Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.11.2008
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl./Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1473
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
04.12.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Überarbeitung der Gestaltungssatzung
hier: Vorstellung eines Vorentwurfs
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Berichterstatter: TA Laqua
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(-x )
Kosten €: 7.032,50
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( x ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1473
1. Sachverhalt:
Das historische Ortsbild Bad Münstereifels stellt ein überregional bedeutendes Kulturerbe dar,
dessen Erhaltung und Pflege nicht nur im Interesse der Bürger und Gäste unserer Stadt liegt.
Rund 20 Jahre lang war die „Satzung der Stadt Bad Münstereifel über besondere Anforderungen
an die Bau- und Werbeanlagengestaltung zur Pflege und zum Schutz der Eigenart des Ortsbildes“
(Gestaltungssatzung) ein wichtiges Instrument zur Erfüllung der gestellten Aufgabe. Beschlossen
wurde sie vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am 11. März 1986. Mittlerweile sind aber nun 20
Jahre der Weiterentwicklung und des Fortschritts ins Land gegangen, so dass die Regelungen der
Gestaltungssatzung nicht mehr in allen Belangen den heutigen Anforderungen genügen. Eine
Aktualisierung ist unumgänglich.
Überprüft werden muss die Gestaltungssatzung u.a. im Hinblick auf ihren Geltungsbereich, die
Gestaltung von Dachflächen und –fenstern, die Anbringung von Außenwerbung, Materialien und
vielem mehr.
Aufgegriffen wurden diese Themen in einem ersten Konzept, das in der Sitzung von Herrn Prof.
Werling vorgestellt wird.
Dieses Konzept soll zunächst in einer Arbeitsgruppe, mit Vertretern der Politik, Architekten, der
Verwaltung, sowie von Gruppierungen, die von den Regelungen der Gestaltungssatzung
besonders berührt werden, beraten werden. Im Anschluss daran soll allen Bürgern die Möglichkeit
gegeben werden, sich einzubringen.
Im Zusammenhang mit den Beratungen wird auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 30.06.2008 der
mit RD 1348 vorgelegt wurde, verwiesen. In Ergänzung hierzu erhalten Sie die beigefügte
Handreichung zur Gestaltungssatzung.
2. Rechtliche Würdigung
Der § 86 Bauordnung ermöglicht es den Gemeinden, durch den Erlass von Satzungen eigene
örtliche Bauvorschriften zu schaffen. Dabei handelt es sich gem. §86 Abs. 1 BauO im
Wesentlichen um besondere gestalterischen Vorgaben über die äußere Gestaltung an baulichen
Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten, und gem. § 86 Abs. 2 BauO um
Vorschriften zur Ergänzung der Bestimmungen der Landesbauordnung.
Das Verfahren zum Erlass der Satzung regelt § 7 der Gemeindeordnung, demnach ist der Rat zum
Erlass der Satzung zuständig. Eine verbindliche Verfahrensvorschrift wie z.B. beim Erlass von
Bebauungsplänen (Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange, öffentliche
Auslegung) besteht nicht. Vor dem Hintergrund der weitreichenden Auswirkungen einer solchen
Satzung erscheint es jedoch sinnvoll, eine Beteiligung der Bürger und betroffener Träger
öffentlicher Belange durchzuführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Gelder für die externe Beratung stehen im städtischen Haushalt zur Verfügung.
Darüber hinaus hat die Gestaltungssatzung jedoch auch finanzielle Auswirkungen für die
betreffenden Hausbesitzer und die Bürgerschaft im allgemeinen.
Diese finanziellen Auswirkungen können hier und da auch Verteuerungen, erforderlicher
Sanierungs-, Umbau- oder sonstige Arbeiten darstellen. Insbesondere wird dies für Anlagen
(Außenmöblierung, Schaukästen etc.) der Fall sein, für die Werbung eingeschränkt oder untersagt
wird. Hier besteht dann z.B. für Gastronomen, nicht mehr die Möglichkeit, sich solche über
Konzerne große Brauereien mit ihrem Werbeaufdruck finanzieren zu lassen.
Auf der anderen Seite steht der Werthaltigkeitsgewinn für die Gebäude, wenn durch einen wohl
abgewogenen Gestaltungsrahmen das mittelalterliche Stadtbild auch in großer Detailtreue erhalten
bleibt. Dies ist ein ideeller Wert für die Bewohner, der jedoch durch seine Anziehungskraft auf
Besucher touristisch vermarktet wird und dann auch weiter vermarktet werden kann. Hierdurch
können Hauseigentümer höhere Mieten erzielen, als in vergleichbaren Kleinstädten. Als Beleg sei
auf die Vielzahl der gastronomischen Einrichtungen verwiesen, die wie andere Geschäfte auch, für
einen Ort mit 4.000 bis 5.000 Einwohner nur durch die touristische Attraktivität begründet sind.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1473
Darüber hinaus bildet die touristische Attraktivität die Grundlage für die Arbeitsplätze und
Teilarbeitsplätze, insbesondere in diesen, teilweise aber auch in anderen Gewerbebereichen.
Von daher ist die finanzielle Auswirkung auf die Stadt als ganzes nicht zu unterschätzen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Durch die Beteiligung von relevanten Kräften und insbesondere auch der gesamten Bürgerschaft
verspricht sich die Verwaltung eine Reduzierung der Befreiungs- und Ausnahmewünsche, die
häufig gerade von gastronomischen Betrieben vorgetragen werden, die vom mittelalterlichen
Stadtbild leben.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Um Beratung wird gebeten.