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Mitteilungsvorlage (Energiesparende Bauweise beim geplanten Erweiterungsbau für das St. Michael-Gymnasium; hier: Fraktionsanträge der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2008 und der SPD vom 25.11.2008)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Mitteilungsvorlage (Energiesparende Bauweise beim geplanten Erweiterungsbau für das St. Michael-Gymnasium;
hier: Fraktionsanträge der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2008 und der SPD vom 25.11.2008) Mitteilungsvorlage (Energiesparende Bauweise beim geplanten Erweiterungsbau für das St. Michael-Gymnasium;
hier: Fraktionsanträge der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2008 und der SPD vom 25.11.2008) Mitteilungsvorlage (Energiesparende Bauweise beim geplanten Erweiterungsbau für das St. Michael-Gymnasium;
hier: Fraktionsanträge der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2008 und der SPD vom 25.11.2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.12.2008 - Der Bürgermeister Az: 23.1 Nr. der Ratsdrucksache: 1499 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.12.2008 Bau- und Feuerwehrausschuss 10.02.2009 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Energiesparende Bauweise beim geplanten Erweiterungsbau für das St. MichaelGymnasium; hier: Fraktionsanträge der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2008 und der SPD vom 25.11.2008 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Dipl. Ing. Henn __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: s. Sachverhaltsdarstellung Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ) ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Die Anträge werden zur weiteren Beratung vorgelegt. Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen: 1. Grundvoraussetzung für die Realisierung des Erweiterungsbaues für das St. MichaelGymnasium (Erneuerung der Sporthalle, Schaffung einer Mensa und weiterer Schulräume) ist die Gestaltung einer genehmigungsfähigen Haushaltssatzung für 2009. Aus allgemeinen Zuweisungsmitteln (Investitionspauschale, Bildungspauschale) kann das Projekt nicht finanziert werden, so dass eine Kreditaufnahme in Höhe von rd. 3 Mio. € hierfür erforderlich wird. Eine Genehmigung hierzu ist im Status einer Haushaltssicherungskommune oder innerhalb des sog. Nothaushaltsrechts kaum denkbar. Seite 2 von Ratsdrucksache 1499 2. Der projektierte Anbau des St. Michael-Gymnasiums ist in Niedrigenergiebauweise entsprechend der EnEV 2007 geplant. Dieser Standard wurde auch der Kostenschätzung zugrunde gelegt, so dass hieraus keine Mehrkosten und auch kein zeitlicher Verlust resultieren. 3. Auf dieser Basis wurden die bisherigen Vorgespräche mit der Bezirksregierung Köln, die am 16.12.2008 weiter konkretisiert werden, zur Erlangung von Fördermittel aus dem sog. Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur geführt. Inwieweit diese Förderung nutzbar gemacht werden kann bleibt abzuwarten, weil vorliegend neben Sanierungsmaßnahmen, in weit größerem Umfang, Neuinvestitionen zu leisten sind. Über den Fortgang dieser Gespräche wird die Verwaltung zeitnah informieren. 4. Im Übrigen ist beabsichtigt, nach Freigabe der im Haushaltsentwurf 2009 eingeplanten Haushaltsmittel, in den noch zu beauftragenden Fachplanungen, im Rahmen des verfügbaren Budgets, die größtmögliche energetische Effizienz umzusetzen; dies schon allein aus Gründen der Minimierung künftiger Betriebskosten. Auch hierdurch wird die Zeitplanung nicht tangiert. 5. Mit den in 2008 verfügbaren Haushaltsmitteln (50.000 €) wurde die Genehmigungsplanung des Erweiterungsbaues soweit vorangetrieben, dass in der 49. KW des Jahres 2008 der Bauantrag auf der Basis der bisherigen Entwurfvorstellungen in den politischen Gremien bei der Bauaufsicht des Kreises Euskirchen eingereicht werden konnte. Die weiteren Fachplanungen, die auch energetische Fragen behandeln, sollen unverzüglich nach der Haushaltsgenehmigung 2009 beauftragt werden. 6. Die Vorlage alternativer „qualifizierter Modellrechnungen“ mit Bewertung zur Wirtschaftlichkeit und Amortisation ist mit städtischem Personal nicht leistbar. Die dafür erforderliche Inanspruchnahme von externen Experten ist in der bisherigen Kostenschätzung und damit auch im Haushaltsentwurf 2009 nicht enthalten. Die Berücksichtigung solcher Modellrechnungen, die zudem erst nach der Haushaltsgenehmigung 2009 beauftragt werden können, hemmen somit den zeitlichen Ablauf, da die zur baulichen Umsetzung erforderlichen Fachplanungen bis zur Vorlage dieser Ergebnisse aufgeschoben werden müssten. 7. Zur technischen Realisierbarkeit einer Passivhausbauweise kann gegenwärtig, auch ohne die Erstellung eines entsprechenden Energieausweises (Wärmeschutznachweis) und ohne eine abschließende Berechnung, nach Konsultation eines Fachingenieurs, ausgeführt werden, dass ein solcher Standard am vorgesehenen Standort ökonomisch nicht umsetzbar ist. Dies wird einerseits mit der weitgehend vorgegebenen Ausrichtung des geplanten Erweiterungsbaus im südlichen Anschluss an die vorhandene Gebäudesubstanz und andererseits mit der funktionsbedingten Bauweise, insbesondere mit Blick auf die Sporthalle (unbedingter Ausschluss einer fensterbedingten Blendwirkung), begründet. Die weiteren Planungen zur Umsetzung des Erweiterungsbaues sind im Rahmen der Bestimmungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung zur gegebener Zeit im Bauausschuss zu treffen. Die Verwaltung beabsichtigt, zur Begleitung der Baumaßnahme – ähnlich wie seinerzeit beim Bau des Schulzentrums – eine Baukommission zu bilden. Zu diesem Zweck ist der vorgenannte Tagesordnungspunkt zuständigkeitshalber in den Bauausschuss zu verweisen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 1499 Da gem. § 10 der Zuständigkeitsordnung die Angelegenheit als konkretes Bauvorhaben in die Zuständigkeit des Bau- und Feuerwehrausschusses fällt, wird – insbesondere mit Blick auf die Bildung einer Baukommission – die Angelegenheit dort in der nächsten Sitzung vorgelegt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel