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Beschlussvorlage (Investitionsvorhaben Service-Wohnpark Trierer Straße hier: Stellplatzangelegenheit)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Investitionsvorhaben Service-Wohnpark Trierer Straße
hier: Stellplatzangelegenheit) Beschlussvorlage (Investitionsvorhaben Service-Wohnpark Trierer Straße
hier: Stellplatzangelegenheit)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.12.2008 - Der Bürgermeister Az: 60 Lq/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 1461 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Investitionsvorhaben Service-Wohnpark Trierer Straße hier: Stellplatzangelegenheit __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1461 1. Sachverhalt: Das geplante Service-Wohnpark-Objekt an der Trierer Straße nutzt die durch den Bebauungsplan ermöglichte Baufläche vollständig aus. Daher ist der Investor auf die Ablösung der nach Landesbauordnung erforderlichen Stellplätze angewiesen. Darüber hinaus ist die Anlieferung im hinteren Bereich von der südlichen Seite aus über das städtische Grundstück vorgesehen. Im Bebauungsplan sind südlich vor dem Gebäude Stellplätze ausgewiesen. Dies würde auch eine Lieferanfahrt zulassen. Für den betreffenden hinteren Bereich ist keine Aussage gemacht. Das angrenzende Grundstück, auf dem die Stellplätze ausgewiesen sind, ist ein städtisches Grundstück, das als Parkplatz ausgewiesen ist und genutzt wird. Der Investor stellt sich vor, dass über diesen Parkplatz die Anlieferung erfolgen soll. Ein entsprechender Erdgeschossgrundriss wurde vom Investor mittlerweile vorgelegt. Dieser ist zur Kenntnis beigefügt. Die Anlieferung kann so lange ohne weiteres funktionieren, wie hier ein ebenerdiger Parkplatz bleibt. Es fallen dann lediglich 3 - 4 Stellplätze fort. Zu regeln ist die rechtliche Situation, da es sich um eine städtische Fläche handelt (siehe hierzu RD 1461 Z-1 im nicht-öffentlichen Teil). In dem vom Strukturförderungsausschuss als Leitlinie beschlossenen Verkehrskonzept „Südliche Vorstadt“ ist auf dieser Fläche ein Parkdeck überlegt. Hierzu hat Herrn Uhlig, der Verfasser dieser Konzeptes, nach Prüfung festgestellt, dass die vorgesehene Anlieferung nicht über das Parkdeck bzw. deren nördliche Spindel erfolgen kann. Die Lösung muss ggfls. anders vorgenommen werden. Es könnte in Zukunft ein ausreichend breiter Streifen (4-5m) städtischen Grunds unmittelbar neben dem Objekt an den Investor/Eigentümer des Service-Wohnparks veräußert werden Das Parkdeck würde in diesem Falle etwas kürzer werden. Die Ablösung der erforderlichen Stellplätze ist entsprechend der Ablösesatzung, in deren Bereich 2 das Objekt liegt, möglich. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen Diese werden in der RD 1461/Z1 für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung dargelegt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Eine alternative Planung wird vom Investor nicht gesehen. Somit stellt die Zufahrts- /Anlieferregelung eine projektentscheidende Frage dar. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird in der RD 1461/Z1 unterbreitet.