Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.11.2008
- Der Bürgermeister Az: 32 – 52 – 39
Nr. der Ratsdrucksache: 1484
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
04.12.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 234 , Schleidtal
Antrag der FDP-Fraktion vom 18.11.2008
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Anczikowski
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1484
1. Sachverhalt:
Die FDP-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 18.11.2008 (ist beigefügt) die Ausdehnung
der 50 Kmh-Zone auf der L 234, Schleidtalstraße bis zum Abzweig nach Rodert.
Derzeitige Verkehrsregelung:
Die Ortstafel steht unmittelbar vor der Einmündung zur Fachhochschule für Rechtspflege.
Vor Jahren wurde auf der Schleidtalstraße entlang des Schleidparks beidseitig die
zulässige Geschwindigkeit auf 50 Kmh gesenkt.
Diese beginnt stadteinwärts etwa 50 Meter hinter der Einmündung von Rodert.
Stadtauswärts endet diese seit September 2008 ca. 150 m vor der Einmündung. Nach
neuer Regelung beginnt ab diesem Punkt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Kmh.
Der Verwaltung ist die Problematik des Einmündungsbereiches L 234 /Abzweig Rodert
bekannt. Aus diesem Grunde hat der Berichterstatter anlässlich der letzten Verkehrsschau
am 15.10.2008 darum gebeten, diese Regelung wieder rückgängig zu machen und bis zum
Abzweig nach Rodert die Geschwindigkeit weiter auf 50 Kmh zu begrenzen.
Die Verkehrskommission, der auch ein Vertreter des Straßenbaulastträgers angehörte, hat
diesem Vorschlag jedoch aus folgenden Gründen nicht entsprochen:
•
•
•
Grundsätzlich ist außerhalb der Ortslage vor Einmündungen die Geschwindigkeit
auf 70 Kmh zu begrenzen.
Ab dem Beginn der 70 iger Zone ist der Schleidpark zu Ende und es besteht keine
Gefahr mehr für die die Straße querenden Besucher – insbesondere Kinder – des
Schleidparks.
Der Einmündungsbereich L 234/Abzweig Rodert ist kein Unfallschwerpukt.
2. Rechtliche Würdigung
Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßen NRW und somit zuständig für die
Anbringung der Verkehrszeichen.
Anordnende Behörde ist das Straßenverkehrsamt des Kreises.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die 50 Kmh-Zone auf der L 234 Schleidtalstraße soll stadtauswärts bis zum Abzweig nach
Rodert verlängert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund dieses Beschlusses die Anordnung erneut zu
beantragen.