Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
04.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.11.2008
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Ga
Nr. der Ratsdrucksache: 1481
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Sitzungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
04.12.2008
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag für das Grundstück in der Gemarkung Schönau, Flur 5, Flurstück 176, Bad
Münstereifel-Schönau, Friesenbenden 11
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Es ist ein Bauantrag für das Grundstück Flurstück 176, Flur 5 in der Gemarkung Schönau
eingereicht worden.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt und im Sinne des § 34
BauGB dem Innenbereich zuzuordnen. Ein Bebauungsplan besteht nicht.
Die Erschließung im Sinne von § 4 BauONW ist sichergestellt.
Gemäß § 34 BauGB sind Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile nur
dann zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses neben einer bestehenden Scheune sowie
versetzt hinter einem bestehenden Einfamilienwohnhaus.
Entgegen dem ersten Eindruck handelt es sich nach Ansicht der Verwaltung hierbei nicht um eine
Bebauung in zweiter Reihe, sondern um die Komplettierung einer Hofanlage.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1481
Somit fügt sich das Vorhaben in das nähere Umfeld ein und ist daher aus städtebaulichen
Gründen vertretbar.
Folglich kann das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Es handelt sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im Sinne der BauONW und des
BauGB.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine