesetzbuch) einzuleiten, um eine Bebauung zu
ermöglichen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1190
Bei der Fläche 8 handelt es sich bei einer Bebauung in einer Bautiefe um die Schließung einer
Baulücke, die sich durch die heranrückende Wohnbebauung ergeben hat.Das Grundstück hat eine
Gesamtgröße von rd. 2000qm. Um es in seiner Gesamtfläche zu entwickeln ist ein Bebauungsplan
aufzustellen, sowie ein Erschließungsvertrag abzuschließen.
2. Mittelfristige Entwicklungsmöglichkeiten
Die Flächen 9 und 10 liegen ebenfalls in der Grundwasserzone IIIb, d.h. eine bauliche Entwicklung
bedarf einer Genehmigung.
Die beiden Flächen grenzen an Neubaugebiet, die in den letzten Jahren realisiert wurden. Unter
städtebaulichen Aspekten ist eine Entwicklung auch von Teilflächen durchaus denkbar um den
mittelfristigen Wohnflächenbedarf zu decken. Die Entwässerung für die Flächen dürfte nach
erstern Überlegungen keine Probleme bereiten. Die Fläche 9 ist rd. 18.000 qm groß. Die Fläche 10
rd. 10.000qm.
3. Langfristige Entwicklungsmöglichkeiten
Die langfristigen Überlegungen sollten in Richtung Arloff gehen, wobei es sich aufgrund der
Wasserschutzzone II nur um die Flächen nördlich der Landstraße handeln kann. Hier wirft die
Entwässerung Probleme auf, die einer detaillierten Untersuchung bedürfen.
Es erscheint sinnvoll zunächst festzulegen, wo hier eine sinnvolle Erweiterung möglich ist und
diesen Bereich insbesondere zur Frage der Entwässerung detailiert zu untersuchen.
2. Rechtliche Würdigung
entfällte
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen zunächst eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.