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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1476)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
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Inhalt der Datei

Anlage zur Beschlussvorlage 1476 Seite 1 von 3 (Anlage 1) Gebührenbedarfsberechnung Wassergebühren für 2009 1. Ausgaben öffentliche Wasserversorgung 1.1 Gesamtausgaben 2009 (siehe Anlage 2) 1.2 Abzüge 1.2.1 Auflösung Ertragszuschüsse 2.514.500 € 111.000 € 1.2.2 Sonstige Erlöse 28.000 € 1.2.3 Andere aktivierte Eigenleistungen 40.000 € 1.2.4 Sonstige betriebliche Erträge 80.000 € 1.2.5 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 20.000 € 1.2.6 Abgabe an Sonderabnehmer Aus Gebühren abzudeckender Aufwand 2009 125.000 € 2.118.500 € 2. Gebührenaufkommen 2009 2.1 Tarifverkauf 1.118.500 € 2.2 Zählermieten 1.000.000 € Gesamtgebührenaufkommen 2.118.500 € 3. Zusammenstellung 3.1 Aus Gebühren abzudecken 2.118.500 € 3.2 Kalkuliertes Gebührenaufkommen 2.118.500 € Kalkulierte Unterdeckung/Überdeckung 0€ Anlage zur Beschlussvorlage 1476 Seite 2 von 3 (Anlage 2) Gebührenbedarfsberechnung Wassergebühren für 2009 Ausgaben öffentlicher Wasserversorgung für 2009 Kostenart 4. 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 632.000 € b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 167.000€ Personalaufwand a) Entgelte betrieblich und gewerblich 400.000 € b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung 120.000 € 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 644.000 € 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 154.000 € 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 396.500 € 11. Sonstige Steuern Summe 1.000 € 2.514.500 € Anlage zur Beschlussvorlage 1476 Seite 3 von 3 (Anlage 3) 18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380), der §§ 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel X des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel vom 23.12.1981 hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am folgende 18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 beschlossen. §1 § 8 Absatz 6 erhält folgende Fassung: „Die Grundgebühr je Monat und Zähler beträgt: a) für Hauswasserzähler: NG 3/5 cbm/h (Qn 1,5/2,5) NG 7/10 cbm/h (Qn 3,5/6) NG 20 cbm/h (Qn 10) 12,00 € 20,00 € 40,00 € b) für Großwasserzähler: DN 50 (Qn 15) DN 80 (Qn 40) DN 100 (Qn 60) DN 150 (Qn 150) 78,40 € 92,60 € 131,50 € 190,80 € Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet.“ §2 Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.