Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.02.2009
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1548
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
04.03.2009
Rat
10.03.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Wirtschaftspläne 2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel;
hier: Feststellung
__________________________________________________________________________
Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1548
1. Sachverhalt:
Die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2009 mit den Erfolgs- und Vermögensplänen der Stadtwerke
Bad Münstereifel zu den Betriebszweigen Wasser und Abwasser wurden allen Stadtverordneten
als Anlage zum Entwurf der Haushaltssatzung 2009 überreicht.
Den übrigen Mitgliedern des Betriebsausschusses wurden die Entwürfe mit der Einladung zu
dieser Betriebsausschusssitzung übersandt.
Mit Bescheid vom 31.10.2008 hat die Bezirksregierung Köln die im Wasserbuch der Erft auf dem
Grundstück Gemarkung Nöthen, Flur 4 Nr. 57 (Wassergewinnungsanlage Nöthen) eingetragenen
Wasserrechte gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz widerrufen. Gegen diesen
Widerruf wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen erhoben. Im Rahmen der
Klagebegründung ist es wichtig, auf die geplante Wiederaufnahme der Wassernutzung abzustellen
und diesbezüglich konkretere Planungen vorzulegen, da dies die Erfolgsaussichten deutlich
verbessern dürfte.
Die Wiederinbetriebnahme der Wassergewinnungsanlage Nöthen, die dann zur Mitversorgung der
Nordstadt dienen soll, setzt verschiedene Instandsetzungsarbeiten an Brunnen, Pumpen und
Gebäuden voraus. Außerdem ist eine Desinfektion des Wassers erforderlich, die durch eine UVAnlage sichergestellt werden soll. Die Gesamtkosten wurden mit 120.000 € geschätzt.
Da der Erftverband in diesem Jahr die Abwassertransportleitung von der Kläranlage Nöthen durch
das Eschweiler Tal verlegen will und in diesem Zuge durch die Stadtwerke eine
Wasserdruckleitung zur Pumpstation Eschweiler mitverlegt werden soll, ist es erforderlich, auch für
die Wiederinbetriebnahme der Wassergewinnungsanlage Nöthen entsprechende Haushaltsmittel
vorzusehen. Eine Erhöhung der Gesamtausgaben im Vermögensplan tritt nicht ein, da die
notwendigen Kosten bei anderen Maßnahmen eingespart, beziehungsweise ganz abgesetzt
werden.
Folgende Ansätze im Wirtschaftsplan für den Betriebszweig Wasser werden für das Jahr 2009
geändert:
Vermögensplan 2008
Ausgaben
1. 3 1. Erweiterung und Erneuerung des Versorgungsnetzes
(unvorhersehbare Kurzstrecken)
(- 75.000 €)
145.000 €
1. 3 2j Ertüchtigung und Überplanung der Quellschüttung Nöthen
(+ 110.000 €)
120.000 €
1. 5 2. Beschaffung neuer Kfz-Transporter
(-
35.000 €)
0€
Die Änderungen heben sich gegenseitig auf, so dass sich bezüglich der Feststellung des
Wirtschaftsplanes keine Änderungen ergeben.
2. Rechtliche Würdigung
Wirtschaftspläne sind Grundlage des Betriebs sowie der investiven Tätigkeit und für jedes Jahr
aufzustellen gem. §§ 9 ff Eigenbetriebsverordnung und § 12 Betriebssatzung
3. Finanzielle Auswirkungen
Bereitstellung der finanziellen Mittel zum Betrieb und vor allem für die Investitionen in
Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Seite 3 von Ratsdrucksache 1548
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Erlass der Wirtschaftspläne 2009 des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Münstereifel:
hier: Feststellung
Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2009 werden wie
folgt festgestellt:
I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser
1.a)
b)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
2.514.500 €
2.514.500 €
Vermögensplan
Einnahmen
Ausgaben
1.373.000 €
1.373.000 €
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2009 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 593.000 € festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 € festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwassser
1.a)
b)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
5.814.000 €
5.814.000 €
Vermögensplan
Einnahmen
Ausgaben
5.495.000 €
5.495.000 €
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2009 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 3.774.000 € festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 969.000 € festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.