Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.12.2008
- Der Bürgermeister Az: 23.1
Nr. der Ratsdrucksache: 1499
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Sitzungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
04.12.2008
Bau- und Feuerwehrausschuss
10.02.2009
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Energiesparende Bauweise beim geplanten Erweiterungsbau für das St. MichaelGymnasium;
hier: Fraktionsanträge der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2008 und der SPD
vom 25.11.2008
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Berichterstatter: TA Dipl. Ing. Henn
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( )
Kosten €: s. Sachverhaltsdarstellung
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
( )
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Die Anträge werden zur weiteren Beratung vorgelegt.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen:
1. Grundvoraussetzung für die Realisierung des Erweiterungsbaues für das St. MichaelGymnasium (Erneuerung der Sporthalle, Schaffung einer Mensa und weiterer Schulräume) ist
die Gestaltung einer genehmigungsfähigen Haushaltssatzung für 2009. Aus allgemeinen
Zuweisungsmitteln (Investitionspauschale, Bildungspauschale) kann das Projekt nicht
finanziert werden, so dass eine Kreditaufnahme in Höhe von rd. 3 Mio. € hierfür erforderlich
wird. Eine Genehmigung hierzu ist im Status einer Haushaltssicherungskommune oder
innerhalb des sog. Nothaushaltsrechts kaum denkbar.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1499
2. Der projektierte Anbau des St. Michael-Gymnasiums ist in Niedrigenergiebauweise
entsprechend der EnEV 2007 geplant. Dieser Standard wurde auch der Kostenschätzung
zugrunde gelegt, so dass hieraus keine Mehrkosten und auch kein zeitlicher Verlust
resultieren.
3. Auf dieser Basis wurden die bisherigen Vorgespräche mit der Bezirksregierung Köln, die am
16.12.2008 weiter konkretisiert werden, zur Erlangung von Fördermittel aus dem sog.
Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur geführt. Inwieweit
diese Förderung nutzbar gemacht werden kann bleibt abzuwarten, weil vorliegend neben
Sanierungsmaßnahmen, in weit größerem Umfang, Neuinvestitionen zu leisten sind. Über den
Fortgang dieser Gespräche wird die Verwaltung zeitnah informieren.
4. Im Übrigen ist beabsichtigt, nach Freigabe der im Haushaltsentwurf 2009 eingeplanten
Haushaltsmittel, in den noch zu beauftragenden Fachplanungen, im Rahmen des verfügbaren
Budgets, die größtmögliche energetische Effizienz umzusetzen; dies schon allein aus Gründen
der Minimierung künftiger Betriebskosten. Auch hierdurch wird die Zeitplanung nicht tangiert.
5. Mit den in 2008 verfügbaren Haushaltsmitteln (50.000 €) wurde die Genehmigungsplanung des
Erweiterungsbaues soweit vorangetrieben, dass in der 49. KW des Jahres 2008 der Bauantrag
auf der Basis der bisherigen Entwurfvorstellungen in den politischen Gremien bei der
Bauaufsicht des Kreises Euskirchen eingereicht werden konnte. Die weiteren Fachplanungen,
die
auch
energetische
Fragen
behandeln,
sollen
unverzüglich
nach
der
Haushaltsgenehmigung 2009 beauftragt werden.
6. Die Vorlage alternativer „qualifizierter Modellrechnungen“ mit Bewertung zur Wirtschaftlichkeit
und Amortisation ist mit städtischem Personal nicht leistbar. Die dafür erforderliche
Inanspruchnahme von externen Experten ist in der bisherigen Kostenschätzung und damit
auch im Haushaltsentwurf 2009 nicht enthalten. Die Berücksichtigung solcher
Modellrechnungen, die zudem erst nach der Haushaltsgenehmigung 2009 beauftragt werden
können, hemmen somit den zeitlichen Ablauf, da die zur baulichen Umsetzung erforderlichen
Fachplanungen bis zur Vorlage dieser Ergebnisse aufgeschoben werden müssten.
7. Zur technischen Realisierbarkeit einer Passivhausbauweise kann gegenwärtig, auch ohne die
Erstellung eines entsprechenden Energieausweises (Wärmeschutznachweis) und ohne eine
abschließende Berechnung, nach Konsultation eines Fachingenieurs, ausgeführt werden, dass
ein solcher Standard am vorgesehenen Standort ökonomisch nicht umsetzbar ist. Dies wird
einerseits mit der weitgehend vorgegebenen Ausrichtung des geplanten Erweiterungsbaus im
südlichen Anschluss an die vorhandene Gebäudesubstanz und andererseits mit der
funktionsbedingten Bauweise, insbesondere mit Blick auf die Sporthalle (unbedingter
Ausschluss einer fensterbedingten Blendwirkung), begründet.
Die weiteren Planungen zur Umsetzung des Erweiterungsbaues sind im Rahmen der Bestimmungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung zur gegebener Zeit im Bauausschuss
zu treffen. Die Verwaltung beabsichtigt, zur Begleitung der Baumaßnahme – ähnlich wie seinerzeit
beim Bau des Schulzentrums – eine Baukommission zu bilden. Zu diesem Zweck ist der vorgenannte Tagesordnungspunkt zuständigkeitshalber in den Bauausschuss zu verweisen.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Seite 3 von Ratsdrucksache 1499
Da gem. § 10 der Zuständigkeitsordnung die Angelegenheit als konkretes Bauvorhaben in die
Zuständigkeit des Bau- und Feuerwehrausschusses fällt, wird – insbesondere mit Blick auf die
Bildung einer Baukommission – die Angelegenheit dort in der nächsten Sitzung vorgelegt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel