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Beschlussvorlage (Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 234 , Schleidtal Antrag der FDP-Fraktion vom 18.11.2008)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 234 , Schleidtal
Antrag der FDP-Fraktion vom 18.11.2008) Beschlussvorlage (Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 234 , Schleidtal
Antrag der FDP-Fraktion vom 18.11.2008)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.11.2008 - Der Bürgermeister Az: 32 – 52 – 39 Nr. der Ratsdrucksache: 1484 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 234 , Schleidtal Antrag der FDP-Fraktion vom 18.11.2008 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Anczikowski __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1484 1. Sachverhalt: Die FDP-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 18.11.2008 (ist beigefügt) die Ausdehnung der 50 Kmh-Zone auf der L 234, Schleidtalstraße bis zum Abzweig nach Rodert. Derzeitige Verkehrsregelung: Die Ortstafel steht unmittelbar vor der Einmündung zur Fachhochschule für Rechtspflege. Vor Jahren wurde auf der Schleidtalstraße entlang des Schleidparks beidseitig die zulässige Geschwindigkeit auf 50 Kmh gesenkt. Diese beginnt stadteinwärts etwa 50 Meter hinter der Einmündung von Rodert. Stadtauswärts endet diese seit September 2008 ca. 150 m vor der Einmündung. Nach neuer Regelung beginnt ab diesem Punkt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Kmh. Der Verwaltung ist die Problematik des Einmündungsbereiches L 234 /Abzweig Rodert bekannt. Aus diesem Grunde hat der Berichterstatter anlässlich der letzten Verkehrsschau am 15.10.2008 darum gebeten, diese Regelung wieder rückgängig zu machen und bis zum Abzweig nach Rodert die Geschwindigkeit weiter auf 50 Kmh zu begrenzen. Die Verkehrskommission, der auch ein Vertreter des Straßenbaulastträgers angehörte, hat diesem Vorschlag jedoch aus folgenden Gründen nicht entsprochen: • • • Grundsätzlich ist außerhalb der Ortslage vor Einmündungen die Geschwindigkeit auf 70 Kmh zu begrenzen. Ab dem Beginn der 70 iger Zone ist der Schleidpark zu Ende und es besteht keine Gefahr mehr für die die Straße querenden Besucher – insbesondere Kinder – des Schleidparks. Der Einmündungsbereich L 234/Abzweig Rodert ist kein Unfallschwerpukt. 2. Rechtliche Würdigung Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßen NRW und somit zuständig für die Anbringung der Verkehrszeichen. Anordnende Behörde ist das Straßenverkehrsamt des Kreises. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die 50 Kmh-Zone auf der L 234 Schleidtalstraße soll stadtauswärts bis zum Abzweig nach Rodert verlängert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund dieses Beschlusses die Anordnung erneut zu beantragen.