Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Überarbeitung der Gestaltungssatzung hier: Vorstellung eines Vorentwurfs)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Überarbeitung der Gestaltungssatzung
hier: Vorstellung eines Vorentwurfs) Beschlussvorlage (Überarbeitung der Gestaltungssatzung
hier: Vorstellung eines Vorentwurfs) Beschlussvorlage (Überarbeitung der Gestaltungssatzung
hier: Vorstellung eines Vorentwurfs)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.11.2008 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl./Wd Nr. der Ratsdrucksache: 1473 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Überarbeitung der Gestaltungssatzung hier: Vorstellung eines Vorentwurfs __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ (-x ) Kosten €: 7.032,50 ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( x ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1473 1. Sachverhalt: Das historische Ortsbild Bad Münstereifels stellt ein überregional bedeutendes Kulturerbe dar, dessen Erhaltung und Pflege nicht nur im Interesse der Bürger und Gäste unserer Stadt liegt. Rund 20 Jahre lang war die „Satzung der Stadt Bad Münstereifel über besondere Anforderungen an die Bau- und Werbeanlagengestaltung zur Pflege und zum Schutz der Eigenart des Ortsbildes“ (Gestaltungssatzung) ein wichtiges Instrument zur Erfüllung der gestellten Aufgabe. Beschlossen wurde sie vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am 11. März 1986. Mittlerweile sind aber nun 20 Jahre der Weiterentwicklung und des Fortschritts ins Land gegangen, so dass die Regelungen der Gestaltungssatzung nicht mehr in allen Belangen den heutigen Anforderungen genügen. Eine Aktualisierung ist unumgänglich. Überprüft werden muss die Gestaltungssatzung u.a. im Hinblick auf ihren Geltungsbereich, die Gestaltung von Dachflächen und –fenstern, die Anbringung von Außenwerbung, Materialien und vielem mehr. Aufgegriffen wurden diese Themen in einem ersten Konzept, das in der Sitzung von Herrn Prof. Werling vorgestellt wird. Dieses Konzept soll zunächst in einer Arbeitsgruppe, mit Vertretern der Politik, Architekten, der Verwaltung, sowie von Gruppierungen, die von den Regelungen der Gestaltungssatzung besonders berührt werden, beraten werden. Im Anschluss daran soll allen Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, sich einzubringen. Im Zusammenhang mit den Beratungen wird auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 30.06.2008 der mit RD 1348 vorgelegt wurde, verwiesen. In Ergänzung hierzu erhalten Sie die beigefügte Handreichung zur Gestaltungssatzung. 2. Rechtliche Würdigung Der § 86 Bauordnung ermöglicht es den Gemeinden, durch den Erlass von Satzungen eigene örtliche Bauvorschriften zu schaffen. Dabei handelt es sich gem. §86 Abs. 1 BauO im Wesentlichen um besondere gestalterischen Vorgaben über die äußere Gestaltung an baulichen Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten, und gem. § 86 Abs. 2 BauO um Vorschriften zur Ergänzung der Bestimmungen der Landesbauordnung. Das Verfahren zum Erlass der Satzung regelt § 7 der Gemeindeordnung, demnach ist der Rat zum Erlass der Satzung zuständig. Eine verbindliche Verfahrensvorschrift wie z.B. beim Erlass von Bebauungsplänen (Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange, öffentliche Auslegung) besteht nicht. Vor dem Hintergrund der weitreichenden Auswirkungen einer solchen Satzung erscheint es jedoch sinnvoll, eine Beteiligung der Bürger und betroffener Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die erforderlichen Gelder für die externe Beratung stehen im städtischen Haushalt zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Gestaltungssatzung jedoch auch finanzielle Auswirkungen für die betreffenden Hausbesitzer und die Bürgerschaft im allgemeinen. Diese finanziellen Auswirkungen können hier und da auch Verteuerungen, erforderlicher Sanierungs-, Umbau- oder sonstige Arbeiten darstellen. Insbesondere wird dies für Anlagen (Außenmöblierung, Schaukästen etc.) der Fall sein, für die Werbung eingeschränkt oder untersagt wird. Hier besteht dann z.B. für Gastronomen, nicht mehr die Möglichkeit, sich solche über Konzerne große Brauereien mit ihrem Werbeaufdruck finanzieren zu lassen. Auf der anderen Seite steht der Werthaltigkeitsgewinn für die Gebäude, wenn durch einen wohl abgewogenen Gestaltungsrahmen das mittelalterliche Stadtbild auch in großer Detailtreue erhalten bleibt. Dies ist ein ideeller Wert für die Bewohner, der jedoch durch seine Anziehungskraft auf Besucher touristisch vermarktet wird und dann auch weiter vermarktet werden kann. Hierdurch können Hauseigentümer höhere Mieten erzielen, als in vergleichbaren Kleinstädten. Als Beleg sei auf die Vielzahl der gastronomischen Einrichtungen verwiesen, die wie andere Geschäfte auch, für einen Ort mit 4.000 bis 5.000 Einwohner nur durch die touristische Attraktivität begründet sind. Seite 3 von Ratsdrucksache 1473 Darüber hinaus bildet die touristische Attraktivität die Grundlage für die Arbeitsplätze und Teilarbeitsplätze, insbesondere in diesen, teilweise aber auch in anderen Gewerbebereichen. Von daher ist die finanzielle Auswirkung auf die Stadt als ganzes nicht zu unterschätzen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Durch die Beteiligung von relevanten Kräften und insbesondere auch der gesamten Bürgerschaft verspricht sich die Verwaltung eine Reduzierung der Befreiungs- und Ausnahmewünsche, die häufig gerade von gastronomischen Betrieben vorgetragen werden, die vom mittelalterlichen Stadtbild leben. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Um Beratung wird gebeten.