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Beschlussvorlage (Übernahme einer neuen freiwilligen Aufgabe gem. § 41 Abs. 1 Buchst. s) GO NRW; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.01.09 zur Einstellung eines Energieberaters)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Übernahme einer neuen freiwilligen Aufgabe gem. § 41 Abs. 1 Buchst. s) GO NRW;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.01.09 zur Einstellung eines Energieberaters) Beschlussvorlage (Übernahme einer neuen freiwilligen Aufgabe gem. § 41 Abs. 1 Buchst. s) GO NRW;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.01.09 zur Einstellung eines Energieberaters) Beschlussvorlage (Übernahme einer neuen freiwilligen Aufgabe gem. § 41 Abs. 1 Buchst. s) GO NRW;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.01.09 zur Einstellung eines Energieberaters)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.02.2009 - Der Bürgermeister Az: 12-10-00 Nr. der Ratsdrucksache: 1541 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 17.02.2009 Rat 10.03.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Übernahme einer neuen freiwilligen Aufgabe gem. § 41 Abs. 1 Buchst. s) GO NRW; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.01.09 zur Einstellung eines Energieberaters __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Mies __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1541 1. Sachverhalt: Die SPD-Fraktion beantragt die Einstellung eines städtischen Energieberaters (vgl. Anlage). Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die beste Energie ist die, die nicht gebraucht wird! Deshalb sieht sich auch die Verwaltung in der Verpflichtung, Energiesparmaßnahmen aufzugreifen und umzusetzen. Dies erfordert aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht die Einstellung eines Energieberaters. Bürgerinnen und Bürger haben seit September 2008 über die Verbraucherzentrale Euskirchen die Möglichkeit, sich in den Räumen des Rathauses durch Energie-Fachleute umfassend zu den Themen Heizen, Wärmedämmung, Strom sparen und energieeffiziente Geräte sowie erneuerbare Energiequellen zu informieren. Von diesem monatlichen Beratungsangebot haben bisher 16 Interessenten Gebrauch gemacht. Ein weitergehendes Angebot erscheint für eine 19.000 EinwohnerGemeinde nicht geboten, zumal entsprechende Angebote auch in den Räumen der Verbraucherzentrale im 13 km entfernten Euskirchen bestehen. In Bezug auf die städtischen Gebäude sind bereits in der Vergangenheit von der Hochbauabteilung Energiesparmaßnahmen umgesetzt worden. Hier sei beispielhaft auf die Maßnahmen im eifelbad hingewiesen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass realisierte Energieeinsparungen häufig durch Preissteigerungen wieder aufgezehrt werden. Z. Zt. wird ein Energiecontrolling mit dem RWE in einem ersten Schritt in ausgewählten Liegenschaften praktiziert. Dies dient dazu, Schwachstellen aufzuzeigen und anschließend zu beseitigen. Energieeinsparung setzt jedoch nicht nur technische Verbesserungen voraus. Vielmehr geht es auch darum, das Nutzerverhalten in den städtischen Liegenschaften zu verändern. Hierzu werden regelmäßig die Objektverantwortlichen (z. B. Hausmeister) vom städtischen Energiebeauftragten unterwiesen. Zudem soll dieser Weg intensiviert werden, indem das Energiecontrolling für städtische Gebäude durch Inanspruchnahme eines Kooperationspartners verstärkt wird. 2. Rechtliche Würdigung Der Rat der Stadt hat gem. § 41 Abs. 1 Buchst. s) GO NRW die Übernahme freiwilliger Aufgaben zu beschließen. Hierbei ist auch Ziffer 7 des Selbstbindungsbeschlusses des Rates vom 22.04.08 zu berücksichtigen. Ob es das Gebot der Stunde sein kann, sich einer solchen freiwilligen Aufgabe anzunehmen, darf bezweifelt werden. Unter dem Aspekt einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung steht die Konzentration auf die Kernaufgaben an oberster Stelle. Eine Ausweitung des Stellenplans zur Wahrnehmung einer neuen freiwilligen Aufgabe wird dem nicht gerecht. 3. Finanzielle Auswirkungen Sollte die freiwillige Aufgabenwahrnehmung beschlossen werden, würde dies die Einstellung eines Diplom-Ingenieurs erforderlich machen. Allein die anfallenden jährlichen Lohnkosten wären mit rd. 50.000 € zu veranschlagen. Welche technische Ausstattung dann noch zu beschaffen wäre, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Inwiefern durch die Einstellung eines Energieberaters eine jährliche Einsparung von 200.000 bis 250.000 € realisierbar ist, ist spekulativ. Jedenfalls lässt eine solche Betrachtung die bereits realisierten Energieeinsparmaßnahmen der vergangenen Jahre außer Acht. Sie berücksichtigt ferner nicht, dass ohnehin ständig energetische Verbesserungen umgesetzt werden, wenn konkrete Maßnahmen anstehen. Ferner könnten – sofern vorhanden – solche Einsparungen auch unter Einbindung Externer bzw. im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit Energieversorgunsunternehmen realisiert werden, ohne laufende zusätzliche Personalkosten aufwenden zu müssen. Anstatt in Personal- und Ausstattungskosten zu investieren, sollte der Fokus mehr auf die konkrete Beseitigung bestehender energetischer Schwachstellen unter wirtschaftlicher Betrachtung gelegt werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 1541 Im Stellenplan der Stadt wäre eine neue Stelle einzurichten, um eine Personaleinstellung zu ermöglichen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Anstelle der Einstellung von zusätzlichem Personal sollte eine Kooperation mit den im Stadtgebiet tätigen Energieversorgungsunternehmen angestrebt werden. Inwiefern eine interkommunale Zusammenarbeit zielführend ist, müsste noch eingehend untersucht werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Die Folgen des demografischen Wandels werden u. a. weniger Einnahmen für die öffentlichen Haushalte sein. Dem kann nur wirksam begegnet werden, wenn sich die Verwaltung rechtzeitig auf ihre Kernaufgaben konzentriert sowie Personalbedarf und –kosten senkt. 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dass die Verwaltung hinsichtlich möglicher Kooperationspartner bzw. einer interkommunalen Zusammenarbeit Gespräche führt und über die Ergebnisse im Fachausschuss berichtet. Anschließend sind über einen Zeitraum von max. 3 Jahren alle städtischen Gebäude einer intensiven Begutachtung hinsichtlich der energetischen Mängel und deren Beseitigung zu unterziehen. Über den Sachstand ist regelmäßig im Fachausschuss zu berichten. Unabhängig davon hat die Verwaltung bei Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im wirtschaftlich vertretbaren Maße bevorzugt energetische Verbesserungen durchzuführen.