Daten
Kommune
Bad Münstereifel
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11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
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Inhalt der Datei
Anlage zur Beschlussvorlage 1476
Seite 1 von 3
(Anlage 1)
Gebührenbedarfsberechnung Wassergebühren für 2009
1.
Ausgaben öffentliche Wasserversorgung
1.1
Gesamtausgaben 2009 (siehe Anlage 2)
1.2
Abzüge
1.2.1 Auflösung Ertragszuschüsse
2.514.500 €
111.000 €
1.2.2 Sonstige Erlöse
28.000 €
1.2.3 Andere aktivierte Eigenleistungen
40.000 €
1.2.4 Sonstige betriebliche Erträge
80.000 €
1.2.5 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
20.000 €
1.2.6 Abgabe an Sonderabnehmer
Aus Gebühren abzudeckender Aufwand 2009
125.000 €
2.118.500 €
2.
Gebührenaufkommen 2009
2.1
Tarifverkauf
1.118.500 €
2.2
Zählermieten
1.000.000 €
Gesamtgebührenaufkommen
2.118.500 €
3.
Zusammenstellung
3.1
Aus Gebühren abzudecken
2.118.500 €
3.2
Kalkuliertes Gebührenaufkommen
2.118.500 €
Kalkulierte Unterdeckung/Überdeckung
0€
Anlage zur Beschlussvorlage 1476
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(Anlage 2)
Gebührenbedarfsberechnung Wassergebühren für 2009
Ausgaben öffentlicher Wasserversorgung für 2009
Kostenart
4.
5.
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
632.000 €
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
167.000€
Personalaufwand
a) Entgelte betrieblich und gewerblich
400.000 €
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersvorsorge und Unterstützung
120.000 €
6.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
644.000 €
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
154.000 €
9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
396.500 €
11.
Sonstige Steuern
Summe
1.000 €
2.514.500 €
Anlage zur Beschlussvorlage 1476
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(Anlage 3)
18. Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad
Münstereifel vom 28.01.1982
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380), der §§ 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung vom
21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel X des Gesetzes vom
09.10.2007 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit der Satzung über den Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgungsanlage
und
die
Versorgung
der
Grundstücke
mit
Wasser
(Wasserversorgungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel vom 23.12.1981 hat der Rat der Stadt Bad
Münstereifel in seiner Sitzung am
folgende 18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982
beschlossen.
§1
§ 8 Absatz 6 erhält folgende Fassung:
„Die Grundgebühr je Monat und Zähler beträgt:
a) für Hauswasserzähler:
NG 3/5
cbm/h (Qn 1,5/2,5)
NG 7/10 cbm/h (Qn 3,5/6)
NG 20
cbm/h (Qn 10)
12,00 €
20,00 €
40,00 €
b) für Großwasserzähler:
DN 50
(Qn 15)
DN 80
(Qn 40)
DN 100
(Qn 60)
DN 150
(Qn 150)
78,40 €
92,60 €
131,50 €
190,80 €
Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet.“
§2
Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.