Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.12.2008
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1461
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
09.12.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Investitionsvorhaben Service-Wohnpark Trierer Straße
hier: Stellplatzangelegenheit
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1461
1. Sachverhalt:
Das geplante Service-Wohnpark-Objekt an der Trierer Straße nutzt die durch den Bebauungsplan
ermöglichte Baufläche vollständig aus. Daher ist der Investor auf die Ablösung der nach
Landesbauordnung erforderlichen Stellplätze angewiesen. Darüber hinaus ist die Anlieferung im
hinteren Bereich von der südlichen Seite aus über das städtische Grundstück vorgesehen.
Im Bebauungsplan sind südlich vor dem Gebäude Stellplätze ausgewiesen. Dies würde auch eine
Lieferanfahrt zulassen. Für den betreffenden hinteren Bereich ist keine Aussage gemacht.
Das angrenzende Grundstück, auf dem die Stellplätze ausgewiesen sind, ist ein städtisches
Grundstück, das als Parkplatz ausgewiesen ist und genutzt wird.
Der Investor stellt sich vor, dass über diesen Parkplatz die Anlieferung erfolgen soll. Ein
entsprechender Erdgeschossgrundriss wurde vom Investor mittlerweile vorgelegt. Dieser ist zur
Kenntnis beigefügt.
Die Anlieferung kann so lange ohne weiteres funktionieren, wie hier ein ebenerdiger Parkplatz
bleibt. Es fallen dann lediglich 3 - 4 Stellplätze fort.
Zu regeln ist die rechtliche Situation, da es sich um eine städtische Fläche handelt (siehe hierzu
RD 1461 Z-1 im nicht-öffentlichen Teil).
In dem vom Strukturförderungsausschuss als Leitlinie beschlossenen Verkehrskonzept „Südliche
Vorstadt“ ist auf dieser Fläche ein Parkdeck überlegt. Hierzu hat Herrn Uhlig, der Verfasser dieser
Konzeptes, nach Prüfung festgestellt, dass die vorgesehene Anlieferung nicht über das Parkdeck
bzw. deren nördliche Spindel erfolgen kann.
Die Lösung muss ggfls. anders vorgenommen werden. Es könnte in Zukunft ein ausreichend
breiter Streifen (4-5m) städtischen Grunds unmittelbar neben dem Objekt an den
Investor/Eigentümer des Service-Wohnparks veräußert werden Das Parkdeck würde in diesem
Falle etwas kürzer werden.
Die Ablösung der erforderlichen Stellplätze ist entsprechend der Ablösesatzung, in deren Bereich
2 das Objekt liegt, möglich.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
Diese werden in der RD 1461/Z1 für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung dargelegt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Eine alternative Planung wird vom Investor nicht gesehen. Somit stellt die Zufahrts- /Anlieferregelung eine projektentscheidende Frage dar.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der RD 1461/Z1 unterbreitet.