Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.09.2006
- Der Bürgermeister Az: 610
Nr. der Ratsdrucksache: 710 Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
06.12.2007
Strukturförderungsausschuss
07.02.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Flurstück Nr. 269,
Mutscheid, Martinsweg
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 710 Z-2
Zur Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gem. Mutscheid,
Flur 14, Flurstück Nr. 269, Berresheim, Martinsweg 9 wurden nochmals neue, geänderte
Unterlagen eingereicht.
Geplant ist nun die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit den Maßen 10,0 m x 14,0 m mit
einer gegenüber den bisherigen Planungen verringerten Geländeanschüttung. Das bislang
geplante Wohnhaus bleibt sowohl von seiner Lage als auch von den Gebäudehöhen her im
Wesentlichen unverändert. Nur die Oberkante Fußboden Kellergeschoss liegt jetzt nicht wie
ursprünlich geplant bei 424,33 NN sondern bei 425,35 NN. In diesem Zusammenhang wird auf die
Ratsdrucksache Nr. 1039 verwiesen. Eine Garage ist nicht geplant.
Auf die bislang geplanten umfangreichen Anschüttungen wird größtenteils verzichtet. Zum
Nachbarhaus Nr. 7 ist ein Grenzabstand von 4,0 m vorgesehen. Wie im Schnitt A - A dargestellt,
soll entlang des Gebäudes eine 2 m Breite und 1 m Hohe Anschüttung vorgenommen werden, die
bis zur Grenze auf die natürliche Geländehöhe ausläuft. Im rückwärtigen Gebäudebereich ist eine
Anschüttung bis auf die Höhe des Kellerbodenniveaus vorgesehen, um eine Terassennutzung zu
ermöglichen. Zum Nachbargebäude Nr. 11 werden überwiegend die natürlichen Geländehöhen
angenommen. Im Eingangsbereich sowie im rückwärtigen Grundstückbereich sind geringfügige
Anschüttungen zwischen 30 cm und 50 cm vorgesehen. Insgesamt sind die Anschüttungen in
einem angemessenen und notwendigen Umfang vorgesehen.
Die Erschließung des Grundstückes ist sichergestellt.
Aus planerischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Das Einvernehmen gem. §
36 BauGB kann erteilt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist baugenehmigungspflichtig im Rahmen der Bestimmungen der Bauordnung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Rd.-Nr. 710Z-2
Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Flurstück Nr. 269, Mutscheid,
Martinsweg
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB für den oben genannten Bauantrag wird erteilt.