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Beschlussvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12a "Untere Windhecke" hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12a "Untere Windhecke"
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12a "Untere Windhecke"
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.11.2008 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Ga Nr. der Ratsdrucksache: 1464 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.12.2008 Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2008 Rat 16.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12a "Untere Windhecke" hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1464 1. Sachverhalt: Durch die Änderung des Bebauungsplans sollen die Baugrenzen auf dem Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5128, um ca. 2 m nach Norden verschoben werden, so dass ein neuer Baukörper weitgehend in einer Plateaulage errichtet werden kann. Der Entwurf dieser Änderung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.10.2008 bis einschließlich 30.11.2008 offen. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Bisher wurden keine Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken vorgelegt. Sollten innerhalb der noch laufenden Offenlage Stellungnahmen vorgebracht werden, so werden diese nachgereicht. Nach derzeitigem Stand sind keine Abwägungsbeschlüsse erforderlich. Zur Fortführung des Verfahrens ist der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bebauungsplanverfahren Baugesetzbuches durchgeführt. wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In Bauleitverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 a „Untere Windhecke“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Änderung des Bebauungsplans herbeizuführen.