Daten
Kommune
Bad Münstereifel
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11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
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Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.11.2008
- Der Bürgermeister Az: 81.15
Nr. der Ratsdrucksache: 1476
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
11.12.2008
Rat
16.12.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Wassergebühren 2009
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Orth
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(X) Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1476
1. Sachverhalt:
Gem. § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO NRW; Grundsätze der Einnahmebeschaffung)
gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die Wassergebühren sollen gem. § 6 Abs. 1
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die Kosten der öffentlichen Wasserversorgung decken
(Kostendeckungsgebot). Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich
wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen vorzunehmen.
Bei der Auftstellung des Wirtschaftsplanes 2009 für den Betriebszweig Wasser der Stadtwerke
Bad Münstereifel ist festzustellen, dass der Erfolgsplan mit den derzeit gültigen Wassergebühren
nicht ausgeglichen werden kann. Der Hauptgrund dafür ist eine deutliche Reduzierung der zu
erwartenden Erlöse aus dem Wasserverkauf Tarifabnehmer (siehe Entwurf Erfolgsplan 2009,
Erträge - 1. Umsatzerlöse Tarifabnehmer). So hat ein Großabnehmer seinen Wasserbezug in 2007
gegenüber 2006 um ca. 50.000 cbm reduziert. Und in 2008 ist nochmals mit einem erheblichen
Rückgang zu rechnen. Darüber hinaus war 2007 auch der Wasserverkauf an die übrigen
Tarifabnehmer mit ca. 30.000 cbm rückläufig.
Diese Einnahmeverluste können im Erfolgsplan 2009 an anderer Stelle nicht kompensiert werden.
Die Aufwandpositionen lassen sich im Hinblick auf die Betriebssicherheit und Substanzerhaltung
der Wasserversorgungsanlage nicht vertreten.
Ferner ist durch den eingefahrenen Verlust des Geschäftsjahres 2007 von 130.831 € der 2006
erwirtschaftete Gewinn von 114.551 € schon vollständig aufgezehrt. Hinzu kommt, dass sich im
laufenden Jahr 2008 ein weiterer Verlust abzeichnet (siehe Zwischenbericht zum 30.06.2008, Rd.Nr. 1382). Daher sind auch keine Gewinne verfügbar, um die Finanzierungslücke zwischen
Aufwand und Erträgen zu schließen.
Vor diesem Hintergrund sieht die Betriebsleitung nur die Möglichkeit, die Ertragsseite durch die
Erhöhung der Wassergebühren zu verbessern. Die Betriebsleitung schlägt vor, ab dem 01.01.2009
die Grundgebühr für Haus- und Großwasserzähler wie folgt zu erhöhen:
Anzahl derzeit
Grundgebühren je Monat und Zähler
bisher
€
a) Hauswasserzähler
NG 3/5 cbm/h (Qn 1, 5/2, 5)
NG 7/10 cbm/h (Qn 3, 5/6)
NG 20
cbm/h (Qn 10)
b) Großwasserzähler
DN 50
(Qn 15)
DN 80
(Qn 40)
DN 100 (Qn 60)
DN 150 (Qn 150)
künftig
€
Mehrerlös
Jährlich
€
6.435
91
12
10,00
16,70
33,30
12,00
20,00
40,00
154.440,00
3.603,60
964,80
18
15
4
1
65,30
77,20
109,60
159,00
78,40
92,60
131,50
190,80
2.829,60
2.772,00
1.051,20
381,60
Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Grundgebühren ist ein Ausgleich des Erfolgsplanes 2009
durch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 166.000 € gewährleistet. Dabei kann die
Verbrauchsgebühr beim jetzigen Gebührensatz von 1,26 € je cbm belassen werden.
Die Erhöhung der Grundgebühr besitzt den Vorteil größerer Planungssicherheit, weil die
Gebührenbemessung nur an den Wasseranschluss geknüpft ist. Überdies verändert sich die Zahl
der Wasseranschlüsse in einem Wirtschaftsjahr kaum. Im Unterschied dazu ist der
Wasserverbrauch ungewiss. Dadurch wird die Ertragsseite stärkeren Schwankungsriskien
ausgesetzt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1476
2. Rechtliche Würdigung
Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation) aufgrund Kostendeckungsprinzip § 6 Abs. 1 KAG NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
Mehreinnahmen in Höhe von ca. 166.000 €
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe Sachverhalt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Zu Punkt
der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr. 1476
Wassergebühren 2009
1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 und 2 zu RD-Nr. 1476) zur 18. Satzung zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad
Münstereifel vom 28.01.1982 ist vom Rat geprüft und gebilligt.
2. Die
18.
Satzung
zur
Änderung
der
Beitragsund
Gebürensatzung
zur
Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1092 wird in der Fassung
des als Anlage 3 zu RD.-Nr. 1476 vorliegenden Entwurfs beschlossen.