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Beschlussvorlage (Entwicklung in Wohnbauflächen im Bereich des alten Sportsplatzes hier: Vorstellung Vorentwürfe, Vorverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Entwicklung in Wohnbauflächen im Bereich des alten Sportsplatzes
hier: Vorstellung Vorentwürfe, Vorverfahren) Beschlussvorlage (Entwicklung in Wohnbauflächen im Bereich des alten Sportsplatzes
hier: Vorstellung Vorentwürfe, Vorverfahren)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.11.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1483 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung in Wohnbauflächen im Bereich des alten Sportsplatzes hier: Vorstellung Vorentwürfe, Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ (x) Kosten €: 6.780,00 ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( x ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1483 1. Sachverhalt: Die städtebauliche Zielausrichtung für den Entwicklungsbereich Goldenes Tal sieht u.a. vor, in unmittelbarer Nähe zu den Schulen und vor den Sporthallen einen neuen Sportplatz anzulegen. Angestrebt wird für den Bereich des jetzigen Sportplatzes eine Wohnbebauung. Derzeit ist der Bereich im Flächennnutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Zur Realisierung einer Wohnbebauung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die beigefügten Bebauungskonzepte sehen einen 30 m breiten Uferrandstreifen vor, in dem in Abstimmung mit dem Erftverband ein naturnahes Gewässerprofil herzustellen ist. Die Varianten unterscheiden sich im Detail durch die Anordnung der Erschließungsanlagen, im Ergebnis ist bei beiden von Wohnbauflächen von rd. 10.000 qm auszugehen. Hier können ca. 20 Baumöglichkeiten geschaffen werden. Erste Vorabstimmungen mit wesentlichen Behörden haben stattgefunden. Die vorgestellten Konzepte können als Grundlage für weitere Erörterungen herangezogen werden. 2. Rechtliche Würdigung Die bauleitplanerischen Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Um eine Wohnbebauung in diesem Bereich zu ermöglichen, ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Realisierung einer Bebauung soll durch einen Entwicklungsträger erfolgen, der das Grundstück von der Stadt erwirbt. Der Verlaufserlös soll für die Anlegung eines neuen Sportplatzes im Goldenen Tal verwandt werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In Bauleitplanverfahren werden Lösungsmöglichkeiten und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorgestellten Bebauungsvorschläge die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen.