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Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel; hier: Feststellung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel;
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hier: Feststellung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.02.2009 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1548 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 04.03.2009 Rat 10.03.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Wirtschaftspläne 2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel; hier: Feststellung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1548 1. Sachverhalt: Die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2009 mit den Erfolgs- und Vermögensplänen der Stadtwerke Bad Münstereifel zu den Betriebszweigen Wasser und Abwasser wurden allen Stadtverordneten als Anlage zum Entwurf der Haushaltssatzung 2009 überreicht. Den übrigen Mitgliedern des Betriebsausschusses wurden die Entwürfe mit der Einladung zu dieser Betriebsausschusssitzung übersandt. Mit Bescheid vom 31.10.2008 hat die Bezirksregierung Köln die im Wasserbuch der Erft auf dem Grundstück Gemarkung Nöthen, Flur 4 Nr. 57 (Wassergewinnungsanlage Nöthen) eingetragenen Wasserrechte gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz widerrufen. Gegen diesen Widerruf wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen erhoben. Im Rahmen der Klagebegründung ist es wichtig, auf die geplante Wiederaufnahme der Wassernutzung abzustellen und diesbezüglich konkretere Planungen vorzulegen, da dies die Erfolgsaussichten deutlich verbessern dürfte. Die Wiederinbetriebnahme der Wassergewinnungsanlage Nöthen, die dann zur Mitversorgung der Nordstadt dienen soll, setzt verschiedene Instandsetzungsarbeiten an Brunnen, Pumpen und Gebäuden voraus. Außerdem ist eine Desinfektion des Wassers erforderlich, die durch eine UVAnlage sichergestellt werden soll. Die Gesamtkosten wurden mit 120.000 € geschätzt. Da der Erftverband in diesem Jahr die Abwassertransportleitung von der Kläranlage Nöthen durch das Eschweiler Tal verlegen will und in diesem Zuge durch die Stadtwerke eine Wasserdruckleitung zur Pumpstation Eschweiler mitverlegt werden soll, ist es erforderlich, auch für die Wiederinbetriebnahme der Wassergewinnungsanlage Nöthen entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen. Eine Erhöhung der Gesamtausgaben im Vermögensplan tritt nicht ein, da die notwendigen Kosten bei anderen Maßnahmen eingespart, beziehungsweise ganz abgesetzt werden. Folgende Ansätze im Wirtschaftsplan für den Betriebszweig Wasser werden für das Jahr 2009 geändert: Vermögensplan 2008 Ausgaben 1. 3 1. Erweiterung und Erneuerung des Versorgungsnetzes (unvorhersehbare Kurzstrecken) (- 75.000 €) 145.000 € 1. 3 2j Ertüchtigung und Überplanung der Quellschüttung Nöthen (+ 110.000 €) 120.000 € 1. 5 2. Beschaffung neuer Kfz-Transporter (- 35.000 €) 0€ Die Änderungen heben sich gegenseitig auf, so dass sich bezüglich der Feststellung des Wirtschaftsplanes keine Änderungen ergeben. 2. Rechtliche Würdigung Wirtschaftspläne sind Grundlage des Betriebs sowie der investiven Tätigkeit und für jedes Jahr aufzustellen gem. §§ 9 ff Eigenbetriebsverordnung und § 12 Betriebssatzung 3. Finanzielle Auswirkungen Bereitstellung der finanziellen Mittel zum Betrieb und vor allem für die Investitionen in Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 1548 keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Erlass der Wirtschaftspläne 2009 des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Münstereifel: hier: Feststellung Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2009 werden wie folgt festgestellt: I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser 1.a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 2.514.500 € 2.514.500 € Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 1.373.000 € 1.373.000 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2009 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 593.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt. II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwassser 1.a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 5.814.000 € 5.814.000 € Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 5.495.000 € 5.495.000 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2009 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 3.774.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 969.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.