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Beschlussvorlage (Wassergebühren 2009)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Wassergebühren 2009) Beschlussvorlage (Wassergebühren 2009) Beschlussvorlage (Wassergebühren 2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.11.2008 - Der Bürgermeister Az: 81.15 Nr. der Ratsdrucksache: 1476 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 11.12.2008 Rat 16.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wassergebühren 2009 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft (X) Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1476 1. Sachverhalt: Gem. § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO NRW; Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die Wassergebühren sollen gem. § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die Kosten der öffentlichen Wasserversorgung decken (Kostendeckungsgebot). Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen vorzunehmen. Bei der Auftstellung des Wirtschaftsplanes 2009 für den Betriebszweig Wasser der Stadtwerke Bad Münstereifel ist festzustellen, dass der Erfolgsplan mit den derzeit gültigen Wassergebühren nicht ausgeglichen werden kann. Der Hauptgrund dafür ist eine deutliche Reduzierung der zu erwartenden Erlöse aus dem Wasserverkauf Tarifabnehmer (siehe Entwurf Erfolgsplan 2009, Erträge - 1. Umsatzerlöse Tarifabnehmer). So hat ein Großabnehmer seinen Wasserbezug in 2007 gegenüber 2006 um ca. 50.000 cbm reduziert. Und in 2008 ist nochmals mit einem erheblichen Rückgang zu rechnen. Darüber hinaus war 2007 auch der Wasserverkauf an die übrigen Tarifabnehmer mit ca. 30.000 cbm rückläufig. Diese Einnahmeverluste können im Erfolgsplan 2009 an anderer Stelle nicht kompensiert werden. Die Aufwandpositionen lassen sich im Hinblick auf die Betriebssicherheit und Substanzerhaltung der Wasserversorgungsanlage nicht vertreten. Ferner ist durch den eingefahrenen Verlust des Geschäftsjahres 2007 von 130.831 € der 2006 erwirtschaftete Gewinn von 114.551 € schon vollständig aufgezehrt. Hinzu kommt, dass sich im laufenden Jahr 2008 ein weiterer Verlust abzeichnet (siehe Zwischenbericht zum 30.06.2008, Rd.Nr. 1382). Daher sind auch keine Gewinne verfügbar, um die Finanzierungslücke zwischen Aufwand und Erträgen zu schließen. Vor diesem Hintergrund sieht die Betriebsleitung nur die Möglichkeit, die Ertragsseite durch die Erhöhung der Wassergebühren zu verbessern. Die Betriebsleitung schlägt vor, ab dem 01.01.2009 die Grundgebühr für Haus- und Großwasserzähler wie folgt zu erhöhen: Anzahl derzeit Grundgebühren je Monat und Zähler bisher € a) Hauswasserzähler NG 3/5 cbm/h (Qn 1, 5/2, 5) NG 7/10 cbm/h (Qn 3, 5/6) NG 20 cbm/h (Qn 10) b) Großwasserzähler DN 50 (Qn 15) DN 80 (Qn 40) DN 100 (Qn 60) DN 150 (Qn 150) künftig € Mehrerlös Jährlich € 6.435 91 12 10,00 16,70 33,30 12,00 20,00 40,00 154.440,00 3.603,60 964,80 18 15 4 1 65,30 77,20 109,60 159,00 78,40 92,60 131,50 190,80 2.829,60 2.772,00 1.051,20 381,60 Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Grundgebühren ist ein Ausgleich des Erfolgsplanes 2009 durch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 166.000 € gewährleistet. Dabei kann die Verbrauchsgebühr beim jetzigen Gebührensatz von 1,26 € je cbm belassen werden. Die Erhöhung der Grundgebühr besitzt den Vorteil größerer Planungssicherheit, weil die Gebührenbemessung nur an den Wasseranschluss geknüpft ist. Überdies verändert sich die Zahl der Wasseranschlüsse in einem Wirtschaftsjahr kaum. Im Unterschied dazu ist der Wasserverbrauch ungewiss. Dadurch wird die Ertragsseite stärkeren Schwankungsriskien ausgesetzt. Seite 3 von Ratsdrucksache 1476 2. Rechtliche Würdigung Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation) aufgrund Kostendeckungsprinzip § 6 Abs. 1 KAG NRW 3. Finanzielle Auswirkungen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 166.000 € 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Siehe Sachverhalt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt 7. Beschlussvorschlag: Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr. 1476 Wassergebühren 2009 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 und 2 zu RD-Nr. 1476) zur 18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 ist vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 18. Satzung zur Änderung der Beitragsund Gebürensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1092 wird in der Fassung des als Anlage 3 zu RD.-Nr. 1476 vorliegenden Entwurfs beschlossen.