Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.02.2009
- Der Bürgermeister Az: 12-10-00
Nr. der Ratsdrucksache: 1541
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
17.02.2009
Rat
10.03.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Übernahme einer neuen freiwilligen Aufgabe gem. § 41 Abs. 1 Buchst. s) GO NRW;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.01.09 zur Einstellung eines Energieberaters
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Mies
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1541
1. Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion beantragt die Einstellung eines städtischen Energieberaters (vgl. Anlage).
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die beste Energie ist die, die nicht gebraucht wird! Deshalb sieht sich auch die Verwaltung in der
Verpflichtung, Energiesparmaßnahmen aufzugreifen und umzusetzen. Dies erfordert aus Sicht der
Verwaltung jedoch nicht die Einstellung eines Energieberaters.
Bürgerinnen und Bürger haben seit September 2008 über die Verbraucherzentrale Euskirchen die
Möglichkeit, sich in den Räumen des Rathauses durch Energie-Fachleute umfassend zu den
Themen Heizen, Wärmedämmung, Strom sparen und energieeffiziente Geräte sowie erneuerbare
Energiequellen zu informieren. Von diesem monatlichen Beratungsangebot haben bisher 16 Interessenten Gebrauch gemacht. Ein weitergehendes Angebot erscheint für eine 19.000 EinwohnerGemeinde nicht geboten, zumal entsprechende Angebote auch in den Räumen der Verbraucherzentrale im 13 km entfernten Euskirchen bestehen.
In Bezug auf die städtischen Gebäude sind bereits in der Vergangenheit von der Hochbauabteilung Energiesparmaßnahmen umgesetzt worden. Hier sei beispielhaft auf die Maßnahmen im eifelbad hingewiesen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass realisierte Energieeinsparungen häufig
durch Preissteigerungen wieder aufgezehrt werden.
Z. Zt. wird ein Energiecontrolling mit dem RWE in einem ersten Schritt in ausgewählten Liegenschaften praktiziert. Dies dient dazu, Schwachstellen aufzuzeigen und anschließend zu beseitigen.
Energieeinsparung setzt jedoch nicht nur technische Verbesserungen voraus. Vielmehr geht es
auch darum, das Nutzerverhalten in den städtischen Liegenschaften zu verändern. Hierzu werden
regelmäßig die Objektverantwortlichen (z. B. Hausmeister) vom städtischen Energiebeauftragten
unterwiesen. Zudem soll dieser Weg intensiviert werden, indem das Energiecontrolling für städtische Gebäude durch Inanspruchnahme eines Kooperationspartners verstärkt wird.
2. Rechtliche Würdigung
Der Rat der Stadt hat gem. § 41 Abs. 1 Buchst. s) GO NRW die Übernahme freiwilliger Aufgaben
zu beschließen. Hierbei ist auch Ziffer 7 des Selbstbindungsbeschlusses des Rates vom 22.04.08
zu berücksichtigen.
Ob es das Gebot der Stunde sein kann, sich einer solchen freiwilligen Aufgabe anzunehmen, darf
bezweifelt werden. Unter dem Aspekt einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung steht die Konzentration auf die Kernaufgaben an oberster Stelle. Eine Ausweitung des Stellenplans zur Wahrnehmung einer neuen freiwilligen Aufgabe wird dem nicht gerecht.
3. Finanzielle Auswirkungen
Sollte die freiwillige Aufgabenwahrnehmung beschlossen werden, würde dies die Einstellung eines
Diplom-Ingenieurs erforderlich machen. Allein die anfallenden jährlichen Lohnkosten wären mit rd.
50.000 € zu veranschlagen. Welche technische Ausstattung dann noch zu beschaffen wäre, kann
derzeit nicht abgeschätzt werden.
Inwiefern durch die Einstellung eines Energieberaters eine jährliche Einsparung von 200.000 bis
250.000 € realisierbar ist, ist spekulativ. Jedenfalls lässt eine solche Betrachtung die bereits realisierten Energieeinsparmaßnahmen der vergangenen Jahre außer Acht. Sie berücksichtigt ferner
nicht, dass ohnehin ständig energetische Verbesserungen umgesetzt werden, wenn konkrete
Maßnahmen anstehen. Ferner könnten – sofern vorhanden – solche Einsparungen auch unter
Einbindung Externer bzw. im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit Energieversorgunsunternehmen realisiert werden, ohne laufende zusätzliche Personalkosten aufwenden zu müssen.
Anstatt in Personal- und Ausstattungskosten zu investieren, sollte der Fokus mehr auf die konkrete
Beseitigung bestehender energetischer Schwachstellen unter wirtschaftlicher Betrachtung gelegt
werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Seite 3 von Ratsdrucksache 1541
Im Stellenplan der Stadt wäre eine neue Stelle einzurichten, um eine Personaleinstellung zu ermöglichen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Anstelle der Einstellung von zusätzlichem Personal sollte eine Kooperation mit den im Stadtgebiet
tätigen Energieversorgungsunternehmen angestrebt werden.
Inwiefern eine interkommunale Zusammenarbeit zielführend ist, müsste noch eingehend untersucht werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Die Folgen des demografischen Wandels werden u. a. weniger Einnahmen für die öffentlichen
Haushalte sein.
Dem kann nur wirksam begegnet werden, wenn sich die Verwaltung rechtzeitig auf ihre Kernaufgaben konzentriert sowie Personalbedarf und –kosten senkt.
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dass die Verwaltung hinsichtlich möglicher Kooperationspartner bzw. einer
interkommunalen Zusammenarbeit Gespräche führt und über die Ergebnisse im Fachausschuss
berichtet.
Anschließend sind über einen Zeitraum von max. 3 Jahren alle städtischen Gebäude einer intensiven Begutachtung hinsichtlich der energetischen Mängel und deren Beseitigung zu unterziehen.
Über den Sachstand ist regelmäßig im Fachausschuss zu berichten.
Unabhängig davon hat die Verwaltung bei Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im wirtschaftlich vertretbaren Maße bevorzugt energetische Verbesserungen durchzuführen.