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Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück in der Gemarkung Schönau, Flur 5, Flurstück 176, Bad Münstereifel-Schönau, Friesenbenden 11)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück in der Gemarkung Schönau, Flur 5, Flurstück 176, Bad Münstereifel-Schönau, Friesenbenden 11) Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück in der Gemarkung Schönau, Flur 5, Flurstück 176, Bad Münstereifel-Schönau, Friesenbenden 11)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.11.2008 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Ga Nr. der Ratsdrucksache: 1481 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.12.2008 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag für das Grundstück in der Gemarkung Schönau, Flur 5, Flurstück 176, Bad Münstereifel-Schönau, Friesenbenden 11 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Es ist ein Bauantrag für das Grundstück Flurstück 176, Flur 5 in der Gemarkung Schönau eingereicht worden. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt und im Sinne des § 34 BauGB dem Innenbereich zuzuordnen. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die Erschließung im Sinne von § 4 BauONW ist sichergestellt. Gemäß § 34 BauGB sind Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile nur dann zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses neben einer bestehenden Scheune sowie versetzt hinter einem bestehenden Einfamilienwohnhaus. Entgegen dem ersten Eindruck handelt es sich nach Ansicht der Verwaltung hierbei nicht um eine Bebauung in zweiter Reihe, sondern um die Komplettierung einer Hofanlage. Seite 2 von Ratsdrucksache 1481 Somit fügt sich das Vorhaben in das nähere Umfeld ein und ist daher aus städtebaulichen Gründen vertretbar. Folglich kann das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt werden. 2. Rechtliche Würdigung Es handelt sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im Sinne der BauONW und des BauGB. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine